Erweiterter Rohbau – Verwaltungszentrum Süd Geesthacht
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Barlachstr. 2
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4541/888-267
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-rz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterter Rohbau – Verwaltungszentrum Süd Geesthacht
Erweiterter Rohbau – Verwaltungszentrum Süd Geesthacht
- Baustelleneinrichtung und Sonstiges
- Abbruch- und Rückbauarbeiten, Öffnungen
- Erdarbeiten
- Mauerarbeiten
- Stahlträger
- Fassadendämmung als Einblasdämmung
- Betonbauarbeiten, Dämmung
- Abdichtungsarbeiten
- Putzarbeiten
- Fassadenreinigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterter Rohbau - Verwaltungszentrum Süd Geesthacht
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor denVergabekammern (§155 ff. GWB). Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Ratzeburg
Land: Deutschland