Mensaerweiterung JHF-Schule_TGA_BEK Referenznummer der Bekanntmachung: 810-002 Mensaerweiterung 23

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neumünster
Postanschrift: Großflecken 59
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BIG Städtebau GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mensaerweiterung JHF-Schule_TGA_BEK

Referenznummer der Bekanntmachung: 810-002 Mensaerweiterung 23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen eines Offenes Verfahren, §§ 119 Abs. 3 GWB, 15 VgV

sollen Planungsleistungen und die Begleitung der Umsetzung für die technische Ausrüstung für die Mensaerweiterung der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule in Neumünster vergeben werden.

Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 54-56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI sowie besondere Leistungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 74 769.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Neumünster Wilhelmstraße 8 24534 Neumünster

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der technischen Gebäudeausstattung für die Erweiterung der bestehenden Mensa der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule auf den Grundstücken Wilhelmstraße 8 und Teilflächen des Grundstücks Wilhelmstraße 20 in Neumünster. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.

3.1.1 Grundleistungen:

Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI.

Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration von deren Leistungen.

Für die Honorarermittlung sollen die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone II gemäß § 56 Abs. 1 HOAI und die Regelungen gemäß § 54 Abs. 1 HOAI zur Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten der einzelnen Anlagengruppen zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend.

3.1.2 Besondere Leistungen:

Als besondere Leistung sind anzubieten:

1. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen

Vom AG wird die Teilnahme an relevanten politischen Ausschüssen und Gremien der Stadt Neumünster, an Öffentlichkeitsveranstaltungen zum Projekt sowie ggf. an Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber gefordert. Im Rahmen der Termine ist das Projekt bzw. der jeweilige Projektstand in Bezug auf die technische Gebäudeausstattung anhand von für den Anlass geeigneten Präsentationsformen vorzustellen und ggf. zu diskutieren. Der Aufwand für die inhaltliche Vorbereitung der Termine ist bei der Kalkulation der besonderen Leistung zu berücksichtigen. Es sollen zwei Termine einkalkuliert wer-den.

2. Prüfen und Werten von Nebenangeboten

3. Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten und Nachtragsange-boten

4. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

Die erforderlichen Leistungen für das Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung, das Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sollen angeboten werden. Es ist dabei von einer gewerkeweisen Vergabe der Bauleistungen für die Mensaerweiterung auszugehen.

3.1.3 Anrechenbare Kosten

Für die Maßnahme werden gemäß der Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros Gesamt-kosten in Höhe von 1.237.000 Euro brutto angenommen.

Davon werden folgende Kosten für die vorliegende Ausschreibung als anrechenbare Kosten zugrunde gelegt:

Technische Ausrüstung: 226.000 Euro netto

Anlagegruppe 1: 43.000 Euro netto

Anlagegruppe 2: 32.000 Euro netto

Anlagegruppe 3: 80.000 Euro netto

Anlagegruppe 4: 66.000 Euro netto

Anlagegruppe 5: 5.000 Euro netto

Hierbei handelt es sich um vom Planer geschätzte, voraussichtlich relevanten Anlagengruppen und Kosten. Im Zuge der Planung gilt es diese sowie die Kosten zu konkretisieren.

Die hier angegebenen anrechenbaren Kosten dienen als Grundlage für die Angebotserstellung. Die tatsächlichen anrechenbaren Kosten werden gemäß § 6 HOAI auf der Grundlage der Kostenberechnung oder, soweit diese nicht vorliegt, auf der Grundlage der Kostenschätzung errechnet.

Weitere Hinweise

Der Auftrag richtet sich nach §55 HOAI Technische Ausrüstung. Die Leistungen werden entsprechend der Objektliste (Anlage 15.2 der HOAI) in die Honorarzone II, Basishonorarsatz gewertet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation der Projektleitung / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:

Bei Abschluss des Vertrages erfolgt die beauftragung in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1-3 gemäß Anlage 15 HOAI.

Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses, der zu erarbeitenden Genehmigungsplanung und dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Dem Auftraggeber steht die Bildung weiterer Beauftragungsstufen frei.

Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.

Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von besonderen Leistungen besteht nicht.

Die Leistungen sind insgesamt frei von Rechten Dritter zu erbringen.

Die Leistungen dürfen durch den Auftraggeber weiter verwertet, in Teilen oder in Gänze verändert werden, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Auftragnehmers ergeben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 079-235460
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 810-002 Mensaerweiterung 23
Bezeichnung des Auftrags:

Mensaerweiterung JHF-Schule TGA

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Wisper + Reimer Ingenieure GmbH
Postanschrift: Klaus-Groth-Straße 8
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 43216022480
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 90 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 74 769.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:

Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9361R4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/09/2023

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