Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges WLF für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg und eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 für die Stadt Wahlstedt
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Henstedt-Ulzburg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24558
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.henstedt-ulzburg.de/home.html
Postanschrift: Markt 3
Ort: Wahlstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wahlstedt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges WLF für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg und eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 für die Stadt Wahlstedt
Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges WLF mit Ladekran und Abrollbehälter für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg und eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 für die Stadt Wahlstedt.
Fahrgestell für ein WLF für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Die Lieferung eines Fahrgestells für ein WLF für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
Die Lieferung des Fahrgestells erfolgt an den Aufbauhersteller (Los 1.2). Nach Auftragserteilung hat mit dem Aufbauhersteller eine Abstimmung zu erfolgen. Lieferung spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung.
Aufbau für ein WLF für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Die Lieferung eines Aufbaus für ein WLF für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
Lieferung spätestens 14 Monate nach Auftragserteilung.
Abrollbehälter für ein WLF für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Die Lieferung eines Abrollbehälter für ein WLF für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
Lieferung spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung.
Beladung für ein WLF für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Die Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
Lieferung spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung; Lieferort: Standort der Feuerwehr
hydraulisches Rettungsgerät für ein WLF für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Die Lieferung eines hydraulischen Rettungsgerätes für ein WLF für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
Lieferung spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung; Lieferort: Standort der Feuerwehr
Fahrgestell mit Aufbau für ein TLF 4000 für die Stadt Wahlstedt
Die Lieferung eines Fahrgestells mit Aufbau für ein TLF 4000 für die Stadt Wahlstedt.
Lieferung spätestens 30 Monate nach Auftragserteilung.
Beladung für ein TLF 4000 für die Stadt Wahlstedt
Die Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für die Stadt Wahlstedt.
Liefertermin: frühestens 4. Quartal 2024, (Spätestens zwei Wochen vor Fertigstellung Fahrzeug); Lieferort: Feuerwehr Wahlstedt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates.
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt„Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
— Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (maximal 5 Jahre),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärungen gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH), (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Schleswig-Holstein“),
- Erklärungen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022“)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“,
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“),
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform Subreport Elvisunter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Fragen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport Elvis gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).