Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1518
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse
Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse sowie die Feststellung der gegenwärtigen Bedarfsdeckung der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein für die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans für Schleswig-Holstein.
Schleswig-Holstein
Die Reformvorschläge des Bundes sowie die wachsenden strukturellen Herausforderungen im Gesundheitswesen machen eine Abkehr von der bisherigen Bettenplanung auf Fachabteilungsebene hin zu einer an medizinischen Leistungsgruppen orientierten Planungssystematik notwendig, bei der Qualitätskriterien systematisch in krankenhausplanerische Entscheidungen integriert werden. Neben der Prüfung der level- und leistungsgruppenbezogenen Mindestvoraussetzungen sollen zur Bewertung krankenhausplanerischer Anträge zukünftig standardisierte Instrumente zur Quantifizierung des Versorgungsbedarfs zur Verfügung stehen. Mithilfe dieser Instrumente soll zum einen eine faktenbasierte Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, sodass landesindividuelle Abweichungen von Mindeststrukturvoraussetzungen hinreichend begründet werden können. Zum anderen sollen sie dazu geeignet sein, den benötigten Leistungsumfang je Leistungsgruppe und Krankenhaus quantifizieren zu können.
Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung einer nachhaltig bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen stationären Versorgungsstruktur für Schleswig-Holstein.
In Hinblick auf diese Zielsetzungen sowie als Grundlage für die Überarbeitung des Krankenhauplans von 2017 benötigt die Krankenhausplanungsbehörde, in einem ersten Schritt, Unterstützung bei der Zuordnung der Behandlungsfälle aus dem Datensatz gem. § 21 KHEntgG bzw. § 103 SGB V zu medizinischen Leistungsgruppen. Sofern die Leistungsgruppen selber sowie die Zuordnungssystematik bis zum Projektbeginn
nicht durch den Bund vorgegeben worden sind und eine Veröffentlichung der entsprechenden Informationen zeitnah nicht absehbar ist, sollen sich die Leistungsgruppen sowie die Zuordnungssystematik an der Leistungsgruppensystematik aus Nordrhein-Westfalen sowie hilfsweise an der Spitalplanung der Schweiz orientieren. Sollten im Projektverlauf detailliertere Informationen zur Leistungsgruppensystematik durch den Bund bekannt gegeben wer-den, sind diese Erkenntnisse im Prozess dynamisch umzusetzen.
Um einen Überblick über die aktuelle Versorgungssituation sowie den Versorgungsbedarf zu erhalten, benötigt die Krankenhausplanungsbehörde in einem zweiten Schritt eine umfassende Analyse und Darstellung der stationären Versorgungssituation (Ist-Analyse) sowie des stationären Versorgungsbedarfs (Soll-Bestimmung) für alle Leistungsgruppen der somatischen Akutversorgung (bis auf den Bereich Neonatologie und Geburtshilfe).
Hierzu soll Schleswig-Holstein in einzelne Versorgungsgebiete je Leistungsgruppe eingeteilt werden, in denen anschließend der Versorgungsbedarf sowie die aktuelle Bedarfsdeckung ermittelt werden.
Im Rahmen der Bedarfsanalyse soll herausgearbeitet werden, in welcher Weise (v.a. mit Hilfe welcher Daten, Grund- und Kennzahlen sowie Methoden) die Größe „Bedarf“ bestimmt und quantifiziert werden kann.
Basierend auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse sollen, unter Beachtung der Vorgaben des Bundes, bezogen auf die einzelnen Leistungsgruppen, konkrete Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der stationären Versorgungslandschaft in Schleswig-Holstein gemacht werden.
Unverzichtbar ist eine regelmäßige Präsenz des Gutachters im Ministerium für Justiz und Gesundheit (Geschäftsstelle A-W-S), um sich konkret zum Projektfortschritt auszutauschen zu können.
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Ausgeschrieben werden folgende Dienstleistungen:
(1) Datenaufbereitung, Zuordnung der Behandlungsfälle zu Leistungsgruppen
(2) Versorgungsbedarfsanalyse
(3) Ableitung von Handlungsempfehlungen
(4) Anforderungen an die Berichterstattung und –Erstellung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse
Postanschrift: Am Mittelhafen 14
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1518