Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Justiz und Gesundheit vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1518
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse sowie die Feststellung der gegenwärtigen Bedarfsdeckung der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein für die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans für Schleswig-Holstein.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 215 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Schleswig-Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Reformvorschläge des Bundes sowie die wachsenden strukturellen Herausforderungen im Gesundheitswesen machen eine Abkehr von der bisherigen Bettenplanung auf Fachabteilungsebene hin zu einer an medizinischen Leistungsgruppen orientierten Planungssystematik notwendig, bei der Qualitätskriterien systematisch in krankenhausplanerische Entscheidungen integriert werden. Neben der Prüfung der level- und leistungsgruppenbezogenen Mindestvoraussetzungen sollen zur Bewertung krankenhausplanerischer Anträge zukünftig standardisierte Instrumente zur Quantifizierung des Versorgungsbedarfs zur Verfügung stehen. Mithilfe dieser Instrumente soll zum einen eine faktenbasierte Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, sodass landesindividuelle Abweichungen von Mindeststrukturvoraussetzungen hinreichend begründet werden können. Zum anderen sollen sie dazu geeignet sein, den benötigten Leistungsumfang je Leistungsgruppe und Krankenhaus quantifizieren zu können.

Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung einer nachhaltig bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen stationären Versorgungsstruktur für Schleswig-Holstein.

In Hinblick auf diese Zielsetzungen sowie als Grundlage für die Überarbeitung des Krankenhauplans von 2017 benötigt die Krankenhausplanungsbehörde, in einem ersten Schritt, Unterstützung bei der Zuordnung der Behandlungsfälle aus dem Datensatz gem. § 21 KHEntgG bzw. § 103 SGB V zu medizinischen Leistungsgruppen. Sofern die Leistungsgruppen selber sowie die Zuordnungssystematik bis zum Projektbeginn

nicht durch den Bund vorgegeben worden sind und eine Veröffentlichung der entsprechenden Informationen zeitnah nicht absehbar ist, sollen sich die Leistungsgruppen sowie die Zuordnungssystematik an der Leistungsgruppensystematik aus Nordrhein-Westfalen sowie hilfsweise an der Spitalplanung der Schweiz orientieren. Sollten im Projektverlauf detailliertere Informationen zur Leistungsgruppensystematik durch den Bund bekannt gegeben wer-den, sind diese Erkenntnisse im Prozess dynamisch umzusetzen.

Um einen Überblick über die aktuelle Versorgungssituation sowie den Versorgungsbedarf zu erhalten, benötigt die Krankenhausplanungsbehörde in einem zweiten Schritt eine umfassende Analyse und Darstellung der stationären Versorgungssituation (Ist-Analyse) sowie des stationären Versorgungsbedarfs (Soll-Bestimmung) für alle Leistungsgruppen der somatischen Akutversorgung (bis auf den Bereich Neonatologie und Geburtshilfe).

Hierzu soll Schleswig-Holstein in einzelne Versorgungsgebiete je Leistungsgruppe eingeteilt werden, in denen anschließend der Versorgungsbedarf sowie die aktuelle Bedarfsdeckung ermittelt werden.

Im Rahmen der Bedarfsanalyse soll herausgearbeitet werden, in welcher Weise (v.a. mit Hilfe welcher Daten, Grund- und Kennzahlen sowie Methoden) die Größe „Bedarf“ bestimmt und quantifiziert werden kann.

Basierend auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse sollen, unter Beachtung der Vorgaben des Bundes, bezogen auf die einzelnen Leistungsgruppen, konkrete Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der stationären Versorgungslandschaft in Schleswig-Holstein gemacht werden.

Unverzichtbar ist eine regelmäßige Präsenz des Gutachters im Ministerium für Justiz und Gesundheit (Geschäftsstelle A-W-S), um sich konkret zum Projektfortschritt auszutauschen zu können.

.

Ausgeschrieben werden folgende Dienstleistungen:

(1) Datenaufbereitung, Zuordnung der Behandlungsfälle zu Leistungsgruppen

(2) Versorgungsbedarfsanalyse

(3) Ableitung von Handlungsempfehlungen

(4) Anforderungen an die Berichterstattung und –Erstellung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des betrauten Personals im Sinne des § 58 VgV Abs. 2 Nr. 2 / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 129-411246
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Am Mittelhafen 14
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 215 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: nicht bekannt
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich Vergabewesen
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1518
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2023

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