Koordination und Durchführung des eulitoralen Muschelbankmonitorings im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Koordination und Durchführung des eulitoralen Muschelbankmonitorings im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem Projekt Ökosystemforschung Wattenmeer, insbesondere den Untersuchungen von Ruth (1994) und den Vorgaben des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAG 1997) wurde 1998 mit einem Monitoringprogramm begonnen, das einen umfassenden Überblick über die Dynamik der Miesmuschelbestände im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und neue Erkenntnisse über die steuernden natürlichen Faktoren liefern soll (Nehls & Büttger 2006). Nachdem sich auch die Pazifische Auster im Wattenmeer etabliert hat, wird auch die Entwicklung dieser Art in diesem Programm mit untersucht. Die Untersuchungen im Rahmen dieses Muschelbankmonitorings beziehen sich ausschließlich auf das Eulitoral. Die Ausgestaltung des Arbeitsprogramms im Eulitoral des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer erfolgt unter Berücksichtigung von Vereinbarungen im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit (TMAP) und den Verpflichtungen nach Natura 2000, OSPAR und MSRL.
Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
Das Monitoringprogramm lässt sich prinzipiell in folgende Arbeitsbereiche aufteilen:
• Flächendeckende Untersuchung von Verbreitung und Struktur der eulitoralen Miesmuschel- und Austernbänke durch Begehung und Luftbildanalyse
• Bestimmung von Längen-Häufigkeitsverteilung, Biomasse und Kondition auf Basis verschiedener Längen- und Gewichtsparameter
• Bestimmung von Biomasse, Dichte und Biodiversität in der Begleitfauna und Begleitflora (Biomasse) auf den Muschelbänken
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Die hier zu vergebenden Aufgaben können in folgende drei (z. T. optionale) Arbeitspakete zusammengefasst werden:
A Koordination und Durchführung des Muschelmonitorings im Eulitoral
B Luftbildanalyse relevanter Wattflächen (Option)
(Zu beachten ist, dass die Befliegung als separater Auftrag vergeben wird; dieses Arbeitspaket umfasst neben der Auswertung der Luftbilder die Koordination und Abstimmung der Befliegung mit NPV und Befliegungs-Auftragnehmer)
C Begleitfauna und Begleitflora der Muschelbänke
(Zu beachten ist, dass die Analyse der Begleitfauna- und -flora Proben als separater Auftrag vergeben wird; dieses Arbeitspaket enthält die Probenahme sowie die Auswertung der Ergebnisse)
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Der Auftrag umfasst die Arbeitspakete A, B und C, wobei das Arbeitspaket B (Luftbildanalyse) optional anzubieten ist, da es abhängig von der separat beauftragten Befliegung ist und daher nicht in allen Jahren beauftragt wird.
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Zusätzlich wird ein weiteres Arbeitspaket D (Wattflächenkartierung VPSsensiNordsee) ausgeschrieben, das auch optional anzubieten ist.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Es besteht die Option auf viermalige Verlängerung bis spätestens zum 31.12.2028.
Der Auftrag umfasst die Arbeitspakete A, B und C, wobei das Arbeitspaket B (Luftbildanalyse) optional anzubieten ist, da es abhängig von der separat beauftragten Befliegung ist und daher nicht in allen Jahren beauftragt wird. Zusätzlich wird ein weiteres Arbeitspaket D (Wattflächenkartierung VPSsensiNordsee) ausgeschrieben, das auch optional anzubieten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen max. 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020 - 2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungssaufträge in Form einer Liste der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistg. durchgeführter Monitoring u. Forschungsprogramme mit der Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie zum jeweiligen öffentlichen u. privaten Empfänger (Auftraggeber) mit beizubringen. Aufgrund der gewöhnlich langen Dauer der Monitoring-Programme sind von dem Bewerber bzw. dem Bieter entsprechende Referenzen der letzten fünf Jahre mit beizubringen. Dazu sind vom Bieter oder Bewerber in der Liste insbesondere Referenzen der früher ausgeführten Monitoring- u. Forschungsprogramme im Meer (Nord- u. Ostsee; bevorzugt Wattenmeer) aufzulisten. In den Referenzen sind insbes. solche mit Bezug zu Benthosuntersuchung (möglichst Muschelbankuntersuchung nach TMAP-Methodik) inkl. statistischer Auswertung u. GIS-Darstellung sowie Luftbildauswertung hervorzuheben. Gute Kenntnisse der Ökologie des muschelbankbew. Benthos insbes. zur Bewertung im Zusammenhang mit TMAP u. Natura 2000 sind nachzuweisen.
4. Angabe der (technischen) Fachkräften oder der (technischen) Stellen, die im Zusammenhang mit der hier vorliegenden Ausschreibung mit eingesetzt u. fachlich betraut werden sollen. Diese Angaben sollen unabhängig davon sein, ob diese dem beauftragten Bieter angehören oder nicht. Insbesondere ist derjenige zu benennen, der mit der Qualitätskontrolle beauftragt ist.
5. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens.
6. Studien- und Ausbildungsnachweise über ein abgeschlossenes Studium der Biologie oder vergleichbarer Qualifikation des Projektleiters sowie mindestens einer weiteren durchführenden Kraft sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausbildung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des jeweiligen Unternehmens. Dies beinhaltet insbesondere auch Nachweise zum Führen eines PKWs mit Anhänger, eines Sportbootes (entsprechender PKW BE oder 3 (alt) u. Sportbootführerschein See) sowie idealerweise zur Durchführung des UKW-Funkbetriebes (Zeugnis SRC) u. Sicherheitstrainings.
7. Angaben von Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet. Da das Monitoring-Programm im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer durchgeführt werden soll, sind in diesem Fall besondere Maßnahmen zur Einhaltung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen des Nationalparks S-H Wattenmeer einzuhalten u. zur Vermeidung von Eingriffen u. Störungen insbesondere der besonders u. streng geschützten Arten zu beachten.
8. Eine Erklärung, aus der ersichtlich wird, über welche Ausstattung, welche Geräte u. welche techn. Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt. Dabei geht es insbes. um Angaben bzw. Referenzen zu: • dem vorhandenen bzw. beauftragten Labor und der zur Verfügung stehenden Laborausrüstung, beispielsweise dem vorhandenen Trockenschrank, der Feinwaage und der Schieblehre (besonders im Hinblick auf die Austern), sowie zu den vorhandenen Lagerkapazitäten für die Benthosproben, • dem GPS-Gerät für die Positionserfassung u. der Erfassung der Höhe (Relief),• der vorhandenen Seenot-Rettungsausrüstung (insb. Schwimmwesten, Seenot-Signalmitteln), • den für den Bereich des Wattenmeers notwendigen Ortskenntnissen u. praktischen Erfahrungen in der Navigation in Nordsee u. Wattenmeer (inkl. vorhandener Seekarten, den Möglichkeiten einer sicheren Unterbringung des Bootes, inkl. zum Winterlager),• dem erf. Zugfahrzeug für das eingesetzte Boot (Zugkraft von min. 1.050 kg).
9. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns sowie die Erklärung zu § 4 VGSH (Übergangsregelung aufgrund des angehobenen Mindestlohnes) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
10. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 03. November 2023 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
11. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
12. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt).
13. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
14. Preisblatt (Formblatt, Excel-Tabelle).
15. Darstellung der Verfügbarkeit bei wetterbeeinflussten kurzfristigen Terminen/ Ausfahrten. (wertungsrelevant)
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/988-4542
Fax: +49 431/988-4702
Postanschrift: n.n.
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/988-3331
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/599-1660