Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI 01069 Dresden
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zeunerstraße 38
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ivi.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI 01069 Dresden
Objektbeschreibung der Unterhaltsreinigung mit besonderen S Ü1-Sicherheitsanforderungen:
Das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI ist eine Einrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Das Fraunhofer Institut IVI betreibt am Standort Dresden angewandte Forschung und Entwicklung.
Industrienahe Auftragsforschung:
Für Unternehmen aus der Industrie und öffentliche Auftraggeber werden Lösungen erarbeitet, die die Sicherheit, Zuverlässigkeit, Lebensdauer und Funktionalität von technischen Bauteilen und Systemen verbessern.
Das Fraunhofer IVI in Dresden konzentriert sich in seinen Geschäftsfeldern auf die Märkte Verkehr, Energie und Umwelt, Elektromobilität, Intermodale Verkehrsinformationssysteme sowie Fahrzeug- und Verkehrssystemtechnik.
Die Unterhaltsreinigung wird teilweise in Sicherheitsbereichen durchgeführt, was bei Reinigungskräften die S Ü1 Überprüfung voraussetzt.
Das einzusetzende Personal muss vor Vertragsantritt einer Sicherheitsüberprüfung Stufe 1 (SÜ1) durch das LKA (Zuverlässigkeitsüberprüfung) unterzogen werden, daher ist es dem Auftraggeber rechtzeitig vorzustellen sowie auf Lasten des Auftragnehmers einzuweisen. Ein Wechsel des Personals ist nur schriftlich mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers und nach erfolgreicher SÜ1 erlaubt.
Die Reinigung erfolgt an Werktagen zwischen 16:30 Uhr und 00.45. Das heißt ab 22.00 Uhr ist ein 30%iger Nachtzuschlag in den SV-Satz integriert. 4,5 Stunden (56%) ohne Nachtzuschlag und 3,5 Stunden (44%) mit Nachtzuschlag.
4x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str.76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).