Arbeits- und Gesundheitsschutz Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Abschluss eines Vertrages über Leistungen im Bereich
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung nach ASiG,
Betriebsmedizinische Betreuung nach ASiG sowie
Sicherheits- und Gefahrenkoordinator- und Schadstoffsach-verständigenleistung nach BaustellV, ArbSchG und GefStoffV
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung
Los 1: Arbeitssicherheitstechnische Betreuung
Betriebsmedizinische Betreuung
Los 2: Betriebsmedizinische Betreuung
SiGeKo- und Schadstoffsachverständigenleistung
Los 3: SiGeKo- und Schadstoffsachverständigenleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen und vorgelegt wird.
Betriebshaftpflichtversicherung:
In Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung werden folgende Mindeststandards gefordert:
5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen
verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Hierfür fragen wir folgende Eignungskriterien ab:
1) Referenzen: Es sollen vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden.
2) Darstellung qualifiziertes Personal: Es soll vom Bieter dargestellt werden, dass er über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, um den Auftrag durchzuführen.
Zu Punkt 1 Referenzen:
Es sind je Los mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
- wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Betriebsgröße, Branche etc.) im Wesentlichen entspricht. (Gilt für alle Lose)
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
- wenn es bis zur Angebotsfrist in den letzten drei Jahren abgeschlossen wurde oder gerechnet bis zur Angebotsfrist seit mindestens 12 Monaten läuft.
Zu Punkt 2 Darstellung Qualifiziertes Personal:
Es sind je Los, entsprechend der im jeweiligen Konzept vorgesehenen Anzahl an eingesetzten Fachkräften, die entsprechenden Profile inklusive der Nachweise der relevanten Qualifikationen, dem Angebot als eigene Anlage beizufügen. Es ist zudem sicherzustellen, dass die angebotenen Skills im Auftragsfalle dem Auftraggeber tatsächlich zur Verfügung stehen.
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
- Als Ausbildung erwarten wir einen Abschluss als Ingenieurin oder Ingenieur (Uni, TH, FH), Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Maschinenbau (oder gleichwertig) sowie eine abgeschlossene Ausbildung gemäß § 7 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) mit mindestens 3jähriger Berufserfahrung sowie nachweisbaren Kenntnissen auf dem Gebiet des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und in der Erfassung psychischer Belastungen im Rahmen von Gefährdungsanalysen.(Gilt für Los 1)
- Bezogen auf die in Teil B „Leistungsbeschreibung“ erwähnten Aufgaben und Leistungen ist es unerlässlich, dass ausschließlich qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Die betreuenden Ärzte*innen müssen ein abgeschlossenes Studium der Medizin und eine Ausbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin vorweisen. Betriebsärztliche Aufgaben dürfen nur von einem Arzt übernommen werden, der berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung “Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung “Betriebsmedizin“ zu führen (arbeitsmedizinische Fachkunde). Um die Standorte zeitnah, persönlich und standortbezogen betreuen zu können, bedarf es einer Mindestanzahl von zur Verfügung stehenden Betriebsärzten. Wir setzen voraus, dass mindestens 4 Betriebsärzte*innen mit der Leistungserbringung betraut werden. (Gilt für Los 2)
- Sicherheits-und Gefahrenkoordinator: Als Ausbildung erwarten wir einen Abschluss als Ingenieurin oder Ingenieur (Uni, TH, FH), Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Maschinenbau (oder gleichwertig) sowie eine abgeschlossene Ausbildung gemäß § 3 BaustellV (Baustellenverordnung) und Punkt 4 RAB30 inkl. Anlage A-D (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) mit mindestens 3jähriger Berufserfahrung sowie nachweisbaren Kenntnissen in Baufachlichen-, Arbeitsschutzfachlichen- und speziellen Koordinatorenfähigkeiten. Bei Bedarf sollen Gerichtsfeste, gutachterliche Stellungnahmen erstellt werden. Außerdem erwarten wir Vorkenntnisse im baulichen Brandschutz und Bauvertragsrecht (VOB), um den Bauherrn während der Bauphase zu beraten. Es werden vom SiGeKo konkrete verlässliche und verbindliche Aussagen / Empfehlungen zu Fragestellungen erwartet. (Gilt für Los 3)
- Schadstoffsachverständiger: Als Ausbildung erwarten wir einen Abschluss als Ingenieurin oder Ingenieur (Uni, TH, FH), sowie eine abgeschlossene Ausbildung gemäß TRGS 519, 521,524 und DGUV 101-004 (BGR128) mit mindestens 3jähriger Berufserfahrung sowie nachweisbaren Kenntnissen in Baufachlichen-, Arbeitsschutz-fachlichen- und speziellen Koordinatorenfähigkeiten. Außerdem müssen Kenntnisse der verwendeten Ausrüstungsgegenstände und Arbeitsgeräte vorhanden sein. Bei Bedarf sollen Gerichtsfeste, gutachterliche Stellungnahmen erstellt werden. Außerdem erwarten wir Vorkenntnisse im baulichen Brandschutz und Bauvertragsrecht (VOB), um den Bauherrn während der Bauphase zu beraten. Es werden vom Schadstoffsachverständigen konkrete verlässliche und verbindliche Aussagen / Empfehlungen zu Fragestellungen erwartet. (Gilt für Los 3)
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) sind die Angaben für das/die Unternehmen zu tätigen und sind die Nachweise von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e ausführen wird.
•deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
•Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
•dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
•Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
•Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
•Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
•Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
•Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
•Einhaltung der Dataport Fremdfirmenordnung
•Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
in 4 Jahren Dezember 2027
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden,
so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere
Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen
Lasten. Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind