Fahrrad- und Müllüberdachung (23E00101 - 113VN50 FL, MSM, Neub. Unterkunftsgeb. 60WE) Referenznummer der Bekanntmachung: 23E00101 - 113VN50
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GMSH AöR, VOB-Submissionsstelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrrad- und Müllüberdachung (23E00101 - 113VN50 FL, MSM, Neub. Unterkunftsgeb. 60WE)
Liefern und Aufstellen von Müll-und Fahrradüberdachung mit Fundamenten
Marineschule Flensburg Mürwik
Kelmstraße 14
24944 Flensburg
1 St. Fahrradüberdachung (modulares Baukastensystem) Länge x Breite x Höhe = 6,30x6,30x2,20 m liefern und aufstellen
13 m Streifenfundamente herstellen
14 St. Fahrradständer aus Stahlrohr (Anlehnbügel)
1 St. Wertstoffumhausung (modulares Baukastensystem) Länge x Breite x Höhe = 4,90x4,90x2,30 m liefern und aufstellen
20 m Streifenfundamente herstellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrrad- und Müllüberdachung (23E00101 - 113VN50 FL, MSM, Neub. Unterkunftsgeb. 60WE)
Ort: Schuby
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24850
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an zu richten. Fragen werden bis zum 07.08.2023 09:30 Uhr angenommen.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren
veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind, soweit deren Vorlage nicht erst auf gesondertes Verlangen zu erfolgen hat, bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseitig nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: