BUND-Umwelthaus_Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-UWH-009-Rohbauarbeiten_BUND
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Strande 9
Ort: Neustadt in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Projektmanagement BUND-Umwelthaus Neustadt gGmbH Herr Dr. Schmidt
E-Mail:
Telefon: +49 456150565
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bund-sh.de/umwelthaus/
Abschnitt II: Gegenstand
BUND-Umwelthaus_Rohbau
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Bauleistungen für die Rohbauarbeiten für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des EU-weiten Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines Angebotes auf Basis des beigefügten Leistungsverzeichnisses.
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Erweiterung, also den Neubau des 1. Bauabschnittes des Umwelthauses.
Vorgesehener Ausführungsbeginn ist November 2023.
Fertigstellung ist geplant für März 2024.
BUND Umwelthaus i.H. gGmbH Am Strande 9 23730 Neustadt in Holstein
Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um die Erweiterung, also den Neubau des 1. Bauabschnittes des Umwelthauses. Der fertige Rohbau dient als Vorleistung für einen später darauf zu errichtenden Holz-Beton-Hybrid-Bau.
Die hier ausgeschrieben Leistungen beinhalten im Wesentlichen:
- Erdarbeiten bis ca. 1,20 m Tiefe für eine Bodenplatte von ca. 700 m² plus Erdaushub für Streifenfundamente einschl. wiederverfüllen des Arbeitsraums
- Herstellen einer ca. 700 m² WU-Stahlbeton-Fundamentplatte, h= 50 cm, einschl. Unterdämmung und umlaufender Randaufkantung, b/h= 20/56 cm
- Herstellen eines Stahlbeton-Aufzugsschachts, h= ca. 11 m, Wanddicke= 28 cm
- Herstellen von ca. 150 m² Stahlbetondecken, h= 18 cm, einschl. Unterzüge
- Herstellen von ca. 50 m² Stahlbetonwänden, d= 25 cm
- Grundleitungen u. Bodenplatte einschl. Mauerkragen, Bodendurchführung etc.
Die für das Angebot relevanten Angaben sind der detaillierten Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung Formular 124 VHB Bund:
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister
- Nachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung Formular 124 VHB Bund zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern der Auftragnehmer nicht präqualifiziert ist)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt "VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das
Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der "VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124" genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
Die Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag beträgt fünf Prozent der Auftragssumme. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abrechnungssumme, gem. § 9c VOB-A EU
Abschnitt IV: Verfahren
Das Angebot ist ausschließlich digital über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) im Projektraum dieser Ausschreibung fristgerecht hochzuladen.
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUP6Q84
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html