Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG auf den Flughäfen Lübeck und Sylt

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 183-573518)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5991524
Fax: +49 5991465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG auf den Flughäfen Lübeck und Sylt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63732000 Luftverkehrskontrolle
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG (Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) auf den Flughäfen Lübeck und Sylt im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) als zuständige Luftsicherheitsbehörde gemäß § 5 LuftSiG.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 183-573518

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2
Anstatt:

Haftpflichtversicherung mit den jeweils geltenden Deckungssummen des BMI

- für Personenschäden in Höhe von 7,67 Mio. Euro

- für Sachschäden in Höhe von 7,67 Mio. Euro

- für das Abhandenkommen von Sachen in Höhe von 256.000 Euro

- für Vermögensschäden in Höhe von 256.000 Euro

muss es heißen:

Haftpflichtversicherung mit den jeweils geltenden Deckungssummen des BMI

- für Personenschäden in Höhe von 7,67 Mio. Euro

- für Sachschäden in Höhe von 7,67 Mio. Euro

- für das Abhandenkommen von Sachen in Höhe von 256.000 Euro

- für Vermögensschäden in Höhe von 256.000 Euro

.

Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen

Abschnitt Nummer: IV.1.3
Anstatt:

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

muss es heißen:

Es ist keine Rahmenvereinbarung

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Wähle einen Ort aus Schleswig-Holstein