Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygienematerialien an teilnehmende sächsische Justizbehörden Referenznummer der Bekanntmachung: E 5400_VI.3-1/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 351446-1299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.justiz.sachsen.de/olg
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygienematerialien an teilnehmende sächsische Justizbehörden
Gegenstand dieses Verfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von diversen Hygienematerialien (Los 1 Toilettenpapier, Los 2 Einweghandtücher, Rollenhandtücher und Los 3 Hygienebeutel, diverse Müllbeutel und verschiedene Seifen) teilnehmender sächsischer Justizbehörden. Der Lieferzeitraum ist der 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024.
Toilettenpapier
kurze allgemeine Beschreibung der Beschaffung siehe II.1.4
Los 1
Lieferung von Toilettenpapier:
-einlagig je Rolle a 400 Blatt; Rollenbreite 9,5 cm, Rohstoff krepp-recycling; 94.400 Rollen
-zweilagig: je Rolle a 250 Blatt, Rollenbreite 9,5 cm, Rohstoff: Tissue, natur-weiß; 229.184 Rollen
-dreilagig: je Rolle a 250 Blatt, Rollenbreite 9,5 cm, Rohstoff: Zellstoff, normal weiß; 110.088 Rollen
-Jumborollen: zweilagig, Rollenbreite 10 cm, Innendurchmesser 6 cm, Qualität: Zellstoff, passend für den Spendertyp Kimberly Clark, Hostess; a) Rollenlänge 170 m 2.664 Rollen und b) Rollenlänge 330m 840 Rollen
weitere Angaben siehe Anlage 6
Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 26. Oktober 2023 sind entsprechend der Anlage 10 Musterprodukte, die darin aufgelisteten Muster in der entsprechenden Anzahl an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.3, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az: E 5400-VI.3-1/23 zu senden.
Einweghandtücher/Rollenhandtücher
kurze allgemeine Beschreibung der Beschaffung siehe II.1.4
Los 2 Einweghandtücher, Rollenhandtücher
Lieferung von Einweghandtüchern (Falthandtücher):
- zz-Faltung: Qualität Natur, einlagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 25x23; Bedarf 8.685.000 Blatt (Stück)
- zz-Faltung: Qualität naturweiß, zweilagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 25x23; Bedarf 12.377.600 Blatt (Stück)
-z-super-eco Faltung Qualität: Zellstoff-weiß, zweilagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 20,4 x 25,; Bedarf 800.000 Blatt (Stück)
-z-super Faltung: Qualität Zellstoff, zweilagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 22x24; Bedarf 823.680 Blatt (Stück)
-c-Falz: Qualität Krepp, einlagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet): 24,5 (+/-0,5) x 33; Bedarf 54.000 Blatt (Stück)
Lieferung von Rollenhandtüchern:
-Qualität: Zellstoff weiß, zweilagig, Kerndurchmesser ca. 4 cm (+/- 0,1 cm), Rollenbreite: ca. 20 cm (+/- 0,1cm) Rollenlänge je 140 m, passend für Spendertyp: a) Kimberly Clark Bedarf: 3.300 Rollen, b) Controllomatik Bedarf. 222 Rollen
weitere Angaben siehe Anlage 7
Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 26. Oktober 2023 sind entsprechend der Anlage 10 Musterprodukte, die darin aufgelisteten Muster in der entsprechenden Anzahl an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.3, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az: E 5400-VI.3-1/23 zu senden.
Hygienebeutel/Müllbeutel/Seifen
kurze allgemeine Beschreibung der Beschaffung siehe II.1.4
Los 3 Hygienebeutel, Müllbeutel, Cremeseife
Lieferung von Hygienebeuteln:
- Material Papier: Bedarf 292.000 Stück
- Material Kunststoff: Bedarf 219.000 Stück
weitere Angaben siehe Anlage 8a
Lieferung von Müllbeuteln:
- Material Kunststoff, mit Recyclingsymbol
- Mindestfassungsvermögen, 5 Liter Bedarf: 20.000 Beutel
- Mindestfassungsvermögen: 20 Liter: Bedarf 134.000 Beutel
- Mindestfassungsvermögen: 30 Liter: Bedarf 410.000 Beutel
- Mindestfassungsvermögen: 60 Liter: Bedarf 282.000 Beutel
- Mindestfassungsvermögen 60 Liter (stark) Bedarf 204.000 Beutel
- Mindestfassungsvermögen: 70 Liter Bedarf 13.000 Beutel
- Mindestfassungsvermögen: 80 Liter Bedarf 55.800 Beutel
- Mindestfassungsvermögen 120 Liter: Bedarf 174.250 Beutel
- Mindestfassungsvermögen: 140 Liter: Bedarf 108.000 Beutel
weitere Angaben siehe Anlage 8b
Lieferung von Cremeseife (jeweils ph-neutral und alkalifrei)
- Kanister 5 Liter (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf 140 Kanister
- Kanister 5 Liter (parfümiert) Bedarf: 179 Kanister
- Kanister 10 Liter ((weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf 88 Kanister
- Kanister 10 Liter (parfümiert) Bedarf:508 Kanister
- Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf 360 Patronen
- Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (parfümiert) Bedarf 72 Patronen
- Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf 204 Patronen
- Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (parfümiert) Bedarf 120 Patronen
- Patronen zu je 1 Liter für die Spender Systeme Tork (parfümiert) Bedarf 186 Patronen
ACHTUNG bei den Patronen ist anzugeben, ob Original oder Refil, wenn Refillkartuschen angeboten werden, ist die Kompatibilität zwingend anzugeben
weitere Angaben siehe Anlage 8c
Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 26. Oktober 2023 sind entsprechend der Anlage 10 Musterprodukte, die darin aufgelisteten Muster in der entsprechenden Anzahl an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.3, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az: E 5400-VI.3-1/23 zu senden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben
• Firma, Geschäftsführer/Inhaber, vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend)
• USt-ID
• bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname
• Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit (Telefon, Fax, Handy, E-Mail
• Angabe, ob als Hersteller oder Händler angeboten wird
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bietererklärung (Anlage 3), dass:
- über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
- sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- das bietende Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf dessen Eignung abgegeben hat
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist,
- einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt,
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen,
- der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt
Kann die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), wird um Eintragung der Gründe gebeten.
Bieterangaben (Anlage 4)
• zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
• zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre sowie Umsatz bezüglich der angebotenen Leistungen in den letzten drei Jahren
• Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können
• zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre, einschließlich der Angabe des Umsatzes in den jeweiligen Losen, für die geboten wird
Die Angaben/Erklärungen in der Anlage 3 - Bietererklärung-, in der Anlage 4 - Bieterangaben sind dem Angebot beizufügen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister und aus dem Gewerbezentralregister anfordern.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Bietererklärung (Anlage 3)
•Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers
• drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los
Bieterangaben (Anlage 4)
• Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können
Eigenerklärung (Anlage 5)
• Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen
• Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Die in den Anlagen 6 bis 8c aufgeführten Mindestanforderungen für die jeweiligen Produkte sind einzuhalten. Ein Hersteller- bzw. Händlerdatenblatt ist für jedes Produkt vorzulegen (deutschsprachig). Zudem wird gebeten, vorhandene Zertifikate dem Angebot in Kopie beizufügen (deutschsprachig). Mit der Abfrage bei den Produktinformationen hinsichtlich der Kompatibilität - wenn keine Original, sondern Refillkartuschen angeboten werden - ist die Möglichkeit gegeben, Alternativen anzubieten. Diese Refillkartuschen müssen in die entsprechenden Spendersysteme passen. Dies ist zwingend in den entsprechenden Spalten anzugeben (vgl. Anlage 8c).
Alle genannten Anlagen nebst den weiter geforderten Dokumenten sind mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur registrierte Bietinteressenten eine automatische Benachrichtigung zu weiteren Informationen (z.B. Antwort auf Bieterfragen, Änderungen der Vergabeunterlagen) im Verfahren erhalten.
Die geforderten Muster siehe Anlage 10 Musterprodukte sind bis zum 26. Oktober 2023 an das Oberlandesgericht Dresden-Schlossplatz 1, 01067 Dresden zu übersenden.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363