Programmbegleitung Haselbrunn mit Dobenauareal Plauen Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 10/80/04/23/1-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Unterer Graben 1
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.plauen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Programmbegleitung Haselbrunn mit Dobenauareal Plauen
Programmbegleitung für das operationelle Programm des Freistaates Sachsen Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung für EFRE 2021 bis 2027
Stadt Plauen
FG Stadtplanung
Unterer Graben 1
08523 Plauen
Die Stadt Plauen ist mit dem Zuwendungsbescheid der SAB vom 13.09.2023 mit dem Gebiet "Haselbrunn mit Dobenauareal" in das Programm "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2014-2020)" - Vorhabensbereich "Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung" aufgenommen worden. Die vorliegende Ausschreibung hat die Beauftragung der Programmbegleitung und Öffentlichkeitsarbeit zum Ziel. Der zu beauftragende Programmbegleiter übernimmt die gesamte Organisation und Koordination aller mit der Abwicklung des Programms zusammenhängenden Fragen und Probleme und damit auch die Mitverantwortung über den geordneten Ablauf der Gesamtmaßnahme. Der Geltungsbereich des EFRE-Gebietes umfasst eine Fläche von ca. 88 ha und weist eine Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Handels- und Dienstleistungseinrichtungen auf.
Es handelt sich um Beratungsleistungen und technisch-organisatorische Leistungen:
1. Koordinierung der Vorbereitung und Durchführung der Projekte aller Handlungsfelder zwischen Stadt, Projektträger und beteiligten Planern,
2. Projektbezogene Zusammenarbeit mit der Prüf- und Bewilligungsstelle sowie dem Sanierungsträger in Bezug auf die Zuwendungsfähigkeit der Einzelprojekte und weiterer maßnahmenbezogener Faktoren,
3. umfassende Kenntnis zum Fördergebiet, Netzwerkaufbau mit lokalen Partnern und Akteuren hinsichtlich einer effektiven Maßnahmenumsetzung,
4. Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Gebäudeenergieberatung und Klimaschutzmanagement
5. Vorbereitung, Kontrolle sowie Fortschreibung des Ausgaben- und Finanzierungsplanes für die Einzelmaßnahmen und die Gesamtmaßnahme sowie Terminüberwachung gemäß Zuwendungsbescheid,
6. Kompletterstellung von Auszahlungsanträgen, Zwischen- und Verwendungsnachweisen sowie weiteren erforderlichen Nachweisen für Einzelprojekte und die Gesamtmaßnahme,
7. Organisation und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung,
8. Moderation und Information zu Projekten in der Verwaltung, im Stadtrat und seinen Ausschüssen sowie bei Öffentlichkeitsveranstaltungen,
9. Beratung privater Antragsteller und Vorbereitung erforderlicher Verträge mit der Stadtverwaltung,
10. Beachtung und Umsetzung des EU-Beihilferechts,
11. Monitoring der Indikatoren
Der Auftraggeber beauftragt zunächst die Leistungen für das Jahr 2024. Weitere Beauftragungen können folgen. Bei Verlängerung des Förder- bzw. Abrechnungszeitraumes kann der Auftrag verlängert werden, jedoch um höchstens 2 Jahre.
0. Erfüllen der formalen Kriterien gemäß Abschnitt III.1
1. durchschnittlicher Netto-Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre:
bis einschl. 100.000 EUR: 1 Punkt; bis einschl. 200.000 EUR: 2 Punkte; über 200.000 EUR: 3 Punkte;
2. Anzahl der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten:
1 Person: 1 Punkt, 2 Personen: 2 Punkte, ab 3 Personen: 3 Punkte;
3. Referenzobjekt zur Europäischen Strukturförderung
- Projektvolumen (Gesamtausgaben lt. Zuwendungsbescheid brutto)
> 3 Mio EUR: 1 Punkt, > 5 Mio EUR: 2 Punkte, > 10 Mio EUR: 3 Punkte.
4. Referenzobjekt Projektleiter:
- mit Europäischer Strukturförderung gefördert? ja = 5 Punkte,
- Projektvolumen (Gesamtausgaben lt. Zuwendungsbescheid brutto)
> 3 Mio EUR: 1 Punkt, > 5 Mio EUR: 2 Punkte, > 10 Mio EUR: 3 Punkte.
5. Berufserfahrung Projektleiter in der Programmbegleitung:
bis 5 Jahre: 1 Punkt, 6-10 Jahre: 2 Punkte, > 10 Jahre: 3 Punkte;
Die Referenzen aus 3) und 4) dürfen identisch sein.
Die Bewerbungen werden nach den oben aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Es werden 3-5 Bewerber ausgewählt. Die Reihenfolge ergibt sich aus der erreichten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los.
Operationelles Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021 bis 2027;
Vorhaben "Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister: Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nr. ein.
Der Nachweis kann auch durch beiliegende Eigenerklärung erbracht werden.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zur Eintragung ins Berufsregister, der Berufsgenossenschaft und das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden. Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen
Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nr. ein. Der Nachweis kann auch durch beiliegende Eigenerklärung erbracht werden. Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zur Eintragung ins Berufsregister, der Berufsgenossenschaft und das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden. Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 VgV bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens 3.000.000 Euro für Vermögensschäden betragen. Alternativ kann die Zusage des Versicherers (nicht Maklers!) eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann. Für Bietergemeinschaften gilt: Der Nachweis ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu führen.
1) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
2) Anzahl der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten,
3) Vorstellung eines Referenzobjektes zur Europäischen Strukturförderung (z.B. EFRE, ESF). Folgende Angaben sind zur Referenz erforderlich:
- Objektbezeichnung,
- Bauherr (Name, Anschrift, Kommunikationsdaten),
- Leistungsinhalt,
- Gesamtbaukosten und Fördervolumen in Euro,
- Bearbeitungszeitraum von - bis (in Monat/Jahr),
- allgemeine Beschreibung (Projektdokumentation) mit bildlicher Darstellung, z.B. Fotos, erläuternde Skizzen etc., max. 4 Seiten DIN A 4.
4) für den Projektleiter:
- Angabe Name und Berufserfahrung in der Programmbegleitung (in Jahren),
- Vorstellung eines Referenzobjektes Europäische Strukturförderung mit:
- Angabe der Objektbezeichnung,
- Bauherr (Name und Anschrift) und Objektstandort,
- Angabe, ob es sich um ein Referenzobjekt aus dem EFRE-Programm Stadtentwicklung handelte,
- Bearbeitungszeitraum von - bis (Monat/Jahr)
Die Referenzen zu 3) und 4) dürfen identisch sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-9773800
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.