Lieferung, Installation und Inbetriebnahme Medientechnik Emil Possehl Schule Referenznummer der Bekanntmachung: R 5386/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Geniner Straße 80
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Eugen Eckhardt
E-Mail:
Telefon: +49 451888-1425
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme Medientechnik Emil Possehl Schule
Die Hansestadt Lübeck und ihre Schulen möchten in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Lübeck Digital GmbH eine lernförderliche IT-Infrastruktur aufbauen. Wesentlicher Bestandteil der lernförderlichen IT-Infrastruktur stellt die hardwareseitige Ausstattung der Schulen dar.
In diesem Zusammenhang sollen einige Klassenräume der Emil-Possehl-Schule in Lübeck mit Medientechnik ausgestattet werden.
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Diese Ausschreibung beinhaltet die Lieferung, Installation/Montage und Inbetriebnahme von Beamer, Tablets und Dokumentenkameras.
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Technische Details und Anforderungen an die benötigte Hardware entnehmen Sie bitte den beigefügten Anforderungskatalogen.
Emil-Possehl-Schule Georg-Kerschensteiner-Straße 27 23554 Lübeck
Zum Gegenstand der Ausschreibung gehören Lieferung, Installation und Inbetriebnahme folgender Hardware:
ca. 104 Beamer
ca. 104 Tablets
ca. 62 Dokumentenkameras
Zur optionalen Leistung gehören die Einrichtung persönlicher Einstellungen vor Ort nach Nutzervorgaben sowie Demontage und Entsorgung von Alt-Hardware.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme Medientechnik Emil Possehl Schule
Postanschrift: Wasserwerksweg 18
Ort: Schwentinental
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24222
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projekt-Nr. R 5386/23
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, ausgewählte Bieter nach Angebotsabgabe zu technischen Aufklärungsgesprächen einzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6WSF
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884-640
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.