Neubau Naturkita im Fliegerhorst“ in Oschatz Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neumarkt 1
Ort: Oschatz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04758
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amtsleiter Herr Torsten Heinrich
E-Mail:
Telefon: +49 3435970260
Fax: +49 3435970277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oschatz.org
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Naturkita im Fliegerhorst“ in Oschatz
Die Stadt Oschatz liegt in Sachsen und dort im Tal der Döllnitz und in hügeliger Umgebung des Collmberges. Das Umland ist durch den Wermsdorfer Forst, eben den Collmberg und die Dahlener Heide geprägt. Seit 1997 ist Oschatz Große Kreisstadt. Seit 1934 kam es zu diversen Eingemeindungen von Ortsteilen. Zuletzt wurden 1994 die Ortsteile Leuben und Limbach eingemeindet. Damit hat Oschatz heute 14 Ortsteile. Seit dem 01.04.1997 ist Oschatz nun Große Kreisstadt. Heute leben in Oschatz und seinen Ortsteilen ca. 14.000 Einwohner.
Die Lage der Stadt Oschatz im Umland der Dahlener Heide, des Wermsdorfer Forstes und des Collmberges bringt eine besondere Attraktivität zum Beispiel für Radreisende mit sich.
Die Stadt verfügt über einen nach einem Großbrand im Jahr 1616 teilweise zerstörten Mauerring und über einige schöne erhaltene Gebäude aus dem 16. und 17. Jahrhundert.
Heute sind mehrere wichtige Unternehmen, Unternehmen der Nahversorgung sowie Kliniken in der Stadt angesiedelt, die nicht zuletzt dafür Sorge tragen, dass die Attraktivität als Wohnort stetig steigt. Die Stadt Oschatz liegt darüber hinaus im Mitteldeutschen Verkehrsverbundsystem und ist dadurch sehr gut erreichbar.
Wegen dieser in jeder Hinsicht positiven Entwicklung auch der Bevölkerungszahlen in der Stadt Oschatz und damit auch der Familien mit Kindern soll es nun auch zum Neubau einer Kita, nämlich der „Naturkita im Fliegerhorst“ kommen.
Die Maßnahme soll durch Fördermittel gestützt werden. Insofern sind bereits Mittel im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) bei einer Anteilsförderung in Höhe von 66% bzw. 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten. Der potentielle Bieter hat den Auftraggeber auch insofern im üblichen Rahmen zu unterstützen.
Die Fachförderung ist bis zum 31.01.2024 bis zur Antragsreife bei der Fachförderung zu führen. Das heißt insofern sind die erforderlichen Grundleistungen LPH bis 3 nach §§ 34 ff. HOAI abzuschließen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Oschatz, DE
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
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Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419970
Fax: +49 3419971049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
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Telefon: +49 3419970
Fax: +49 3419971049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de