Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von IT-Ausstattung in Form von digitalen Schultafeln an drei Schulstandorten im Kreis Segeberg Referenznummer der Bekanntmachung: SE30.00.20230030
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4551951-9618
Fax: +49 4551951-99856
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von IT-Ausstattung in Form von digitalen Schultafeln an drei Schulstandorten im Kreis Segeberg
In der Trave-Schule in 23795 Bad-Segeberg (Los 1), der Janusz-Korczak-Schule in 24568 Kaltenkirchen (Los 2) sowie der Schule am Hasenstieg in 22486 Norderstedt (Los 3) sollen für den digitalen Unterricht voraussichtlich insgesamt 61 Active Boards der Marke Promethean, Typ ActivePanel 9 Premium verbaut werden, inklusive Klapp- bzw. Schiebeflügeln und höhenverstellbarer Halte-/Trägersysteme, OPS-Einschub-PC sowie Unterrichtssoftware (ActivInspire-Schullizenz, ClassFlow, Prome-thean Essential Apps) und Verwaltungssoftware (Promethean Panel Management, Radix VISO MDM). Da in den Schulen eine einheitliche Standardausstattung bereits installiert wurde und ein einheitliches Managementsystem benutzt werden muss, wird produktspezifisch ausgeschrieben. Für die zentrale Verwaltung ist eine Promethean Radix Viso Premium 10 Jahres Lizenz nötig.
Digitale Schultafeln für die Trave-Schule in 23795 Bad-Segeberg
Trave-Schule in Bad-Segeberg 23795 Bad Segeberg
Voraussichtliche Lieferung, fachgerechte Installation und Inbetriebnahme, Schulung und laufende Wartung von 22 Active Boards der Marke Promethean.
Produkt: ActivePanel 9, Interaktives Display 86 Zoll 4 K Display als Tafeltyp Klappflügel, Schiebeflügel oder mobil gemäß Leistungsbeschreibung. Elektrisch oder manuell höhenverstellbar gemäß Leistungsbeschreibung nach Bedarf der Schule.
Die Lieferung, Komplettinstallation und Inbetriebnahme der abgerufenen Promethean ActivePanels 9 muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Einzelabruf gemäß näherer Terminvereinbarung mit der Schule erfolgen. Die Montage kann nur an Arbeitstagen (Montags - Freitags) ausgeführt werden.
Voraussichtlicher Lieferumfang:
- 22 x Promethean ActivPanel 9 Interaktives 86 Zoll 4K Display
- 22 x ActivPanel 9 Wi-Fi und Bluetooth Modul
- 20 x Elektrische oder manuelle Höhenverstellung für Displays bis 98 Zoll/120KG mit Bodenplatte & Kollisionsschutz
- 2 x Elektrisch oder manuell höhenverstellbares ein/zwei Pylonen Rollge-stell für Displays bis 98 Zoll mit Kollisionsschutz
- 22 x Tafelflügelset für elektrische oder manuelle Höhenverstellung Stahl-Emaille weiß (Ultraglanz)
- 22 x Seitenflügel Befestigungssatz für 86 Zoll Displays
- 22 x Integrierte kabellose Tastatur mit Touchpad
- 22 x Radix-Lizenz für 10 Jahre - Promethean Radix Viso Premium Dis-play
- 22 x Verkabelung Professionelles Kabelmanagement mit flexibler Kabe-lorganisation
- 22 x Montage des interaktiven Systems inkl. Befestigungsmaterial
- 22 x Herstellergarantieverlängerung: Display: 7 Jahre Vor-Ort-Service
- 22 x OPS-Einschub-PC gemäß Leistungsbeschreibung
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) beträgt zwölf (12) Monate. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der formwirksamen Erteilung des Zuschlags. Der Vertrag verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Rahmenvertragspartner in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt.
Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) (inklusive aller Verlängerungen) beträgt achtundvierzig (48) Monate.
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) der Rah-menvereinbarung für das Los 1 beträgt: 26 Active Boards der Marke Promethean, Typ ActivePanel 9 Premium 86 Zoll, inklusive Klapp- bzw. Schiebeflügeln und höhenver-stellbarer Halte-/Trägersysteme, OPS-Einschub-PC sowie Unterrichtssoftware (ActivInspire-Schullizenz, ClassFlow, Promethean Essential Apps) und Verwaltungssoftware (Promethean Panel Management, Radix VISO MDM).
Digitale Schultafeln für die Janusz-Korczak-Schule in 24568 Kaltenkirchen
Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen 24568 Kaltenkirchen
Voraussichtliche Lieferung, fachgerechte Installation und Inbetriebnahme, Schulung und laufende Wartung von 18 Active Boards der Marke Promethean.
Produkt: Voraussichtlich 17 Stück ActivePanel 9, Interaktives Display 75 Zoll 4 K Display voraussichtlich als Tafeltyp Klappflügel, Schiebeflügel oder mobil gemäß Leistungsbeschreibung, sowie voraussichtlich 1 Stück ActivePanel 9, Interaktives Display86 Zoll 4 K Display voraussichtlich als Tafeltyp Klappflügel. Elektrisch oder manuell höhenverstellbar gemäß Leistungsbeschreibung nach Bedarf der Schule.
Die Lieferung, Komplettinstallation und Inbetriebnahme der abgerufenen Promethean Panels muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Einzelabruf gemäß näherer Ter-minvereinbarung mit der Schule erfolgen. Die Montage kann nur an Arbeitstagen (Montags - Freitags) ausgeführt werden.
Voraussichtlicher Lieferumfang:
- 17 x Promethean ActivPanel 9 Interaktives 75 Zoll 4K Display
- 1 x Promethean ActivPanel 9 Interaktives 86 Zoll 4K Display
- 18 x ActivPanel 9 Wi-Fi und Bluetooth Modul
- 17 x Elektrische oder manuelle Höhenverstellung für Displays bis 98 Zoll/120KG mit Bodenplatte & Kollisionsschutz
- 1 x Elektrisch oder manuell höhenverstellbares ein/zwei Pylonen Rollge-stell für Displays bis 98 Zoll mit Kollisionsschutz
- 18 x Tafelflügelset für elektrische oder manuelle Höhenverstellung Stahl-Emaille weiß (Ultraglanz)
- 18 x Seitenflügel Befestigungssatz
- 18 x Integrierte kabellose Tastatur mit Touchpad
- 18 x Radix-Lizenz für 10 Jahre - Promethean Radix Viso Premium Dis-play
- 18 x Verkabelung Professionelles Kabelmanagement mit flexibler Kabe-lorganisation
- 18 x Montage des interaktiven Systems inkl. Befestigungsmaterial
- 18 x Herstellergarantieverlängerung: Display: 7 Jahre Vor-Ort-Service
- 18 x OPS-Einschub-PC gemäß Leistungsbeschreibung
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) beträgt zwölf (12) Monate. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der formwirksamen Erteilung des Zuschlags. Der Vertrag verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Rahmenvertragspartner in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt.
Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) (inklusive aller Verlängerungen) beträgt achtundvierzig (48) Monate.
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) der Rah-menvereinbarung für das Los 2 beträgt: 21 Active Boards der Marke Promethean, Typ ActivePanel 9 Premium 75 Zoll sowie 3 Stück 86 Zoll, inklusive Klapp- bzw. Schiebeflügeln und höhenverstellbarer Halte-/Trägersysteme, OPS-Einschub-PC sowie Unterrichtssoftware (ActivInspire-Schullizenz, ClassFlow, Promethean Essential Apps) und Verwaltungssoftware (Promethean Panel Manage-ment, Radix VISO MDM)
Digitale Schultafeln für die Schule am Hasenstieg in 22486 Norderstedt
Schule am Hasenstieg in Norderstedt 22486 Norderstedt
Voraussichtliche Lieferung, fachgerechte Installation und Inbetriebnahme, Schulung und laufende Wartung von 21 Active Boards der Marke Promethean.
Produkt: Voraussichtlich 21 Stück ActivePanel 9, Interaktives Display 86 Zoll 4 K Display als Tafeltyp Klappflügel, Schiebeflügel oder mobil gemäß Leistungsbeschreibung. Elektrisch oder manuell höhenverstellbar gemäß Leistungsbeschreibung nach Bedarf der Schule.
Die Lieferung, Komplettinstallation und Inbetriebnahme der abgerufenen Promethean Panels muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Einzelabruf gemäß näherer Terminvereinbarung mit der Schule erfolgen. Die Montage kann nur an Arbeitstagen (Montags - Freitags) ausgeführt werden.
Voraussichtlicher Lieferumfang:
- 21 x Promethean ActivPanel 9 Interaktives 86 Zoll 4K Display
- 21 x ActivPanel 9 Wi-Fi und Bluetooth Modul
- 18 x Elektrische oder manuelle Höhenverstellung für Displays bis 98 Zoll/120KG mit Bodenplatte & Kollisionsschutz
- 3 x Elektrisch oder manuell höhenverstellbares ein/zwei Pylonen Rollge-stell für Displays bis 98 Zoll mit Kollisionsschutz und Seitenflügel-Set
- 21 x Tafelflügelset für elektrische oder manuelle Höhenverstellung Stahl-Emaille weiß (Ultraglanz)
- 21 x Seitenflügel Befestigungssatz
- 21 x Integrierte kabellose Tastatur mit Touchpad
- 21 x Radix-Lizenz für 10 Jahre - Promethean Radix Viso Premium Dis-play
- 21 x Verkabelung Professionelles Kabelmanagement mit flexibler Kabe-lorganisation
- 21 x Montage des interaktiven Systems inkl. Befestigungsmaterial
- 21x Herstellergarantieverlängerung: Display: 7 Jahre Vor-Ort-Service
- 21 x OPS-Einschub-PC gemäß Leistungsbeschreibung
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) beträgt zwölf (12) Monate. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der formwirksamen Erteilung des Zuschlags. Der Vertrag verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Rahmenvertragspartner in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt.
Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) (inklusive aller Verlängerungen) beträgt achtundvierzig (48) Monate.
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) der Rah-menvereinbarung für das Los 3 beträgt 25 Active Boards der Marke Promethean, Typ ActivePanel 9 Premium 86 Zoll, inklusive Klapp- bzw. Schiebeflügeln und höhenverstellbarer Halte-/Trägersysteme, OPS-Einschub-PC sowie Unterrichtssoftware (ActivInspire-Schullizenz, ClassFlow, Promethean Essential Apps) und Verwaltungssoftware (Promethean Panel Management, Radix VISO MDM).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
1. Berufs- und Handelsregister
Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufstätigkeit vorliegt.
2. Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
3. Ausschlussgründe
3.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
3.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
3.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht
- versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
- fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem interessierten Wirtschaftsteilnehmer wird es freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (Lieferung von IT-Ausstattung - Digitale Schultafeln) mit einem Umfang von mindestens fünf (5) gelieferten digitalen Schultafeln in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Leistungen anzugeben. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat dabei anzugeben:
- Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die Leistungen ausgeführt hat);
- Projektbezeichnung über früher ausgeführte Leistungen (Lieferung von IT-Ausstattung - Digitale Schultafeln) inklusive der Anzahl an gelieferten digitalen Schultafeln;
- Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer);
- Auftragswert (vereinnahmte Vergütung des Unternehmens in EUR netto);
- Erbringungszeitraum (Beginn der Ersten Auslieferung nicht vor dem 01.01.2020 und Ende der Lieferung der letzten digitalen Schultafel bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren hinsichtlich der oben angegebenen Anzahl an gelieferten digitalen Schultafeln jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ) für den Beginn der Auslieferung und für das Ende der Auslieferung.
Beispiel: Hat ein Bieter am 30.10.2019 insgesamt 5 digitale Schultafeln geliefert, am 01.06.2023 insgesamt 10 digitale Schultafeln geliefert und wird er 8 weitere digitale Schultafeln zwei Wochen nach Ablauf der Angebotsfrist ausliefern, beträgt die Anzahl an gelieferten digitalen Schultafeln in dem maßgeblichen Erbringungszeitraum 10.
- Name des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Referenzgebers).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV), weil der maßgebliche (Erbringungs-) Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe mehr als 36 Monate beträgt.
Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn die Erbringung der Lieferleistungen und die Montageleistungen zu dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren bereits vollendet sind [Mindestanforderung].
Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer nicht mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das diese Mindestanforderung erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bietergemeinschaften ist mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderung erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
2. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung in jedem Los die Anlage 206 "unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen.
2. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
3. Vergabemindestlohn
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich der Bieter mit der Einreichung des Angebots schriftlich verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter hat darin zu erklären, zur Kenntnis genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
Der Bieter hat ferner die Anlage 343 "Erklärung zu § 4 VGSH" mit seinem Angebot abzugeben.
4. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden.
Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Leistungen werden äußerst dringend benötigt. Die Einbindung digitaler Endgeräte an den betreffenden Schulen musste bis zur Ertüchtigung der Netzwerkinfrastrukturen zurückgestellt werden und ist in diesen Schulen für Didaktik und Pädagogik im Rahmen der digital-inklusiven Bindung überfällig.
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY1BUBVWNK
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-hol-stein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.