Stromausschreibung Gemeinde Scharbeutz 2024/2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023DR000011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Bürgerhaus 2
Ort: Scharbeutz
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Roshkoski, Dejan
E-Mail:
Telefon: +49 3853031259
Fax: +49 3853031255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Postanschrift: Am Bürgerhaus 2
Ort: Scharbeutz
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23683
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3853031259
Fax: +49 3853031255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Gemeinde Scharbeutz 2024/2025
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Straßenbeleuchtung und die Abnahmestellen der Gemeinde Scharbeutz und des Tourismus Services,
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025
Liefermenge: ca. 1.137.332 kWh/Jahr
Teillos 1 Gemeinde Scharbeutz (SB)
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Scharbeutz,
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025,
Liefermenge: 112.335 kWh/Jahr
Teillos 2 Gemeinde Scharbeutz (MIX)
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Scharbeutz sowie des Tourismus Services,
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025,
Liefermenge: 1.024.997 kWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Gemeinde Scharbeutz (SB)
Ort: Winsen (Luhe)
NUTS-Code: DE933 Harburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Gemeinde Scharbeutz (MIX)
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes: in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens 13.10.2023.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen.
Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. an-fordern lassen.
Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).