II/R09 - ENB Brücke Sasstraße Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Umweltplanung (LPH 1-7) Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P220
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prager Str. 118-136
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
II/R09 - ENB Brücke Sasstraße Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Umweltplanung (LPH 1-7)
Die Stadt Leipzig vertreten durch das Verkehrs- und Tiefbauamt plant den Ersatzneubau der Brücke Sasstraße (II/R09) in Leipzig.
Hiermit wird darüber informiert, dass folgende Leistungen an einen Gesamtplaner vergeben wurden: Objektplanung Brücke LPH 1-7, Tragwerksplanung LPH 2-6 sowie besondere Leistungen wie der Erstellung eines Umleitungskonzeptes und der Leitungskoordination. Außerdem gehören zum Leistungsumfang folgende Leistungen der Umweltplanung:
- Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP),
- Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP),
- Erstellung des Artenschutzbeitrages.
Die Bauzeit wird vom AG mit 2028-2029 angegeben.
Die Baukosten werden derzeit in Höhe von 5,5 Mio. Euro brutto eingeschätzt.
Leipzig, DE
Es wurden die Leistungen zur:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §43 HOAI für die LPH 1-4 (optional LPH 5-7)
- Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI für die LPH 2-3 (optional LPH 4-6)
- Umweltplanungen (LBP, Artenschutz) bis zur LPH 3 (optional Artenschutz und LAP bis LPH 6)
- Erstellung Umleitungskonzept
- Leitungskoordination
im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben.
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Grundleistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Umweltplanung in einer weiteren Leistungsstufe bis zur LPH 7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
II/R09 - ENB Brücke Sasstraße Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Umweltplanung (LPH 1-7)
Postanschrift: Kaßbergstraße 41
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419770
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).