Wachdienst in der Landesunterkunft Rendsburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Wachdienst in der Landesunterkunft Rendsburg
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt in 24768 Rendsburg, Pastor-Bielfeldt-Straße 1-10 eine Landesunterkunft (LUK) mit einer Kapazität von bis zu 600 Betten für die Bewohnenden. In besonderen Situationen mit hohem Zugang (z.B. Ukraine-Krieg) kann die Belegung auf bis zu 1.200 Personen ansteigen. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das LaZuF ist zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner. Der Vertrag ist als Rahmenvertrag zu verstehen, d.h. die im Leistungsverzeichnis angegeben Wachstärken beziehen sich auf eine normale Auslastung der Landesunterkunft (LUK).
Rendsburg
Der Anbieter soll grundsätzlich die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
• Ein- und Auslasskontrolle bei Personen und Fahrzeugen
• Absicherung der besonderen Schutzbereiche
• Streifendienst
• Ordnungsdienst bei der Auszahlung von Grundleistungen
• Ordnungsdienst bei der Verpflegungsausgabe
• Ordnungsdienst im medizinischen Bereich
• Bedienung der Brandmeldeanlage
• Ordnungsdienst im Verwaltungsbereich
• Kenntnis, Achtung und Durchsetzung der Hausordnung, unter besonderer Berücksichtigung der Wahrung der Rechte der Bewohnenden (z.B. Wahrung der Privatsphäre und des Eigentums)
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Der Leistungserbringer soll die Aufgaben der Bewachung im Regelfall folgendermaßen gewährleisten:
Tagschicht Mo-Fr 12 Mitarbeitende
Tagschicht Sa-So 9 Mitarbeitende
Nachtschicht Mo-Fr 9 Mitarbeitende
Nachtschicht Sa-So 9 Mitarbeitende
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Aktuelle Wachstärkte im Juli 2023 (bei einer Belegung von ca. 800 Personen aktuell):
Tagschicht Mo-Fr 21 Mitarbeitende
Tagschicht Sa-So 18 Mitarbeitende
Nachtschicht Mo-Fr 18 Mitarbeitende
Nachtschicht Sa-So 18 Mitarbeitende
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Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es dazu kommen, dass weniger, keine oder mehr Asylsuchende als zum Zeitpunkt der Ausschreibung geplant, in der LUK untergebracht werden. Hierdurch kann es zu kurzfristig angekündigten Erhöhungen bzw. Verminderungen der Mannstärke kommen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Veränderung der angebotenen Stundenlöhne, wenn die Mannstärke sich verändert.
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Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Vertragslaufzeit von 3 Jahren und 10 Monaten insgesamt 33.000.000 Euro. Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
siehe Ziffer: II.2.11 Angaben zu Optionen.
Der Vertrag läuft vom 01. Februar 2024 – 30. November 2024. Es erfolgt eine automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, es sei denn, das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) teilt mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mit, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Das LaZuF kann jeweils drei Monate vor Vertragsablauf erklären, dass der Vertrag für einen von 12 Monate abweichenden Zeitraum verlängert wird.
Das späteste Vertragsende ist der 30. November 2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs - oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Nachweis der Erlaubnis der Bewachungstätigkeit des Unternehmers (Gewerbeerlaubnis nach §34 a der Gewerbeordnung (GewO)).
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 6 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV).
4. Angaben über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (hier: Wachdienst) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Eigenerklärung, dass die "Anforderungen an das Personal" gemäß Leistungsverzeichnis erfüllt bzw. während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten werden.
6. Eigenerklärung, dass die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.
7. Eigenerklärung, dass über zufällig bekannt gewordene personenbezogene Daten aus dienstlichen Vorgängen die Verschwiegenheit bewahrt wird.
8. Eigenerklärung, dass das Personal, das in der Landesunterkunft eingesetzt wird und nach 31.12.1970 geboren ist, einen Nachweis über einen Masernimpfschutz oder eine medizinische Kontraindikation hat. Dies ergibt sich aus dem am 01.03.2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz und dem §20 Abs. 3 Nr. 8 Infektionsschutzgesetz.
9. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
9a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
10. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
11. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/ Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 23. Oktober 2023 an die GMSH, z.H. Herrn Niklas Steenfatt (e-Vergabesystem oder E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
12. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inklusive Leistungsportfolio (max. 4 DIN A4-Seiten).
13. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
14. Ausgefülltes Preisblatt.
15. Ausgefüllte Kalkulation des Stundenlohnes.
16. Konzept gemäß Leistungsverzeichnis (Nr. 4 - Qualitätskonzept) und Bewertungsmatrix (max. 10 DIN-A4 Seiten).
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit,
Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Wettbewerbsregisterauszug:
Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro wird vor der Zuschlagserteilung ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391