Medizinische Betreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung und allen weiteren Landesunterkünften
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinische Betreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung und allen weiteren Landesunterkünften
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt derzeit in Neumünster, Boostedt, Rendsburg, Bad Segeberg, Seeth und Glückstadt Landesunterkünfte (LUK). Am Standort Neumünster befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung. Die Gesamtbelegung aller Liegenschaften zusammen soll i.d.R. bei ca. 4.500- 5.000 Personen liegen. Aktuell (September 2023) liegt die Gesamtbelegung bei knapp 6.000 Personen. Die Gesamtkapazität läge bei max. 7.800 Plätzen.
Für alle Liegenschaften wird ein Ärztlicher Dienst benötigt.
Neumünster, Boostedt, Rendsburg, Bad Segeberg, Seeth und Glückstadt.
Der erfolgreiche Anbieter (Leistungserbringer) für die ausgeschriebenen Leistungen schließt mit dem LaZuF einen Vertrag vom 01.01.2024 bis zum 31.03.2028 ab und gewährt diverse medizinische Leistungen für die Bewohnenden aller Liegenschaften. Diesen gegenüber besteht eine Dienstleistungspflicht, ohne dass die Personen als zahlende Vertragspartei (etwa Zuzahlungen/“Igel“-Leistungen) auftreten. Näheres regeln die Ergänzenden Vertragsbestimmungen (EVB).
Das Arzt-/Patientenverhältnis ist im Übrigen von dem Vertrag nicht berührt, dies gilt insbesondere für die ärztliche Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber dem Auftraggeber, ebenso mögliche Arzthaftungsfragen im Verhältnis zum Patienten.
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LaZuF als Träger der offenen Einrichtung von einem humanen Vollzug des Aufenthaltsrecht und einer Willkommenskultur gegenüber allen Aufzunehmenden müssen konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden.
Für den ärztlichen Dienst werden ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Räume sind baulich hergerichtet und entsprechend dem Umfang der geforderten medizinischen Betreuung ausgestattet.
Die Ausstattung der Praxis mit Gerätschaften erfolgt durch das LaZuF und entspricht der Ausstattung der hausärztlichen Praxis.
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Folgende Standorte werden aktuell betrieben:
1) Erstaufnahmeeinrichtung 24539 Neumünster, Haart 148 (Belegung im Regelfall: ca. 650 Personen, max. Kapazität: ca. 800 Plätze).
2) Landesunterkunft 24598 Boostedt, Rantzau-Straße 10 (normale Belegung: ca. 500 Personen, max. Kapazität: ca. 2.800 Plätze).
3) Landesunterkunft 23795 Bad Segeberg, Segeberger Str. 106a (normale Belegung: ca. 600 Personen, max. Kapazität: ca. 1.300 Plätze).
4) Landesunterkunft 24768 Rendsburg, Pastor-Bielfedt-Str. 1-10 (normale Belegung: ca. 600 Personen, max. Kapazität: ca. 1.200 Plätze).
5) Landesunterkunft 25878 Seeth, Hauptstr. 100 (normale Belegung: ca. 800 Personen, max. Kapazität: ca. 1.100 Plätze).
6) Landesunterkunft 25348 Glückstadt, Am Neuendeich 50 (normale Belegung ca. 500 Personen, max. Kapazität: ca. 600 Plätze).
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Die Ausschreibung ist als Rahmenvertrag zu verstehen, d.h. die angegebene Belegungsstärke bezieht sich auf normale Auslastungen der Landesunterkünfte. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es zu Schwankungen in der Belegung kommen. Hierdurch kann es zu Veränderungen bei der festgelegten Personalstärke/ Stundenanzahl kommen. Die Anpassung der Personalstärken erfolgt ausschließlich im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer.
Es kann während der Vertragslaufzeit zu Schließungen von Landesunterkünften kommen, es können aber auch neue Landesunterkünfte in Schleswig-Holstein eingerichtet werden. Die medizinische Betreuung muss für alle Standorte sichergestellt werden. Für geschlossene Unterkünfte können keine Kosten mehr abgerechnet werden. Dies muss bei der Preiskalkulation beachtet werden.
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Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren und 3 Monaten insgesamt 70.000.000 Euro netto.
Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs - oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (hier: Ärztlicher Dienst), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020 bis 2022).
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
4. Erklärung (Formblatt) über mindestens eine Referenz der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der medizinischen Betreuung von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
5a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
6. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des einzusetzenden Personals getrennt nach
- Anzahl und Qualifikation der zum Einsatz kommenden Ärzte und des medizinischen Hilfspersonals
- der individuellen beruflichen Qualifikation und
- der Verständigung in deutscher sowie englischer Sprache.
7. Eigenerklärung über die verantwortliche Projektleitung inkl. Angaben zur Qualifikation und Vertretung.
8. Eigenerklärung über die hinreichende Personalverfügbarkeit unter Berücksichtigung einer ausreichenden qualifizierten Personalreserve.
9. Eigenerklärung, dass ein geeignetes EDV-Programm zur ärztlichen Behandlung vorgehalten und unter Nutzung der in der Landesunterkunft vorhandenen Hardware zum Einsatz kommt.
10. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
11. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 09. Oktober 2023 an die GMSH, z.H. Herrn Niklas Steenfatt (e-Vergabesystem oder E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
12. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inklusive Leistungsportfolio (max. 4 DIN A4-Seiten).
13 Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
14. Ausgefülltes Preisblatt.
15. Konzept gemäß Bewertungsmatrix und Leistungsverzeichnis (Nr. 9 - Hinweise zum Konzept).
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Wettbewerbsregisterauszug:
Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro wird vor der Zuschlagserteilung ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391