Neugestaltung und Erweiterung der Grundschule Klein Nordende-Lieth - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 23 078
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 168-526738)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Lornsenstraße 52
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Küterstraße 30, 24103 Kiel
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung und Erweiterung der Grundschule Klein Nordende-Lieth - Tragwerksplanung
Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Lph 1-6, stufenweise Beauftragung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1) Geeignete Referenzen (mind. 3): Nachweis über die in den letzten 5 Jahren (Erbringungszeitraum) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen unter Verwendung des Formblatts II-1-1 (Referenzen), das für jede Referenz gesondert und jeweils vollständig auszufüllen ist. Der Erbringungszeitraum wird zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (Abschnitt IV.2.2). Als „erbracht“ gelten Dienstleistungen, bei denen die Leistungsphase (LPH) 6 abgeschlossen ist. Hinweise für eine etwaige Auswahlentscheidung gem. Abschnitt II.2.9): 1. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung die ersten 3 Referenzen gemäß der vom Bewerber im Teilnahmeantrag genannten Reihenfolge
zugrunde legen. 2. Im Zuge der Auswahlentscheidung werden die im Formblatt II-1-1 gemachten Angaben zur Referenz mit dem ausgeschriebenen Objekt und den zu vergebenden Leistungen verglichen und bewertet. Bewerber müssen bspw. damit rechnen, dass eine Referenz nicht die volle, sondern eine darunterliegende Punktzahl erhält, wenn die Referenzleistung zwar gem. den o.g. Anforderungen „erbracht“ (LPH 6 abgeschlossen), insgesamt jedoch noch nicht beendet ist, bspw. weil die LPH 6 gerade erst begonnen wurde. Entsprechendes gilt bspw. für die Fälle, dass der Auftragswert der Referenzleistung weniger als 75% des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Dienstleistung beträgt, dass das Referenzobjekt in Bezug auf seine Planungsanforderungen (z.B. Honorarzone) hinter den Planungsanforderungen des ausgeschriebenen Objekts zurückbleibt, dass die ausgeführte Referenzleistung einen geringeren Leistungsumfang
aufweist als die zu vergebende Dienstleistung (z.B. in Bezug auf die erbrachten LPH) oder dass, wenn in diesem Verfahren Referenzen mit Objekten derselben Nutzungsart vorgelegt werden sollen, die Nutzungsart des Referenzobjekts nicht dieselbe Nutzungsart aufweist wie das ausgeschriebene Objekt. Die vorstehenden Wertungshinweise sind nicht abschließend und können im Einzelfall je Referenz mit entsprechenden Folgen für die zu erreichenden Punkte auch in Kombination angewendet werden.
1) Geeignete Referenzen (mind. 3): Nachweis über die in den letzten 5 Jahren (Erbringungszeitraum) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen unter Verwendung des Formblatts II-1-1 (Referenzen), das für jede Referenz gesondert und jeweils vollständig auszufüllen ist. Der Erbringungszeitraum wird zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (Abschnitt IV.2.2). Als „erbracht“ gelten Dienstleistungen, bei denen die Leistungsphase (LPH) 6 abgeschlossen ist. Hinweise für eine etwaige Auswahlentscheidung gem. Abschnitt II.2.9): 1. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung die ersten 3 Referenzen gemäß der vom Bewerber im Teilnahmeantrag genannten Reihenfolge
zugrunde legen. 2. Im Zuge der Auswahlentscheidung werden die im Formblatt II-1-1 gemachten Angaben zur Referenz mit dem ausgeschriebenen Objekt und den zu vergebenden Leistungen verglichen und bewertet. Bewerber müssen bspw. damit rechnen, dass eine Referenz nicht die volle, sondern eine darunterliegende Punktzahl erhält, wenn die Referenzleistung zwar gem. den o.g. Anforderungen „erbracht“ (LPH 6 abgeschlossen), insgesamt jedoch noch nicht beendet ist, bspw. weil die LPH 6 gerade erst begonnen wurde. Entsprechendes gilt bspw. für die Fälle, dass der Auftragswert der Referenzleistung weniger als 50% des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Dienstleistung beträgt, dass das Referenzobjekt in Bezug auf seine Planungsanforderungen (z.B. Honorarzone) hinter den Planungsanforderungen des ausgeschriebenen Objekts zurückbleibt, dass die ausgeführte Referenzleistung einen geringeren Leistungsumfang
aufweist als die zu vergebende Dienstleistung (z.B. in Bezug auf die erbrachten LPH) oder dass, wenn in diesem Verfahren Referenzen mit Objekten derselben Nutzungsart vorgelegt werden sollen, die Nutzungsart des Referenzobjekts nicht dieselbe Nutzungsart aufweist wie das ausgeschriebene Objekt. Die vorstehenden Wertungshinweise sind nicht abschließend und können im Einzelfall je Referenz mit entsprechenden Folgen für die zu erreichenden Punkte auch in Kombination angewendet werden.