Cloud-Partner Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000096

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/c241bcac-458c-4e88-a37c-dc54b28a2a6e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Cloud-Partner

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000096
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem Ziel der Nutzbarmachung von Leistungen aus Cloud-Umgebungen, u. a. von Microsoft Azure und IONOS mit dreijähriger Laufzeit (Beginn: 04.07.2024) und einer Verlängerungsoption von einem Jahr.

Gesucht wird ein Cloud-Partner, der jeweils das vollständige Spektrum der Cloud- Produk-te bzw. Cloud Services von verschiedenen leistungsfähigen Cloud Anbietern (Vendoren) mit breiten Angebotsspektren insbesondere an IaaS- und PaaS-Artikeln anbieten kann, auf deren Basis der Auftraggeber sowie dessen Träger und Kunden Fachanwendungen aufbauen und betreiben können.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72400000 Internetdienste
72500000 Datenverarbeitungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Altenholz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenbedingungen und Ziel der Vergabe:

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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem Ziel der Nutzbarmachung von Leistungen aus Cloud-Umgebungen, u. a. von Microsoft Azure und IONOS mit dreijähriger Laufzeit (Beginn: 04.07.2024) und einer Verlängerungsoption von einem Jahr.

Für die Azure Umgebung sowie für die Abnahme von Dienstleistungen (3.5.5) besteht keine Abnahmeverpflichtung. Für den Bereich IONOS wird die konkrete zugesagte Abnahmemenge in Kapitel 3 beschrieben.

Gesucht wird ein Cloud-Partner, der jeweils das vollständige Spektrum der Cloud-Produkte bzw. Cloud Services von verschiedenen leistungsfähigen, möglichst in der EWR ansässigen, Cloud Anbietern mit breiten Angebotsspektren insbesondere an IaaS- und PaaS-Artikeln anbieten kann, auf deren Basis der Auftraggeber sowie dessen Träger und Kunden Fachanwendungen aufbauen und betreiben können. Grundsätzlich muss der Bieter alle Cloudanbieter mit deren Produkte und Services dem Auftraggeber liefern können, die gewünscht werden.

Kann der gewünschte Cloudanbieter nicht geliefert werden, ist diese Unmöglichkeit unter Darlegung von Gründen zu rechtfertigen.

Sämtliche Cloud-Leistungen, deren Nutzung für den Auftraggeber sowie dessen Träger und Kunden ermöglicht werden, werden nachfolgend „Cloud-Produktportfolio“ genannt. Das Cloud-Produktportfolio soll dem Auftraggeber sowie dessen Trägern und Kunden auf Basis dieses Rahmenvertrags bereitgestellt und nutzbar gemacht werden.

Das Cloud-Produkt-Spektrum muss das gesamte Portfolio der Cloud-Anbieter sowohl im IaaS- als auch im PaaS-Bereich abdecken. Der Link zum Cloud-Anbieter Microsoft Azure: https://azure.microsoft.com/de-de/products/ (wobei alle Weiterleitungen dieser Seite auf https://azure.microsoft.com/de-de/solutions/ explizit ausgenommen sind!) stellt eine beispielhafte Breite eines Cloud-Produkt-Spektrums (bzw. Artikelkatalogs) im Bereich IaaS und PaaS dar, an dem sich alle weiteren angebotenen Cloud-Produkt-Spektren von Cloud-Anbietern messen lassen müssen.

Die Hoheit bezüglich der Architekturvorgaben für die Umsetzung grundlegender Strukturen (bei Azure: Tenants und Zuweisung der Subscriptions zu Tenant) für den Auftraggeber und dessen Kunden liegt beim Auftraggeber.

Um einen reibungslosen Weiterbetrieb der von den Auftraggebern sowie dessen Trägern und Kunden derzeit genutzten Cloud-Umgebungen, sowohl in der MS Azure Cloud als auch in der IONOS Cloud, sicherzustellen, ist es erforderlich, dass der Auftraggeber sowie dessen Träger und Kunden auch weiterhin Leistungen aus der Azure-Cloud-Umgebung als auch der IONOS-Cloud-Umgebung ohne technische Migration beziehen können.

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Vor diesem Hintergrund muss der Bieter als zukünftiger Cloud-Partner/Reseller des Auftraggebers Folgendes leisten:

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• Bei allen angebotenen Cloud-Anbietern ist zu beachten, dass sich das Portfolio Cloud-typisch laufend ändern kann und dass sich das Bieterangebot während der gesamten Laufzeit des Vertrags auf das jeweils aktuelle Portfolio beziehen muss. Nur so ist sichergestellt, dass der Auftraggeber sowie dessen Träger und Kunden von Weiterentwicklungen des Cloud-Produktportfolios profitieren können. Ein lediglich stichtagsbezogenes Angebot des Bieters, das die dynamischen Weiterentwicklungen des Cloud-Produktportfolios nicht berücksichtigt, ist nicht statthaft

• Bereitstellung des vollständigen Cloud-Produktportfolios der MS Azure Cloud. Dabei steuert der Auftraggeber die möglichen Betriebsstätten (EU/EWR).

• Eine Bereitstellung dieses Cloud-Produktportfolios der MS Azure Cloud muss durch den Bieter sowohl auf Basis eines Microsoft Partner Programms in seiner Rolle als Cloud Solution Providers (CSP) als auch auf Basis eines Server und Cloud Enrollment (SCE Azure) in seiner Rolle als Microsoft Handelspartners möglich sein. Für den Fall der Bereitstellung des Cloud-Produktportfolios der MS Azure Cloud auf Basis eines Server und Cloud Enrollment (Azure) ist der Auftraggeber bereit, einen dafür erforderlichen Beitritt mit dem Bieter zum gegebenen Zeitpunkt zu zeichnen.

• In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Auftraggeber plant, für Kunden, die nicht zur Trägerschaft des Auftraggebers gehören, ein Cloud-Produktportfolio von MS Azure Cloud bei Bedarf für diese Dritten zu vermitteln. Dazu wird der Auftraggeber in einem separaten Verfahren für diese Bedarfe zusätzlich einen Indirect Provider auswählen und hierbei die Rolle eines Indirect Reseller im Rahmen des Cloud Solution Provider (CSP) Programm von Microsoft einnehmen. Etwaige Formulierungen oder Klauseln in dem hier verhandelten Rahmenvertrag sowie der Leistungsbeschreibung oder der Vertragsanlagen, die diese Auswahl und Rolle des Auftraggebers beschränken oder hierzu geeignet sind, sind unwirksam.

• Eine Bereitstellung des Cloud-Produktportfolio der MS Azure Cloud durch den Bieter muss darüber hinaus eine Möglichkeit zur Bereitstellung von Microsoft SaaS - Subskriptionen, beispielsweise für die Produkte M365 E3/E5 oder Power Bi beinhalten, damit der Auftraggeber für sich selbst sowie für seine Träger und Kunden Abrufe als Einzelbeauftragung tätigen kann. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Auftraggeber sowie dessen Träger und Kunden Beitritte zu Microsoft - Enterprise Agreements (MEA) auf Basis der BMI – Konditionenverträge über einen dafür ausgewählten Handelspartner nutzt und hierüber Produkte bezieht und weitere Beitrittsberechtige zukünftig auch das MEA nutzen werden. Etwaige Formulierungen oder Klauseln in dem hier verhandelten Rahmenvertrag sowie der Leistungsbeschreibung oder der Vertragsanlagen, die Bezugsmöglichkeiten über das o. g. MEA beschränken oder hierzu geeignet sind, sind unwirksam.

• Bereitstellung des vollständigen Cloud-Produktportfolios der IONOS Cloud. Äquivalent zu Azure muss sichergestellt sein, dass die Weiterentwicklung des IONOS Portfolios inkludiert ist. Sollte es Veränderungen der Produktgruppen geben sind diese vollständig zu berücksichtigen.

• Bereitstellung eines weiteren Cloudanbieters, dabei kann ein digital Souveräner Cloudanbieter, wie z.B. OVH, StackIT, PlusServer, usw. oder auch ein anderer Hyperscaler benannt werden. Die Kriterien für „digital souverän“ sind in Kap. 3.1 beschrieben und sind auf jeden Fall einzuhalten, dabei werden auch die o.g. überprüft. Alternativ können aber auch andere HyperScaler angeboten werden. Es ist darauf zu achten, dass nur Cloudanbieter benannt werden, die die Anforderungen der EU an Datensicherheit und Datenschutz erfüllen, akzeptiert werden dabei Cloudanbieter, die ihren Sitz in der EU/EWR haben oder soweit es ein Abkommen, das Datenschutz- und Datensicherheit gewährleistet, zwischen der EU und dem Land, in dem sich der Unternehmenssitz befindet, gibt. (vgl. Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO ) Des Weiteren werden dem Auftraggeber nach Anforderung durch den Bieter weitere Cloudanbieter während der Vertragslaufzeit unter Nutzung eines Openbook Verfahrens bzgl. der Einkaufskonditionen verfügbar gemacht. Bereitstellung von neuen, in der jeweils aktuellen Fassung oder über die bisherige Nutzung hinausgehenden Cloud-Leistungen (zusätzlich bestellbare SaaS-Produkte bzw. Links zu zusätzlichen Cloud-Anbietern). Dazu gehören unter anderem auch: Chatbot Produkte, Spracherkennung und sonstige KI Services.

• Zugriff des Auftraggebers auf das SaaS-Cloud-Produktportfolio des Bieters: Der Auftraggeber soll in die Lage versetzt werden, für sich selbst bzw. für seine Träger und Kunden auf direktem Wege SaaS Lizenzen zu ordern und zuzuweisen. Dies kann über ein Portal des Bieters, die Anbindung eines Portals des Auftraggebers oder auf über einen vergleichbaren Prozess ermöglicht werden.

• Dienstleistungen durch den Cloud-Partner im Zusammenhang mit der Cloud-Nutzung und dem Cloud-Produktportfolio (Cloud-Beratung).

• Dazu gehören ebenfalls die (gegebenenfalls kostenfreie) Bereitstellung von Testaccounts für den Auftraggeber und dessen Träger und Kunden.

• Datenschutz und IT-Sicherheit sind wichtige Kriterien für die Datenverarbeitung der öffentlichen Verwaltung. Die DSGVO stellt ein wichtiges Regelwerk in diesem Sinne dar, ihr Geltungsbereich ist die EU einschließlich des EWR. Daher sind Cloud-Produkte anzubieten, bei denen die Orte der Datenverarbeitung jeweils innerhalb der EU/EWR liegen.

Kundenmanagement durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber bestimmt die grundlegenden Strukturen der Cloudnutzung je Cloud-Anbieter. Am Beispiel von Azure bedeutet dies, dass der Auftraggeber festlegt, wie viele Tenants zur Verfügung gestellt werden und welche Subscriptions in welchem Tenant bereitgestellt werden.

Soweit der Vertrag zwischen dem Bieter und dem Cloud-Anbieter die Bereitstellung und Verwaltung von Tenants und die Bereitstellung von Subscriptions durch den Bieter verlangt, wird dies akzeptiert, die Vorgaben macht jedoch der Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt dann die Verwaltung und das Customizing.

Ebenfalls unterliegt das Management der Azure-ADs dem Auftraggeber.

Bei den weiteren Cloud-Anbietern ist eine entsprechende Vorgehensweise zu beachten.

Definition der Nutzungsberechtigten

Es gilt, dass Dataport, seine Träger und Kunden berechtigt sind, die Cloudleistungen und Cloud Services der angebotenen Cloudanbieter zu nutzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/07/2024
Ende: 03/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertra kann einmalig um ein Jahr - bis zum 03.07.2028 - verlängert werden

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung gem. Abschnitt 5.4.2) formell und materiell erfüllen, werden 4 Bewerber mit der höchsten Benotung (ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der dargestellten Bewertungskriterien.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Informationskriterium

Bewerber werden gebeten, über den Bieterassistenten der eVergabe oder in Form einer eigenen Anlage eine Unternehmensbeschreibung zu den in der eVergabe- Plattform genannten Angaben abzugeben.

Neben den o.a. Unterlagen werden für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Liste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerbergemeinschaft ausgewertet.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bewertungkriterium

Für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:

a) Jahresumsatz

[Auswertung der ANLAGE Umsatzkennzahlen]

Im Kriterium „Jahresumsatz“ hat der Bewerber Angaben über den Jahresumsatz im Bereich „Wiederverkäufer von Cloud-Services IaaS/PaaS der Top-Anbieter nach Statista (s.o.) plus IONOS, aus dem Bereich öffentlicher Sektor der Bundesrepublik Deutschland in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen. Sofern der Jahresumsatz im genannten Bereich jeweils netto

bis zu 0,5 Mio. € beträgt, wird das Kriterium mit 0 Punkten,

für einen Umsatz bis zu 1,5 Mio. € mit 1 Punkt,

für einen Umsatz bis zu 5 Mio. € mit 5 Punkten und

für einen Umsatz über 5 Mio. € mit 7 Punkten bewertet.

Dabei müssen die Angaben aller drei Geschäftsjahre jeweils für sich genommen mindestens den geforderten Wert erreichen.

Die Angaben zum Kriterium „Jahresumsatz“ sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt zu machen. Die Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden bei der Bewertung addiert.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen an die Eignung

Es wurden folgende Mindestkriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:

a) Betriebshaftpflichtversicherung:

[Auswertung der ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung]

Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:

5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.

Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte der Nachweis nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.

Der Nachweis Anlage Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen einzureichen.

b) Umsatzkennzahlen:

[Auswertung der ANLAGE Umsatzkennzahlen]

Jahresumsatz im Bereich Wiederverkäufer von Cloud-Services IaaS/PaaS Leistungen aus dem Bereich öffentlicher Sektor der Bundesepublik Deutschland, bezogen auf die Information von Statista QI/2023 sowie IONOS:

Die ANLAGE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr in dem oben genannten Bereich mindestens 500.000,00 Euro netto beträgt.

Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnah-meantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bewertungskriterien

Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:

a) Referenzen:

[Auswertung der ANLAGE Referenzen]

Es gelten die für das Mindestkriterium „Referenzen“ aufgestellten Anforderungen auch hier.

Im Bewertungskriterium „Referenzen“ hat der Bewerber Angaben über die Anzahl der Kunden (mindestens 2) zu machen, für welche er als Cloud-Broker auftritt UND mit denen er Consulting- oder Umsetzungsprojekte (Umsatz > 300.000€) in einer Cloud durchgeführt hat.

Sofern der Bewerber solche Projekte für bis zu 2 Kunden durchgeführt hat, wird das Kriterium mit 0 Punkt bewertet,

sofern der Bewerber solche Projekte für bis zu 4 Kunden durchgeführt hat, wird das Kriterium mit 3 Punkten bewertet,

sofern der Bewerber soclhe Projekte für bis zu 5 Kunden durchgeführt hat, mit 5 Punkten und

sofern der Bewerber solche Projekte für mehr als 5 Kunden, wovon mindestens einer ein öffentlicher Auftraggeber war, mit 7 Punkten bewertet.

Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e An-sprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.

Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.

b) Personalkennzahlen: Anzahl deutschsprachige Cloud-Consultants für Microsoft Azure im deutschsprachigen Raum.

[Auswertung der ANLAGE Personalkennzahlen]

Im Kriterium „Personalkennzahlen“ hat der Bewerber Angaben über die Anzahl der Beschäftigten mit den vorgenannten Zertifikaten AZ-xxx Intermediate und Advanced im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr zu machen.

Sofern der Bewerber bis zu 15 Beschäftige mit Intermediate- und bis zu 5 Beschäftige mit Advanced Zertifikaten der AZ-xxx Reihe nachweist, wird das Kriterium mit 1 Punkt,

sofern der Bewerber bis zu 25 Beschäftigte mit Infermediate- und bis zu 10 Beschäftige mit Advanced Zertifikaten der AZ-xxx Reihe nachweist mit 3 Punkten,

sofern der Bewerber bis zu 30 Beschäftigte mit Infermediate- und bis zu 15 Beschäftige mit Advanced Zertifikaten der AZ-xxx Reihe nachweist mit 5 Punkten und

sofern der Bewerber mehr als 30 Beschäftige mit Intermediate- und mehr als 15 Be-schäftige mit Advanced Zertifikaten der AZ-xxx Reihe nachweist, wird das Kriterium mit 7 Punkten bewertet.

Der Nachweis Anlage Personalkennzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen ge-trennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.

c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:

[Auswertung der von den Bewerbern eingereichten Anlagen und Zertifizierungsnach-weise]

Für den Nachweis einer Zertifizierung gem. BSI-Grundschutz (Grundschutzkataloge bzw. Grundschutzkompendium) oder eine gleichwertige andere Zertifizierung für die IT des Bewerbers (Cloud-Portal, Billing) erhält der Bewerber bei Zertifizierung nach Grundschutzkompendium 5 Punkte, bei Zertifizierung nach Grundschutzkatalog 2 Punkte. Wird keine entsprechende Zertifizierung nachgewiesen erhält der Bewerber 0 Punkte.

Für den Nachweis einer Zertifizierung gem. ISO 27001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung für die IT des Bewerbers (Cloud-Portal, Billing) erhält der Bewerber 1 Punkt. Wird keine entsprechende Zertifizierung nachgewiesen erhält der Bewerber 0 Punkte.

Für den Nachweis einer Zertifizierung gem. ISO 27017 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung für die IT des Bewerbers (Cloud-Portal, Billing) erhält der Bewerber 1 Punkt. Wird keine entsprechende Zertifizierung nachgewiesen erhält der Bewerber 0 Punkte.

Für den Nachweis einer Zertifizierung gem. ISO 27018 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung für die IT des Bewerbers (Cloud-Portal, Billing) erhält der Bewerber 1 Punkte. Wird keine entsprechende Zertifizierung nachgewiesen erhält der Bewerber 0 Punkte.

Wenn der Bewerber sich verpflichtet, unverzüglich eine Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gem. Art. 42/43 DSGVO anzustreben, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen sind, erhält er hierfür 2 Punkte.

Neben den o.a. Unterlagen wertet der Auftraggeber für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Liste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerbergemeinschaft aus.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen an die Eignung

Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:

a) Referenzen:

[Auswertung der ANLAGE Referenzen]

Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet von dem Tag der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) erfolgreich abschlossen wurde, anzugeben. Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Der Bewerber muss durch die eingereichten Referenzprojekte mindestens 2 Kunden nachweisen, welche er bereits als „Cloud-Broker“ bedient hat und dessen Abrechnungssysteme er automatisiert über definierte Schnittstellen bedient hat.

Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,

• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.

Erfolgreich abgeschlossen =

bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist.

Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.

Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:

Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.

Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.

Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung ei-nes Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.

Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

b) Personalkennzahlen: Anzahl deutschsprachige Cloud-Consultants für Microsoft Azure im deutschsprachigen Raum.

[Auswertung der ANLAGE Personalkennzahlen]

Die ANLAGE Personalkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Bewerber mindestens 15 Beschäftigte mit einem Zertifikat der Microsoft AZ-xxx Reihe (xxx steht für beliebige Azure Zertifikate) im Intermediate Level und 5 Beschäftige im Advanced Level in Vollzeitbeschäftigung nachweisen kann, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.

Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.

Der Nachweis Anlage Personalkennzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privile-gierten Unterauftragnehmern werden addiert.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:

• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchfüh-rung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,

• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),

• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ,

• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,

• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 14/12/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/tabs/home) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).

Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Unternehmen unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.

Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/09/2023

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