Lieferung von Dieselkraftstoff (DIN EN 590) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816916-U28
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Dieselkraftstoff (DIN EN 590)
Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 an den Standort Ronneburg
Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 an den Standort Ronneburg
D-07580 Ronneburg, D-07580 Seelingstädt, D-08058 Zwickau, D-08129 Crossen
Lieferung von einem geschätzen Umfang von 1.287.500 Liter Dieselkraftstoff nach EN 590 zur Vorortbetankung
von Erdbau- und Arbeitsmaschinen, Tankcontainern sowie mobile Technik an die Bestimmungsorte des
Standort Ronneburg.
Die einzusetzenden Betankungsfahrzeuge müssen geländegängig, allradgetrieben (Zufahrt teilweise schweres
Gelände, Ausfahrt über Reifenwaschanlage) und für den ganzjährigen Einsatz (einschließlich Schnee, Eis und
Temperaturen bis -25 °C) geeignet sowie mit mind. 40 m Kraftstoffschlauch inkl. Tankpistole ausgerüstet sein.
Dem Angebot sind
- ein Nachweis zur Produktspezifikation für Dieselkraftstoff nach EN 590
- ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006, in deutscher Sprache)
beizufügen.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
Die Arbeiten sind teilweise in einem Betriebsgelände auszuführen, das teilweise unter Bergaufsicht steht. Demzufolge sind alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen aus dem Bergrecht für den Auftragnehmer bindend. Die Arbeiten werden zudem teilweise im Strahlenschutzbereich des Betriebsgeländes ausgeführt.
Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 an den Standort Ronneburg
D07580 Ronneburg, D-07580 Seelingstädt, D-08058 Zwickau, D-08129 Crossen
Lieferung von einem geschätzen Umfang von 1.287.500 Liter Dieselkraftstoff nach EN 590 zur Vorortbetankung
von Erdbau- und Arbeitsmaschinen, Tankcontainern sowie mobile Technik an die Bestimmungsorte des
Standort Ronneburg.
Die einzusetzenden Betankungsfahrzeuge müssen geländegängig, allradgetrieben (Zufahrt teilweise schweres
Gelände, Ausfahrt über Reifenwaschanlage) und für den ganzjährigen Einsatz (einschließlich Schnee, Eis und
Temperaturen bis -25 °C) geeignet sowie mit mind. 40 m Kraftstoffschlauch inkl. Tankpistole ausgerüstet sein.
Dem Angebot sind
- ein Nachweis zur Produktspezifikation für Dieselkraftstoff nach EN 590
- ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006, in deutscher Sprache)
beizufügen.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
Die Arbeiten sind teilweise in einem Betriebsgelände auszuführen, das teilweise unter Bergaufsicht steht. Demzufolge sind alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen aus dem Bergrecht für den Auftragnehmer bindend. Die Arbeiten werden zudem teilweise im Strahlenschutzbereich des Betriebsgeländes ausgeführt.
Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 an den Standort Ronneburg
D07580 Ronneburg, D-07580 Seelingstädt, D-08058 Zwickau, D-08129 Crossen
Lieferung von einem geschätzen Umfang von 1.287.500 Liter Dieselkraftstoff nach EN 590 zur Vorortbetankung
von Erdbau- und Arbeitsmaschinen, Tankcontainern sowie mobile Technik an die Bestimmungsorte des
Standort Ronneburg.
Die einzusetzenden Betankungsfahrzeuge müssen geländegängig, allradgetrieben (Zufahrt teilweise schweres
Gelände, Ausfahrt über Reifenwaschanlage) und für den ganzjährigen Einsatz (einschließlich Schnee, Eis und
Temperaturen bis -25 °C) geeignet sowie mit mind. 40 m Kraftstoffschlauch inkl. Tankpistole ausgerüstet sein.
Dem Angebot sind
- ein Nachweis zur Produktspezifikation für Dieselkraftstoff nach EN 590
- ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006, in deutscher Sprache)
beizufügen.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
Die Arbeiten sind teilweise in einem Betriebsgelände auszuführen, das teilweise unter Bergaufsicht steht. Demzufolge sind alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen aus dem Bergrecht für den Auftragnehmer bindend. Die Arbeiten werden zudem teilweise im Strahlenschutzbereich des Betriebsgeländes ausgeführt.
Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 an den Standort Ronneburg
D07580 Ronneburg, D-07580 Seelingstädt, D-08058 Zwickau, D-08129 Crossen
Lieferung von einem geschätzen Umfang von 1.287.500 Liter Dieselkraftstoff nach EN 590 zur Vorortbetankung
von Erdbau- und Arbeitsmaschinen, Tankcontainern sowie mobile Technik an die Bestimmungsorte des
Standort Ronneburg.
Die einzusetzenden Betankungsfahrzeuge müssen geländegängig, allradgetrieben (Zufahrt teilweise schweres
Gelände, Ausfahrt über Reifenwaschanlage) und für den ganzjährigen Einsatz (einschließlich Schnee, Eis und
Temperaturen bis -25 °C) geeignet sowie mit mind. 40 m Kraftstoffschlauch inkl. Tankpistole ausgerüstet sein.
Dem Angebot sind
- ein Nachweis zur Produktspezifikation für Dieselkraftstoff nach EN 590
- ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006, in deutscher Sprache)
beizufügen.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
Die Arbeiten sind teilweise in einem Betriebsgelände auszuführen, das teilweise unter Bergaufsicht steht. Demzufolge sind alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen aus dem Bergrecht für den Auftragnehmer bindend. Die Arbeiten werden zudem teilweise im Strahlenschutzbereich des Betriebsgeländes ausgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Selbstauskunft zum Bewerber (Umsatz, Beschäftigungszahl)
Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.