Backup Server und Storage Referenznummer der Bekanntmachung: 039 23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 341909-3250
Fax: +49 341909-3251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Backup Server und Storage
Backup Server und Storage
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Das Klinikum St. Georg beabsichtigt für den Bereich Backup eine Erweiterung seiner Lösung. Aufgrund technischer Limitierungen, muss dafür neue Hardware angeschafft werden, die die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllen. Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die Komponenten für eine Lösung die sich in die örtlichen sowie infrastrukturellen Gegebenheiten integrieren lässt. Die bestehende Backuplösung muss im Rahmen der Ausschreibung auf die neue Hardware migriert werden. Bestehende Softwarelösung und Leistungsumfang der Dienstleistung werden im Punkt "3 Dienstleistung" beschrieben. Lizenzen für Betriebssystem und Backuplösung werden vom Auftraggeber gestellt.
Die Erweiterung des Backups sieht eine Redundanz des Backup to Disk in 2 vorhandenen Rechenzentren vor. Das bedeutet, pro Rechenzentrum muss 1 neuer Server als Media Agent und 1 Storage Knoten bereitgestellt werden. Der Kritierenkatalog beschreibt jeweils die Ausstattung eines Servers bzw. eines Storage Knoten. Backup to Tape soll nicht redundant aufgebaut werden und somit nur in einem Rechenzentrum abgebildet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Backup Server und Storage
Postanschrift: Fuggerstraße 1D
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04158
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046WBP
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3202
Fax: +49 341977-1049
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.