Standardsoftware für Zentralen Druck Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000003

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/94960454-6fc9-455c-b43e-799a0fb21de4
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Standardsoftware für Zentralen Druck

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000003
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48773000 Softwarepaket mit Druckdienstprogrammen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Überlassung und Einführung einer „Zentralen Druck“-Standardsoftware sowie damit verbundener Dienstleistungen als EVB-IT Systemvertrag.

Dataport möchte seinen Kunden mit der Lösung zukünftig die Möglichkeit bieten, Individualpost im Druck- und Kuvertierzentrum (DuK) von Dataport zentral verarbeiten zu lassen, sodass diese im Anschluss an den Versanddienstleister übergeben werden kann.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48824000 Druckerserver
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE600 Hamburg
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Altenholz/Kiel, Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Dataport plant ein neues Produkt im Bereich Druckdienstleistungen einzuführen. Dazu soll die Beschaffung und Einführung einer „Zentralen Druck“-Software (im folgenden ZDS), mit Produktivsetzung voraussichtlich im Sommer 2024, im Rahmen eines offenen Verfahrens vergeben werden.

Die ZDS ist dabei vom Outputmanagementsystem (OMS) abzugrenzen, da diese Funktionalität jetzt und zukünftig unabhängig davon betrieben werden soll.

Dataport möchte für seine Kunden zukünftig die Möglichkeit bieten, Individualpost im Druck- und Kuvertierzentrum (DuK) von Dataport zentral verarbeiten zu lassen, sodass diese im Anschluss an den Versanddienstleister übergeben werden kann. Um diesen Service bieten zu können, wird eine „Zentrale Druck“-Software (ZDS) benötigt, die auf den Clients (oder in den Citrix-Sessions) der Nutzer die Druckdateien sammelt, standardisiert und in PDF konvertiert, Druckfähigkeit im Druckzentrum überprüft und abschließend als zusammengefasste Druckdatei dem Druckzentrum bereitstellt.

Aufgrund der Kundenstruktur bei Dataport ist es dabei notwendig, dass für jeden Kunden (mindestens) ein eigener Mandant in der ZDS eingerichtet werden kann und der BSI-Schutzbedarf „hoch“ erfüllt wird.

Es wird eine Software ausgewählt, die den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und im Rahmen der Bewertung in Kombination aus Punkten der Bewertungsmatrix und Preis das beste Angebot darstellt.

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines EVB-IT Systemvertrages mit einem Auftragnehmer zur Überlassung einer „Zentralen Druck“-Software sowie damit verbundener Dienstleistungen mit einer Mindestvertragslaufzeit bis zum Ende des sechsten Kalenderjahres nach Abnahme des Gesamtsystems. Dataport beabsichtigt seinen Kunden auf der ZDS basierende Services anzubieten. Gegenüber dem Auftragnehmer wird ausschließlich Dataport die Rolle des Auftraggebers wahrnehmen.

Nähere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Teil B - Leistungsbeschreibung)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der EVB-IT Systemvertrag verlängert sich nach der Mindestvertragsdauer (Ende des sechsten Kalenderjahres nach Abnahme des Gesamtsystems) um jeweils 12 Monate sofern er nicht vom Auftraggeber 12 Monate bzw. vom Auftragnehmer 6 Monate vor Ende eines Kalenderjahres gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Lizenzen und Dienstleistungen gem. Vergabeunterlagen (siehe Teil C - Preisblatt)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ergänzende Information zu Abschnitt II.2.5): Die Zuschlagsentscheidung wird auf Grundlage der Methode UfAB 2018 "Einfache Richtwertmethode" getroffen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Umsatzentwicklung

- Betriebshaftpflichtversicherung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Umsatzentwicklung:

Es sind die Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Zahlen für die anderen Unternehmen anzugeben.

Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Umsatzentwicklung des Gesamtumsatzes einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren keine Tendenzen aufzeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten.

Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.

- Betriebshaftpflichtversicherung:

Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:

5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.

Dazu ist die Erklärung "Betriebshaftpflichtversicherung" abzugeben. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.

Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Referenzen

- Entwicklung der Personalkennzahlen

- Verfügbarkeit qualifizierten Personals

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Referenzen:

Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.

Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,

• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.

• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte Implementierung und produktiven Einsatz unter folgenden Rahmenbedingungen beschreiben:

o Einsatz bei einem öffentlichen Auftraggeber,

o Einsatz unter Erfüllung der Anforderungen gemäß BSI-Schutzbedarf „hoch“,

o Einsatz als On-Premise Installation.

Von den vorstehenden drei Anforderungen müssen mit den eingereichten Referenzprojekten mindestens zwei abgedeckt werden.

Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehr als zwei Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit zwei Referenzen, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegeln, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.

Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:

Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.

Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.

Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.

Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

- Entwicklung der Personalkennzahlen:

Es sind Angaben zu den Beschäftigtenzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer auch für die anderen Unternehmen. Es sind jeweils die Beschäftigtenzahl in den drei angegebenen Geschäftsjahren in Vollzeitkräften anzugeben, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.

Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Entwicklung der Personalkennzahlen keine Tendenzen aufzeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten.

Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.

- Verfügbarkeit qualifizierten Personals:

Die Anforderung der Verfügbarkeit qualifizierten Personals wird erfüllt, wenn vom Bieter in jedem der Tätigkeitsbereiche:

- Beratung/Projektleitung,

- Entwicklung und

- Support

für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand mindestens zwei Mitarbeitende (d. h. mindestens eine Kapazität von zwei Vollzeitkräften) nachgewiesen werden können. Personen mit Doppelfunktion können nur in einem Tätigkeitsbereich berücksichtigt werden. Als Nachweis ist dazu mit dem Angebot für jede Person ein aussagekräftiges Personalprofil mit Qualifizierung und Berufserfahrung einzureichen (als formlose, eigene Anlage). Die Personen dürfen anonymisiert dargestellt werden.

Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer erfolgt die Bewertung in der Gesamtbetrachtung der eingereichten Nachweise.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:

• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,

• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),

• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

• Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport,

• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),

• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,

• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/10/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).

Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.

Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

㤠160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über die Nachrichten-Funktion des Bieterassistenten zu senden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2023

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