Unterhalts- und Grundreinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Barkholt 64
Ort: Großhansdorf
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22927
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunal Agentur NRW
E-Mail:
Telefon: +49 211/43077274
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.grosshansdorf.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.kommunalagentur.nrw
Postanschrift: Barkholt 64
Ort: Großhansdorf
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22927
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunal Agentur NRW
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.grosshansdorf.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalts-und Grundreinigung mit ca. 23.800 m² Reinigungsfläche in mehreren Losen
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Gemeinde Großhansdorf
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten der Gemeinde Großhansdorf, mit ca. 19.600 m² Reinigungsfläche
Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Es finden Objektbesichtigungen am 11., 12., 13. + 14.07.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 05.07.2023 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 17.07.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen. Näheres siehe Bewerbungsbedingungen
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Gemeinde Großhansdorf
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten der Gemeinde Großhansdorf mit ca. 1.500 m²Reinigungsfläche
Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Es finden Objektbesichtigungen am 11., 12., 13. + 14.07.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 05.07.2023 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 17.07.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen. Näheres siehe Bewerbungsbedingungen
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Gemeinde Großhansdorf
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten der Gemeinde Großhansdorf mit ca. 2.700 m²Reinigungsfläche
Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Es finden Objektbesichtigungen am 11., 12., 13. + 14.07.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 05.07.2023 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 17.07.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen. Näheres siehe Bewerbungsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Postanschrift: Poppenbütteler Bogen 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22399
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Postanschrift: Enniskillener Str. 15
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Postanschrift: Poppenbütteler Bogen 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22399
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform – unter der zuvor genannten Nr. kostenlos herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden.
Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn,es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Bieter entweder der Name und die E-Mailadresse oder aber eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers zu jeder geforderten Referenzen mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden.
Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung und endet mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 17.07.2023 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag – Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich(nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben.
Folgende Nachweise werden vom Auftraggeber bei Präqualifikation anerkannt:
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung,Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren,
— maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis -Gewerbezentralregisterauszug.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen
Postanschrift: Düsterbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt