Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und digitales Medikationsmanagement sowie digitale Spracherkennung Referenznummer der Bekanntmachung: Klinik Bavaria Kreischa FTB 3 und 5
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Saidaer Straße 1
Ort: Kreischa
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01731
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinik-bavaria.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und digitales Medikationsmanagement sowie digitale Spracherkennung
Der Auftraggeber, die KLINIK BAVARIA Kreischa, hat im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes Fördermittel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 KHSFV beantragt. Ziel ist die Erhöhung der Patientensicherheit, indem alle relevanten Informationen und Daten dokumentiert und für alle am Prozess beteiligten Personen sowie nachgelagerten Leistungserbringenden zur Verfügung gestellt werden. Um diese digitalen Grundsätze verfolgen zu können, werden beispielsweise im Rahmen des KHZG Unterprojekte, wie die mobile digitale Visite, das digitale Wundmanagement, die digitale Tageskurve sowie die digitale Spracherkennung geplant.
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Los 1: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und digitales Medikationsmanagement
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Los 2: Digitale Spracherkennung
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Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und digitales Medikationsmanagement
Ziel der KLINIK BAVARIA Kreischa ist die Umstellung der papierbasierten Dokumentation auf eine durchgehende, strukturierte elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, sodass die Pflege- und Behandlungsdokumentation ausschließlich digital stattfindet. Zusätzlich wird die Einführung einer digitalen Medikation verfolgt, um den gesamten Medikationsprozess durchgängig elektronisch zu dokumentieren und die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und Patientensicherheit zu erhöhen.
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Die Einzelheiten sind der Anlage 1.1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an.
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Der Auftraggeber fordert pro Los die mindestens drei bis maximal fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
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Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber für Los 1 wie folgt:
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Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz
Es können maximal 10 Punkte in diesem Kriterium erreicht werden. Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen gemäß Anlage 0 in Punkt 5.3.1. Los 1.
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Auswahlkriterium 2: Qualität der Referenzen
Es können maximal 38 Punkte in diesem Kriterium erreicht werden. Bewertet wird die Qualität der eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2_F5.1. Der Bewerber mit der besten Bewertung gemäß Anlage 2_F5.1 erhält die höchste Punktzahl. Alle anderen dazu in Relation weniger.
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Auswahlkriterium 3: Mitarbeiterzahl
Es können maximal 10 Punkte in diesem Kriterium erreicht werden. Gewertet wird das Verhältnis der Anzahl der Mitarbeiter Support, SW-Entwicklung und Projektmanagement zur Gesamtmitarbeiterzahl gemäß Anlage 0 in Punkt 5.3.3. Los 1.
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Gesamtauswahlentscheidung
Es werden die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei Bewerber zugelassen sind.
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Benachrichtigung Teilnahmeanträge
Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.
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Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im
Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur
Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum
Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an
den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt
werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die
Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert,
wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP
einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind
nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.
V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21
MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den
Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen
"Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern
jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung
vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die
gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das
Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer
ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.)
wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen,
welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und
Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen
Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der
Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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Digitale Spracherkennung
Ziel ist die vollumfängliche Implementierung einer digitalen Spracherkennung zur Unterstützung der Dokumentation der Pflege- und Behandlungsleistungen in der KLINIK BAVARIA Kreischa.
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Die digitale Spracherkennung ist im Netzwerk der KLINIK BAVARIA Kreischa zu installieren und zu betreiben ("on premise").
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Die Einzelheiten sind der Anlage 1.2 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an.
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Der Auftraggeber fordert pro Los die mindestens drei bis maximal fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
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Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber für Los 2 wie folgt:
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Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz
Es können maximal 10 Punkte in diesem Kriterium erreicht werden. Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen gemäß Anlage 0 in Punkt 5.3.1. Los 2.
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Auswahlkriterium 2: Qualität der Referenzen
Es können maximal 15 Punkte in diesem Kriterium erreicht werden. Bewertet wird die Qualität der eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2_F5.2. Der Bewerber mit der besten Bewertung gemäß Anlage 2_F5.2 erhält die höchste Punktzahl. Alle anderen dazu in Relation weniger.
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Auswahlkriterium 3: Mitarbeiterzahl
Es können maximal 10 Punkte in diesem Kriterium erreicht werden. Gewertet wird das Verhältnis der Anzahl der Mitarbeiter Support und Projektmanagement zur Gesamtmitarbeiterzahl gemäß Anlage 0 in Punkt 5.3.3. Los 2.
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Gesamtauswahlentscheidung
Es werden die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei Bewerber zugelassen sind.
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Benachrichtigung Teilnahmeanträge
Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.
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Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im
Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur
Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum
Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an
den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt
werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die
Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert,
wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP
einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind
nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.
V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21
MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den
Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen
"Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern
jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung
vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die
gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das
Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer
ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.)
wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen,
welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und
Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen
Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der
Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1. Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
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2. Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und
Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der
Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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3. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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4. Mindestanforderung Los 1:
Eigenerklärung durchschnittliche Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Pflege- und Behandlungsdokumentation und digitales Medikationsmanagement, ohne Hardware), in der DACH-Region, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in EUR netto (durchschnittlich mind. 1 Mio. EUR)
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5. Mindestanforderung Los 2:
Eigenerklärung durchschnittliche Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (digitale Spracherkennung), in der DACH-Region, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in EUR netto (pro Jahr mind. 750.000 EUR)
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6. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr; Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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3. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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4. Mindestanforderung Los 1:
Eigenerklärung durchschnittliche Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Pflege- und Behandlungsdokumentation und digitales Medikationsmanagement, ohne Hardware), in der DACH-Region, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in EUR netto (durchschnittlich mind. 1 Mio. EUR)
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5. Mindestanforderung Los 2:
Eigenerklärung durchschnittliche Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (digitale Spracherkennung), in der DACH-Region, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in EUR netto (pro Jahr mind. 750.000 EUR)
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6. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr; Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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8. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über abgeschlossene vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren (August 2020 bis August 2023).
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9. Mindestanforderung Los 1:
Nachweis von 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren (August 2020 bis August 2023):
- Die angebotene Lösung wurde in mind. einer Klinik mit mind. über 400 Betten umgesetzt. Dabei handelt es sich um Leistungen im Zusammenhang mit der Implementierung einer digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation sowie einer digitalen Medikation.
- Die angebotene Lösung wurde in mind. zwei Kliniken mit mind. über 150 Betten umgesetzt. Dabei handelt es sich um Leistungen im Zusammenhang mit der Implementierung einer digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation sowie einer digitalen Medikation.
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10. Mindestanforderung Los 2:
Nachweis von 3 Referenzen mit je mind. 100 implementierten Lizenzen der digitalen Spracherkennung aus den letzten drei Jahren (August 2020 bis August 2023).
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11. Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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12. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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13. Das angebotene Personal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
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14. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
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15. Erklärung Unternehmensdaten
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16. Nachweis der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV. (Gesamtzahl Beschäftigten)
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17. Mindestanforderung Los 1:
Nachweis von mind. 16 VK im Bereich Pflege- und Behandlungsdokumentation und digitales Medikationsmanagement
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18. Mindestanforderung Los 2:
Nachweis von mind. 11 VK im Bereich Digitale Spracherkennung
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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8. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über abgeschlossene vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren (August 2020 bis August 2023).
****
9. Mindestanforderung Los 1:
Nachweis von 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren (August 2020 bis August 2023):
- Die angebotene Lösung wurde in mind. einer Klinik mit mind. über 400 Betten umgesetzt. Dabei handelt es sich um Leistungen im Zusammenhang mit der Implementierung einer digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation sowie einer digitalen Medikation.
- Die angebotene Lösung wurde in mind. zwei Kliniken mit mind. über 150 Betten umgesetzt. Dabei handelt es sich um Leistungen im Zusammenhang mit der Implementierung einer digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation sowie einer digitalen Medikation.
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10. Mindestanforderung Los 2:
Nachweis von 3 Referenzen mit je mind. 100 implementierten Lizenzen der digitalen Spracherkennung aus den letzten drei Jahren (August 2020 bis August 2023).
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16. Nachweis der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV. (Gesamtzahl Beschäftigten)
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17. Mindestanforderung Los 1:
Nachweis von mind. 16 VK im Bereich Pflege- und Behandlungsdokumentation und digitales Medikationsmanagement
****
18. Mindestanforderung Los 2:
Nachweis von mind. 11 VK im Bereich Digitale Spracherkennung
****
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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19. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
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20. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
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21. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -
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22. Eigenerklärung Russlandsanktionen
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23. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
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24. Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
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25. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens
sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur
Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen
werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für
interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne
Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten
können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein
Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den
aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen,
Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen
und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über
das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind
ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation"
zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie
aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort
genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte
Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link
regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
****
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige
Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben
und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen
Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen
zur Abforderung sogenannter Erster Lösungsvorschläge erkennbar sind, von den
Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster
Lösungsvorschläge gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben
können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft,
kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach
Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6WRR
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
***
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
***
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland