Generalplanungsleistungen Bürger- und Begegnungszentrum Beilrode Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 21
Ort: Beilrode
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04886
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 342173220
Fax: +49 3421732225
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beilrode.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen Bürger- und Begegnungszentrum Beilrode
Die Gemeinde Beilrode liegt im nördlichen Teil des Landkreises Nordsachsen und dort etwa 4 km von Torgau in der Elbniederung östlich der Elbe und am Südrand der Annaburger Heide. Die Gemeinde gehört zu der Region Ostelbien, die sowohl Beilrode selbst als auch die Gemeinde Arzberg erfasst. Beide Gemeinden Beilrode und Arzberg bilden eine Verwaltungsgemeinschaft.
Die Region Ostelbien ist in besonderem Maße von dem demografischen Wandel erfasst. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass sowohl für ältere als auch für jüngere Menschen Angebote für die unmittelbare Versorgung zur Verfügung stehen und vor Ort wahrgenommen werden können.
Die Gemeinde Beilrode entstand in dieser Form erst im Jahr 1938 durch den Zusammenschluss der Orte Zeckritz und Zschackau, die ihrerseits auf eine lange Tradition zurückblicken konnten. Im Jahr 1990 wurde das Dorf Döbrichau eingemeindet. Zum 01.01.2011 kam es zum Zusammenschluss der Gemeinde Beilrode mit Großtreben-Zwethau, weshalb die Kommune nun über 11 Ortsteile verfügt.
Der Kernort Beilrode zählt derzeitig ca. 2.170 Einwohner und entwickelt sich in Bezug auf die unterschiedlichen Ortsteile immer mehr zu deren Zentrum und auch zum Zentrum der Region Ostelbien. Um diese Entwicklung weiter zu untermauern, hat die Gemeinde auch den Antrag als „Grundzentrum“ im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans gestellt.
In diesem Zusammenhang ist auch die Entwicklung des S-Bahn-Haltepunktes Beilrode als
„Park & Ride“ zu sehen.
Zusätzlich möchte die Gemeinde im Rahmen eines regional angepassten Konzeptes der Daseinsvorsoge das alte Bahnhofsgebäude, dessen Eigentümer die Gemeinde seit 2015 ist, als Bürger- und Begegnungszentrum entwickeln. Insofern soll im Gebäude zukünftig der grundlegende Bedarf der Bevölkerung bei den Themen Ordnung und Sicherheit (Polizei), Grundversorgung mit einer Bäckerei, ÖPNV-Anbindung (Deutsche Bahn und Busverbindungen) und die ehrenamtliche Arbeit (Vereine) mitberücksichtigt werden.
Dieses Projekt wird nicht nur das Ortszentrum der Gemeinde Beilrode stärken und ein altes Gebäude einer neuen Nutzung zuführen, sondern auch den Strukturwandel in der Region nachhaltig unterstützen.
Wegen der Einzelheiten wird auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext verwiesen.
Beilrode, DE
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wegen der Einzelheiten wird auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext verwiesen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wegen der Einzelheiten wird auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext verwiesen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419970
Fax: +49 3419971049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419970
Fax: +49 3419971049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de