Postdienstleistungen für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B030/2023 Z 2.41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ludwig-Ehrard-Ring 7
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF)
E-Mail:
Telefon: +49 361-573632497
Fax: +49 361-573632111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://finanzen.thueringen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://tlf.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Postdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Versand kuvertierter Briefsendungen des Geschäftsbereichs des Thüringer Finanzministeriums.
Die Vergabe betrifft die arbeitstägliche Versendung der Ausgangspost des Geschäftsbereichesdes Thüringer Finanzministeriums.
Die Dienststellen im Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums kommunizieren mit den Steuerpflichtigen und ihren Bediensteten und Versorgungsempfängern
weitestgehend per Briefwechsel. Sie versenden daher arbeitstäglich Briefe in erheblichem Umfang. Briefe werden per einfachem Brief, per Einschreiben oder mittels
förmlicher Postzustellung versendet.
Bei besonderen Anlässen kann es zu einer geballten Versendung von Schreiben in hoher Stückzahl kommen. Insbesondere aufgrund von Erinnerungsläufen oder infolge von Gesetzesänderungen oder organisatorischer Umstrukturierungen ist ein erhöhtes Sendungsaufkommen denkbar, welches nicht im Einzelnen vorhersehbar sind.
Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Die gesamte Ausgangspost des Geschäftsbereiches des Thüringer Finanzministeriums wird in ihrer Gesamtheit vergeben, es wird nur eine Abholstelle definiert.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Thüringer Landesrechenzentrum
Ludwig-Erhard-Ring 2
99099 Erfurt
Der Auftragnehmer ist für die Beförderung des jeweils tatsächlich anfallenden Gesamtaufkommens über den gesamten Vertragszeitraum verantwortlich. Die konkrete Anzahl der zu befördernden Briefsendungen ist nicht bestimmbar. Als Kalkulationsgrundlage wird von einem durchschnittlichen jährlichen Postausgangsvolumen (in Stück, auf 1.000 aufgerundet) in Höhe von 5.527.000 ausgegangen. Die Schätzung basiert auf den angefallenen Mengen im Kalenderjahr 2022.
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zum jährlichen Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postdienstleistungen für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer in Formblatt E - Angaben zur Eignung anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizie-rungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) - Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben kei-nen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-573321254
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim TLF zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem TLF geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das TLF dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Thüringer Finanzministerium geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das TLF.