Schulamt - Support- und Pflegedienstleistungen IT Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0083

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Steinburg
Postanschrift: Viktoriastr. 16-18
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Kommunalaufsicht, Schulen und Kultur
E-Mail:
Telefon: +49 482169497
Fax: +49 4821699497
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.steinburg.de/kreisverwaltung/bekanntmachungen-stellenangebote/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen.htmlml
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2023-0083
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2023-0083
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schulamt - Support- und Pflegedienstleistungen IT

Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0083
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Support- und Pflegedienstleistungen Informationstechnik an den drei kreiseigenen Schulen:

Detlefsengymnasium, Sophie-Scholl-Gymnasium und Steinburg-Schule,

Förderzentrum geistige Entwicklung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

Detlefsengymnasium Glückstadt

Dänenkamp 5

25348 Glückstadt

(04124/91640)

Sophie-Scholl-Gymnasium

Am Lehmwohld 41

25524 Itzehoe

(04821/75021)

Steinburg-Schule Itzehoe

Einhardstraße 39 und Juliengardeweg 13 (Außenstelle)

25524 Itzehoe

(04821/73790)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung sind die im beiliegenden

Leistungsverzeichnis bezeichneten Support- und

Pflegeleistungen für die Informationstechnik an den drei

kreiseigenen Schulen (Detlefsengymnasium, Sophie-

Scholl-Gymnasium und Steinburg-Schule, Förderzentrum

geistige Entwicklung). Der dem Angebot zu Grunde liegende

Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis.

Die Pflicht zur Erbringung der Leistung beginnt mit dem

01.01.2024

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen

hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder

Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der

Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur

Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das

Handelsregister behalten wir uns vor

— die Gewerbeanmeldung,

— den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,

— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie und

Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach

Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen

niedergelassen ist, zu fordern.

Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare

Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für

Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.

Akzeptiert wird als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische

Eigenerklärung (EEE). Diese wäre auf Verlangen

durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.

Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den

Auftragsunterlagen nachzuweisen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise

von Ihnen zu verlangen:

— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,

— eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte

Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten

abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft,

die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter

Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen

ausgeführten

Leistungen,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen

nicht älter als ein Jahr,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.

Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

nicht älter als ein Jahr,

— Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur

gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder

gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach

Rechtsvorschrift des Staates in dem das

Unternehmen niedergelassen ist,

— Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach

§ 4 Abs. 1 S.1 VGSH auch vom Nachunternehmer oder vom

Verleiher von Arbeitskräften bei einem geschätzten

Auftragswert ab netto 20.000 € für diese Unternehmen auf

Verlangen vorzunehmen.

— Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen) Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen bzw. Lieferanten.

Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den

Auftragsunterlagen nachzuweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für die Bewertung der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise gefordert

— mindestens 3 Referenzen über vom Bieter in den letzten 4 Jahren erbrachte

Support- und Pflegeleistungen für die Informationstechnik an Schulen

— Vor Auftragserteilung hat der erfolgreiche Bieter den Nachweis über die

Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter/innen vorzulegen

— Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter

Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den

Auftragsunterlagen nachzuweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/10/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.

Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden;

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN , beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das

Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB).

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag

unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt

unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben

werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).

Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines

Vertrages nach

§ 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im

Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach

der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht

später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU

bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der

Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Itzehoe
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2023

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