Sanierung der Altablagerung "Am Knochen" Referenznummer der Bekanntmachung: E 65954355
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 71
Ort: Raschau-Markersbach
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Raschau-Markersbach
E-Mail:
Telefon: +49 3774840141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.raschau-markersbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Altablagerung "Am Knochen"
Sanierung der Altablagerung "Am Knochen"
08352 Raschau-Markersbach, OT Raschau - Altablagerung "Am Knochen"
Der sich aus unterschiedlichem Haldenmaterial sowie Ablagerung von Industrieabfällen und Hausmüll zusammensetzende Altstandort ist nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sanieren, wobei vor allem den Belangen der Standsicherheit und Umweltrelevanz über Grenzwerten liegender Stoffe durch die Ausbildung notwendiger Stützkörper und Abdichtung Rechnung zu tragen ist.
Vollzug der Förderrichtlinie Inwertsetzung von belastenden Flächen vom 5. März 2015 (RL IWB/2015) AKZ: 91100240
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Altablagerung am Knochen in Raschau-Markersbach OT Raschau
Postanschrift: Am Flutgraben 1
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.ts-bau.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +341 9773800
Fax: +341 9771049
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
08352 Raschau-Markersbach, OT Raschau - Altablagerung "Am Knochen"
Nachtrag Nr. 15: Mit dem Nachtragsangebot NA 15 werden zusätzliche Leistungen und Mehrleistungen beauftragt.
Postanschrift: Am Flutgraben 1
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.ts-bau.com
- Mehrkosten für verlängerte Vorhaltung der Baustelleneinrichtung nach der vertraglich vereinbarten Bauzeit,
- Mehrkosten für wiederkehrende Positionen nach der vertraglich vereinbarten Bauzeit,
- Mehrkosten durch zusätzliche Winterpause nach dem vertraglich vereinbarten Bauende,
- Lohnmehrkostenanpassungen ab dem 01.04.2023 durch Bauzeitverlängerung.
Durch die Verlängerung der Bauzeit sind Mehrkosten für die Baustelleneinrichtung und für baubegleitende Leistungen (Baustellensicherung, Straßenreinigung, Bewässerung zur Staubunterdrückung, Eigenüberwachung...) erforderlich.Da sich die Bauzeit über den Winter 2022/2023 erstreckt hat mussten entsprechende Bauteile umgesetzt werden.Aufgrund der Bauzeitenverlängerung müssen tarifliche Lohnerhöhungen gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B zusätzlich vergütet werden. Dies betrifft auch Leistungen von Nachauftragnehmern.Ein Auftragnehmerwechsel ist nicht wirtschaftlich, da dies zu zeitlichen und räumlichen Behinderungen mit evtl. entsprechenden Zusatzkosten geführt hätte. Des Weiteren hätte eine Verzögerung das Erreichen des Sanierungsziels gefährden können.