1 Stück Nutzkraftwagen mit Umbau als Messfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: 1227571-U41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
1 Stück Nutzkraftwagen mit Umbau als Messfahrzeug
Zur Wartung und Instandhaltung von automatischen Oberflächenwassermessstationen einschließlich der Bestimmung von physikalischen Feldparametern wird ein fahrbares Messfahrzeug benötigt. Die zu beprobenden Messstellen sind hauptsächlich über Behelfsfahrbahnen und zum Teil über unbefestigtes schwergängiges Gelände zu erreichen. Die zu realisierenden Messungen und Beprobungen sind durchgängig und zu jeder Jahreszeit durchzuführen. Das Messfahrzeug ist mit technischem Gerät und Ausrüstungen zu bestücken und einsatzbereit zu übergeben. Dabei sind die folgenden Vorgaben einzuhalten.
Das Grundfahrzeug soll ein Neufahrzeug mit Erstzulassung sein. Es muss grundsätzlich über genügend Stauraum und Arbeitsfläche verfügen, um als Messfahrzeug geeignet zu sein.
07580 Seelingstädt
Technische Daten Grundfahrzeug (Auszug Leistungsbeschreibung):
• Dieselmotor, Schadstoffnorm mind. EURO 6
• Motorleistung mind. 120 KW
• langer Radstand mind. 3.400 mm
• Hochdachausführung im Arbeitsraum nach Ausbau als Laborfahrzeug innen mind. 1.880 mm
• Kraftübertragung: 4 x 4 Allrad mit Hinterachsen-Differentialsperre
• Bodenfreiheit mind. 25 cm
• Berganfahrassistent
• Zulässige Gesamtmasse komplett mit Laboreinbauten: max. 3.500 kg
Die exakten Positionen der Ausstattungselemente sind entsprechend den Abmessungen des angebotenen Fahrzeugtyps anzupassen. Dabei muss der Arbeitsraum folgende grundlegenden Eigenschaften besitzen:
• Genügend Stauraum in Schränken mit Schubkästen für Messgeräte, Werkzeug, Werkzeugkoffer, technische Kleingeräte und weitere Ausrüstungsgegenstände.
• Ein technisches Messgerät (Abmessung L/B/H 2.000 x 150 x 40 mm) muss in einem Schrank auf der Arbeitsfläche untergebracht werden.
• Zur Transportsicherung sind folgende Vorgaben umzusetzen:
- Alle Schubkästen müssen vollauszugsfähig auf Metallschienen gelagert sein.
- Auskleidung aller Schubkästen mit zuschneidbarem Styropor oder Schaumstoff
• Arbeitsflächen, Fußboden und die Verkleidung zur Fahrzeugwand müssen wasserfest und beständig gegen verdünnte anorganische Säuren und ähnlich aggressive Gefahrstoffe sein.
• Anstelle des in der Anlage enthaltenen Kühlgerätes wird ein Schrank mit ausziehbarem Einlegeboden benötigt.
• Der Fußboden soll leicht zu reinigen und an den Kanten zu den Einbauten und Seitenwand mind. 50 mm hochgezogen sein.
• Die Arbeitshöhe im Laborraum muss nach den Umbaumaßnahmen mind. 1.880 mm betragen.
• Einbau eines Sinus-Wechselrichters 12 V-230 V, mind. 1200 Watt Dauerleistung inkl. der notwendigen Isolationsüberwachung für die Nutzung mehrerer Steckdosen gem. DIN VDE 0100-410 und DIN 60204-1. Einbau geeigneter Zusatzbatterien mind. 300 Ah inkl. automatischem Ladegerät zum Laden der Zusatzbatterien und der Fahrzeugbatterie, Trennrelais, sowie Außenanschluss für 230 V und einer Einrichtung, die das Wegfahren bei Außenanschluss verhindert.
• Kontrolleinrichtung für Netzanschluss, Wechselrichter, Ladezustand aller Batterien und momentaner Leistungsabgabe.
• Einbau von USB- und 230 V-Steckdosen nach Abstimmung mit Auftraggeber.
• Spülbecken (Chromstahl) mit 20 l Wassertank, 30 l Abwassertank und Förderpumpe, sowie Seifen- und Handtuchspender
• Motor-Generatorsystem, drehzahlunabhängige 230-Voltversorgung, Antrieb über Fahrzeugmotor, fest eingebaut. Dauerleistung 3,5 kW
• Thermische Isolierung (Wände und Decke) gegen Wärme und Kälte
• Dachablage über Fahrerraum geschlossen, über Arbeitsraum zugänglich
• Seitenwand und Türenverkleidung
• mit allen Einbauten im Arbeitsraum wird noch eine Länge von min 2,70 m benötigt. (Messgerätelänge)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 Stück Nutzkraftwagen mit Umbau als Messfahrzeug
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: entfällt
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.