Lieferung und Montage von 15 Stück stationäre Fahrausweisautomaten nach Zwickau Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 EU SVZ 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Schlachthofstraße 12
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08058
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3753160
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nahverkehr-zwickau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von 15 Stück stationäre Fahrausweisautomaten nach Zwickau
Lieferung und Montage von 15 Stück Fahrausweisautomaten zur Freiaufstellung
Zwickau, DE
Es sollen 15 stationäre Fahrausweisautomaten (sFAA) beschafft und in die bestehende Vertriebs- bzw. Infrastruktur integriert werden. Die neuen Automaten sollen dem heutigen Stand der Technik entsprechen und unter Nutzung von baren und unbaren Zahlungsmitteln das gesamte VMS-Ticketsortiment anbieten. Die Montage der Fahrausweisautomaten soll dabei auf vorhandene Sockel erfolgen. Die sFAA müssen den für die in der Bundesrepublik Deutschland jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Empfehlungen entsprechen. Die Einhaltung aller einschlägigen Normen, gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen ist vom Auftragnehmer zu gewährleisten.
Option 1:: Erweiterungsoptionen 2-D-Barcoderader; Option 2: Wartungsvertrag nach der Gewährleistung (8 Jahre)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage von 15 Stück stationäre Fahrausweisautomaten nach Zwickau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung gemäß § 57 SektVO wegen fehlerhaft bereitgestellter Vergabeunterlagen
Postanschrift: Altchemnitzer Straße 41
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134, Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.