Projekt "Dorfwerkstätten 2023 und 2024" Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/25

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Postanschrift: Archivstraße 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smr.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt "Dorfwerkstätten 2023 und 2024"

Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/25
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75112100 Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung plant die Durchführung des Formates der

„Dorfwerkstätten“ in den Jahren 2023 und 2024. lm Einklang mit der regionalen LEADER-Gebietsentwicklung soll das zeitlich begrenzte

Angebot der Unterstützung von „Dorfwerkstätten“ einen Impuls für Entwicklungen auf lokaler, dörflicher Ebene setzen.

Das Angebot „Dorfwerkstätten“ besteht für Dörfer, in denen Akteure gemeinsam mit der Bevölkerung selbst Entwicklungsprozesse anstoßen

oder weiter entwickeln möchten. Darüber hinaus dient das Angebot auch der Vorbereitung der Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat

Zukunft“.

Informationen zum Wettbewerb sind im Internet veröffentlicht:

https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/unser-dorf-hat-zukunft.htm

Mit den „Dorfwerkstätten“ sollen einerseits die Dorfgemeinschaften die Möglichkeit für eine identitätsstiftende Gemeinschaftsaktion erhalten

und motiviert werden, ihr Dorf zu gestalten. Andererseits sollen Synergien zur Stärkung des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ ermöglicht

werden. Die zum Wettbewerb vorzustellende Ortspräsentation kann Gegenstand von „Dorfwerkstätten“ sein.

Zielgruppe für die „Dorfwerkstätten“ sind Gemeinden, Ortsvereine, Ortschaftsräte und Bürger.

Die Anzahl der sich an den „Dorfwerkstätten“ beteiligenden Dörfer ist im Vorfeld nicht bestimmbar. Erfahrungsgemäß ist mit etwa 40 bis 50

beteiligten Dörfern pro Jahr zu rechnen. Auch der genaue Umfang und Inhalt der jeweiligen einzelnen „Dorfwerkstatt“ ist im Vorhinein nicht

bestimmbar, da sich das Angebot auf die spezifischen lokalen Bedarfe des Ortes beziehen soll.

Eine „Dorfwerkstatt“ beinhaltet den Kommunikationsprozess der Akteure in einem Dorf zu Zielen, Ideen und Projekten, die gemeinsam

entwickelt und später umgesetzt werden können.

Die Durchführung von „Dorfwerkstätten“ wird durch eine externe fachliche Begleitung gestärkt, da so zusätzliches Fachwissen und eine

zielbezogene Moderation in den Prozess eingebracht werden kann. Es sollen vor diesem Hintergrund externe Leistungen zur Durchführung und

Unterstützung von etwa 90 „Dorfwerkstätten“ im Zeitraum 2023 bis 2024 vor Ort in den Dörfern beauftragt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 226 600.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75112100 Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:

Dresden, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Grundlagen: Das SMR hat zur Stärkung des Sächsischen Landeswettbewerbes "Unser Dorf hat Zukunft" das Format "Dorfwerkstätten" in Leben gerufen. Seit 2020 werden jährlich Dorfwerkstätten durchgeführt.

Durch die Dorfwerkstätten wurde die Kommunikation, insbesondere in kleinen Dörfern, hinsichtlich gemeinschaftlicher Aktivitäten zur weiteren

Entwicklung gestärkt. Das niederschwellige Format hat der lokalen Gemeinschaft einen unkomplizierten Austausch mit externen Fachleuten

und Impulse für die eigene Entwicklung ermöglicht.

Daher soll das Angebot für Dörfer bis 3.000 Einwohner in den Jahren 2023 und 2024 fortgeführt werden. Neben der wichtigen Funktion als

Katalysator für den Dorfwettbewerb sollen die Dorfwerkstätten vor allem Kommunikations- und Entwicklungsprozesse ermöglichen. Damit

soll auch die Akzeptanz und Qualifikation von investiven Förderprojekten in LEADER und „Vitale Dorfkerne“ gestärkt werden. Zukünftig sollen

die LEADER-Gebiete stärker in die Öffentlichkeitsarbeit zu den Dorfwerkstätten einbezogen werden. Die Regionalmanagements sollen als

zusätzliche Multiplikatoren des Angebotes agieren und bei Bedarf an den Dorfwerkstätten teilnehmen.

Für die Öffentlichkeitsarbeit ist mit Beginn des Auftrages ein Flyer in einer Auflage von 1.000 Stück zu erstellen. Die Flyer werden anteilig an den Auftraggeber und die säch-sischen LEADER-Aktionsgruppen (LAG) übermittelt. Des Weiteren übernimmt der Auftragnehmer die anlassbezogene Aufbereitung von Informationen für die Öffent-lichkeitsarbeit des SMR. Diese Aufbereitung soll vierteljährlich in Form von kurzen sta-tistischen Auswertungen, Berichten und bespielhaften Fotos der bis dahin durchge-führten „Dorfwerkstätten“ an den Auftraggeber erfolgen. Dem Auftraggeber ist das Recht einzuräumen, diese Informationen und Fotos in seiner Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.

Zusätzlich sind dem Auftraggeber für seine Öffentlichkeitsarbeit ergänzende Formate vorzuschlagen. Daraus resultierende Umsetzungen erfolgen durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Weiterhin ist der Auftragnehmer selbst für die Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt verantwortlich. Dies beinhaltet mindestens einmal im Monat regelmäßige Beiträge für Social Media. Dabei ist das SMR als Auftragnehmer und die Herkunft der Mittel stets deutlich zu benennen.

Der Auftraggeber ist fortlaufend (mindestens vierteljährig) über den aktuellen Planungsstand der „Dorfwerkstätten“ zu informieren.

Fachliche Begleitung und Moderation der „Dorfwerkstätten“

Dieses Aufgabenpaket enthält die fachliche Begleitung und Moderation der einzelnen „Dorfwerkstätten“ (eine „Dorfwerkstatt“ bezieht sich dabei immer auf ein Dorf) in ins-gesamt geplanten 90 Dörfern im Zeitraum 2023 bis 2025 mit folgenden Leistungen:

• ein Vorbereitungsgespräch je „Dorfwerkstatt“;

• individuelle inhaltliche Anpassung des allgemein formulierten Konzeptes zur Durchführung einer „Dorfwerkstatt“ pro Dorf ggf. mit Ortsbegehung;

• Moderation und Begleitung einer Auftaktveranstaltung je „Dorfwerkstatt“ mit den Akteuren vor Ort;

• Moderation und Begleitung einer Abschlussveranstaltung je „Dorfwerkstatt“ mit den Akteuren vor Ort:

o Wissenstransfer und fachliche Empfehlungen,

o Unterstützung bei der Identifikation von Entwicklungspotenzialen und Lösungen,

o Abstimmung der Ortspräsentation im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“;

• schriftliche Zusammenfassung (Einzelbericht) der Ergebnisse sowie Hinweise zur Weiterführung je Dorf, mind. 15 Seiten A 4, einschließlich Fotos, Karten und Skizzen. Die Zusammenfassung muss mindestens folgenden Bestandteile haben:

o Termine,

o Teilnehmerliste der Auftakt- und Abschlussveranstaltung,

o Ablauf der Auftakt- und Abschlussveranstaltung,

o Hinweise und Ergebnisse insbesondere SWOT-Analyse im Hinblick auf die konkreten Bedingungen im Ort und ggf. auf den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“, Hinweise zu Potentialen und Entwicklungsbedarfen je Dorf.

Fertigstellung und Übergabe an das jeweilige Teilnehmerdorf und den Auftraggeber spätestens sechs Wochen nach Abschlussveranstaltung.

Zu festgelegten Zeitpunkten (siehe 3.9 Vergütung) erhält der Auftraggeber neben den bis dahin angefertigten Einzelberichten pro durchgeführter „Dorfwerkstatt“ je einen Zwischenbericht zu den bisher insgesamt erbrachten Leistungen. Der Zwischenbericht muss mindestens folgende Bestandteile enthalten:

• Angaben zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,

• Angaben zur Bearbeitung und Koordinierung des Gesamtprojektes,

• Teilnehmerdörfer und Termine,

• Zusammenfassung der Ergebnisse durchgeführter „Dorfwerkstätten“,

• Informationen zur weiter geplanten Durchführung des Projektes.

Zum Abschluss des Projektes erstellt der Auftragnehmer auf Grundlage der Zwischenberichte einen Gesamtbericht mit mind. 45 Seiten A 4, einschließlich beispielhafter Fotos, Karten und Skizzen. Der Gesamtbericht muss mindestens folgende Bestandteile enthalten:

• Teilnehmerdörfer und Termine,

• Zusammenfassung der Ergebnisse,

• Feedback der Teilnehmer,

• Zusammenfassung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und des Presseechos.

Im Jahr 2023 liegt der Bearbeitungsschwerpunkt in der Konzeptionierung, Bekanntmachung (Öffentlichkeitsarbeit) und Koordinierung der durchzuführenden „Dorfwerk-stätten“. Der zeitliche Schwerpunkt für die Durchführung der „Dorfwerkstätten“ liegt im Jahr 2024. Im Jahr 2023 sollen bis zu 40 Dörfer mit „Dorfwerkstätten“ unterstützt werden. Im Jahr 2024 sollen ungefähr 45 und im Jahr 2025 ungefähr 5 „Dorfwerkstätten“ veranstaltet werden. Diese Angaben entsprechen der Planung des Auftraggebers. Für die Angebotskalkulation hat der Auftragnehmer von insgesamt 90 durchzuführenden „Dorfwerkstätten“ auszugehen.

In Verbindung mit der lokalen Zielsetzung von „Dorfwerkstätten“ im ländlichen Raum stehen die regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien (LES). Daher ist seitens des Auftragnehmers das jeweilige LEADER-Regionalmanagement zu beteiligen. Die Beteiligung besteht mindestens in der Information und Einladung zu der „Dorfwerkstatt“.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60%
Preis - Gewichtung: 40%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 092-280112
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 15-0452/25
Bezeichnung des Auftrags:

Projekt "Dorfwerkstätten 2023 und 2024"

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: FUTOUR GmbH Dresden Dresden
Postanschrift: Moritzburger Weg 67
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 226 600.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2023

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