Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1816897-U28
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen am Standort Ronneburg der Wismut GmbH
D-07580 Ronneburg
D-07580 Zwirtzschen
D-08058 Zwickau
Einlass-, Empfangs- und Kontrolldienstleistungen
- 06 bis 14 Uhr 16.640 Stunden
- 05 bis 17 Uhr 12.400 Stunden
- 05 bis 23 Uhr 37.440 Stunden
- 06 bis 18 Uhr 12.480 Stunden
- 14 bis 06 Uhr 16.640 Stunden
- Samstag, Sonntag, Feiertag (24 Stunden) 11.520 Stunden
Motorisierte Streife (Revier-, Kontroll- und Interventionsdienst)
- Mo. bis Fr. (24 Stunden) 99.840 Stunden
- Mo. bis Fr. (18 bis 06 Uhr) 49.960 Stunden
- Samstag, Sonntag, Feiertag (24 Stunden) 92.160 Stunden
Fahrzeugeinsatz
- 1.260.000 km
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
Die Arbeiten sind teilweise in einem Betriebsgelände auszuführen, das teilweise unter Bergaufsicht steht. Demzufolge sind alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen aus dem Bergrecht für den Auftragnehmer bindend. Die Arbeiten werden zudem teilweise im Strahlenschutzbereich des Betriebsgeländes ausgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich
vorgegeben werden.
- 2 Referenzen: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- eine Liste, aus der ersichtlich wird, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung. das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt unter Beachtung folgender Mindestanforderung;
- Bereitstellung von mindestens vier geländegängigen allradgetriebenen Streifenfahrzeugen
- Zertifizierung von einem DAkkS akkrediterten Zertifizierungsunternehmen: Qualitätsmanagementsystem gem. DIN 77200-1 und DIN 77200-3 für Sicherheitsdienstleistungen in der gültigen Fassung
- Zertifizierung von einem DAkkS akkrediterten Zertifizierungsunternehmen: Qualitätsmanagementsystem gem. DIN EN ISO 9001:2015 für den Geltungsbereich Sicherheitsdienstleistung in der gültigen Fassung
- Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, einschließlich Nachweis der Mindestqualifikation ("Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" bzw. "Sachkundeprüfung") und mehrjährigen Berufserfahrung (mindestens 2 Jahre)
- ausschließlicher Einsatz von Personal mit der im Leistungsverzeichnis geforderten Mindestqualifikation
- technisches Verständnis der eingesetzten Mitarbeiter zur Wirkungsweise und Bedienung von Gefahrenmelde- und Videotechnik des Auftraggebers
- ausschließlicher Einsatz von Mitarbeitern im Schichtführerdienst mit mehrjähriger Berufs- und Führungserfahrung
- physische und psychische Eignung aller Sicherheitsmitarbeiter für die zu erbringende Leistung
- Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
- Einweisung der Mitarbeiter des Auftragnehmers in die Örtlichkeiten sowie in die Kontroll- und Sicherungsaufgaben gemäß detaillierter Dienstanweisungen vor Beginn der Tätigkeit zur Vermeidung von Sicherheitslücken
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.