Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Kleingeräten und sonstiger mobiler Kleintechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 1816808-U63
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Kleingeräten und sonstiger mobiler Kleintechnik
Die Wismut GmbH beabsichtigt für den Sanierungsbereich Ronneburg eine Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Kleingeräten und sonstiger mobiler Technik sowie die Lieferung von Ersatzteilen zu vergeben.
Die Leistungen dienen der Erhaltung bzw. der Wiedererlangung der vollen Funktionsfähigkeit der betriebseigenen Geräte sowie deren Betriebs- und Verkehrssicherheit gemäß den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Bestimmungen. Dabei sind die Inspektionen, Wartungen, Prüfungen und Instandsetzungen sowie die Lieferung von Ersatzteilen an den nachfolgenden Geräten / Technik vorzunehmen:
Los 1: 58 Stück Stromerzeugern, 19 Stück Flutlichtanlagen
Los 2: 35 Stück Hochdruckreinigern, 6 Stück Kehrmaschinen
Los 3: 11 Stück Rüttelplatten, 4 Stück mobile Kleintechnik z. B. Brennkrafthammer, Fugenschneider etc.
Stromerzeuger und Flutlichtanlagen
07580 Ronneburg – Ronneburger Raum
08058 Zwickau / OT Hartmannsdorf
Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Prüfung und Instandsetzung) an 58 Stück Stromerzeugern und 19 Stück Flutlichtanlagen sowie die Lieferung von Ersatzteilen als rahmenvertragliche Leistung.
Hochdruckreiniger und Kehrmaschinen
07580 Ronneburg – Ronneburger Raum
08058 Zwickau / OT Hartmannsdorf
Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Prüfung und Instandsetzung) an 35 Stück Hochdruckreinigern und 6 Stück Kehrmaschinen sowie die Lieferung von Ersatzteilen als rahmenvertragliche Leistung.
Rüttelplatten und sonstige mobile Kleintechnik
07580 Ronneburg – Ronneburger Raum
08058 Zwickau / OT Hartmannsdorf
Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Prüfung und Instandsetzung) an 11 Stück Rüttelplatten und 4 Stück mobiler Kleintechnik z.B. Brennkrafthammer, Fugenschneider etc. sowie die Lieferung von Ersatzteilen als rahmenvertragliche Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromerzeuger und Flutlichtanlagen
Postanschrift: Zwirtzschen 31 (B 175)
Ort: Seelingstädt-Zwirtzschen
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07580
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochdruckreiniger und Kehrmaschinen
Postanschrift: Goldkronacherstraße 33
Ort: Bindlach
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95463
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rüttelplatten und sonstige mobile Kleintechnik
Postanschrift: Zwirtzschen 31 (B 175)
Ort: Seelingstädt-Zwirtzschen
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07580
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.