Planungsleistungen für den Umbau Busbetriebshof Gruna , 2. Ausbaustufe Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2022_07_15

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Postanschrift: Trachenberger Str. 40
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für den Umbau Busbetriebshof Gruna , 2. Ausbaustufe

Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2022_07_15
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Busbetriebshof Dresden-Gruna, der bereits für die Abstellung und Instandhaltung genutzt wird, soll bei laufendem Betrieb ausgebaut werden (Neubau Werkstattgebäude, Freiflächen und Abstellung, Abbruch Werkstatthallen und Verwaltungsgebäude)

Hierfür werden folgende Generalplanungs- und Bauleitungsleistungen LPH 1-4 (Option 1: LPH 5-7, Option 2: LPH 8, Option 3: LPH 9) ausgeschrieben:

Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11;

Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12,

Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13,

Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14;

Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15;

Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen (Wärmeschutz- und Energiebilanzierung, Bauakustik)

Besondere Leistungen Örtliche Bauüberwachung (i. V. m. § 43 und Anlage 12.1 HOAI), Besondere Leistungen Örtliche Bauüberwachung (i. V. m. § 47 und Anlage 13.1 HOAI), sowie zahlreiche weitere Besondere Leistungen (u.a. Planungsleistungen für einen Abbruch der Werkstatthallen und eines Verwaltungsgebäudes). Die vollständigen Leistungen sind der Anlage 1.4 der Vergabeunterlage - Kurzleistungsbeschreibung zu entnehmen.

Im Rahmen der Erstellung des Nutzerbedarfsprogramms wurden Baukosten der Kostengruppen 200 - 600 i.H.v. ca. 65 Mio. EUR netto ermittelt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
71311000 Beratung im Tief- und Hochbau
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dresdner Verkehrsbetriebe AG Trachenberger Str. 40 01129 Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Beschreibung der Beschaffung ist in der Anlage 1.4 Kurzleistungsbeschreibung für die einzelnen Planungsleistungen der LPH 1-4 gemäß HOAI und der besonderen Leistungen sowie der Option 1 LPH 5-7, Option 2 LPH 8, Option 3 LPH 9 dargestellt.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option 1 LPH 5-7, Option 2 LPH 8 und Option 3 LPH 9 sowie die jeweils dazugehörigen besonderen Leistungen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 050-131231
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/06/2023
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BG PLANUNGXGRUPPE PartGmbB I iproplan Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Wachtstraße 17-24
Ort: Bremen
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0C623J

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Auftraggeberin gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.

Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.

Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.

Teilt die Auftraggeberin auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten der Auftraggeberin aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Auftraggeberin geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2023

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