Planungsleistungen für den Umbau Busbetriebshof Gruna , 2. Ausbaustufe Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2022_07_15
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Trachenberger Str. 40
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Umbau Busbetriebshof Gruna , 2. Ausbaustufe
Der Busbetriebshof Dresden-Gruna, der bereits für die Abstellung und Instandhaltung genutzt wird, soll bei laufendem Betrieb ausgebaut werden (Neubau Werkstattgebäude, Freiflächen und Abstellung, Abbruch Werkstatthallen und Verwaltungsgebäude)
Hierfür werden folgende Generalplanungs- und Bauleitungsleistungen LPH 1-4 (Option 1: LPH 5-7, Option 2: LPH 8, Option 3: LPH 9) ausgeschrieben:
Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11;
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12,
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13,
Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14;
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15;
Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen (Wärmeschutz- und Energiebilanzierung, Bauakustik)
Besondere Leistungen Örtliche Bauüberwachung (i. V. m. § 43 und Anlage 12.1 HOAI), Besondere Leistungen Örtliche Bauüberwachung (i. V. m. § 47 und Anlage 13.1 HOAI), sowie zahlreiche weitere Besondere Leistungen (u.a. Planungsleistungen für einen Abbruch der Werkstatthallen und eines Verwaltungsgebäudes). Die vollständigen Leistungen sind der Anlage 1.4 der Vergabeunterlage - Kurzleistungsbeschreibung zu entnehmen.
Im Rahmen der Erstellung des Nutzerbedarfsprogramms wurden Baukosten der Kostengruppen 200 - 600 i.H.v. ca. 65 Mio. EUR netto ermittelt.
Dresdner Verkehrsbetriebe AG Trachenberger Str. 40 01129 Dresden
Die Beschreibung der Beschaffung ist in der Anlage 1.4 Kurzleistungsbeschreibung für die einzelnen Planungsleistungen der LPH 1-4 gemäß HOAI und der besonderen Leistungen sowie der Option 1 LPH 5-7, Option 2 LPH 8, Option 3 LPH 9 dargestellt.
Option 1 LPH 5-7, Option 2 LPH 8 und Option 3 LPH 9 sowie die jeweils dazugehörigen besonderen Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Wachtstraße 17-24
Ort: Bremen
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0C623J
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Auftraggeberin gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt die Auftraggeberin auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten der Auftraggeberin aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Auftraggeberin geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.