EDL@Home (Lieferung, Installation, Wartung von Wärmepumpen, PV-Anlagen & Wallboxen) Referenznummer der Bekanntmachung: R 5448/23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Geniner Straße 80
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 451888-1425
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
EDL@Home (Lieferung, Installation, Wartung von Wärmepumpen, PV-Anlagen & Wallboxen)
Die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH (kurz: SWL oder Auftraggeberin) baut aktuell ein weiteres Geschäftsfeld im Segment der Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet der TraveNetz und angrenzenden Gemeinden auf. Kern ist die Vermarktung von Photovoltaik-Anlagen mit und ohne Speicher, Wärmepumpen und Wallboxen im Ein- und Zweifamilienhaus-Bereich.
Die SWL strebt in diesem Geschäftsfeld durch das Angebot von kundenorientierten und qualitativ hochwertigen Produkten und Leistungen eine nachhaltige Kundenzufriedenheit an. Dafür sucht die SWL einen professionellen und am Markt etablierten Partner, der langfristig die Lieferung, Installation und ggf. Wartung der Anlagen übernimmt.
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Die Stadtwerke Lübeck streben eine langfristige strategische Partnerschaft zur Etablierung von Nachhaltigkeitsangeboten für Privatkund:innen mit einem etablierten privaten Handwerksunternehmen an.
Nach einer "Erprobungsphase" von rd. einem Jahr soll die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zwischen den SWL und dem privaten Kooperationspartner geprüft werden.
Die Gesellschaftsgründung ist dabei frühestens für die zweite Jahreshälfte 2024 vorgesehen.
Die Details zur Ausgestaltung der Gesellschaft werden zwischen SWL und dem privaten Kooperationspartner ausgearbeitet.
Stadtwerke Lübeck Energie GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
Die Produkte (Anlagen) sollen hauptsächlich in zwei Modellen vermarktet werden.
Bei der Kaufoption lässt die SWL in ihrem Namen bei den Endkund:innen eine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Wallbox durch den gesuchten Dienstleister (kurz: Auftragnehmer:in) errichten/installieren. Auf Kundenwunsch kann ein Angebot für die Wartung gemacht werden.
Bei der Mietoption bei PV und Wärmepumpe ist im Angebot ein Rund-um-Sorglos-Paket inkl. Wartung, Instandhaltung und Entstörung enthalten.
Das Angebot kann nach Rücksprache auf Gewerbe- und Geschäftskund:innen ausgeweitet werden.
Die/der Auftragnehmer:in sichert der SWL zu, dass sie/er innerhalb der Vertragslaufzeit in der Lage ist, die ihr/ihm zugetragenen Aufträge in einem angemessenen Zeitrahmen (siehe dazu die Beschreibungen unter "Prozesse und Fristen im Auftragsfall") zu erfüllen.
Die SWL setzen zur Projektverfolgung und -steuerung (Kundenanfragen erfassen und bearbeiten) die IT-Lösung e.pilot ein. Der Auftragnehmer erhält einen kostenlosen "Partner-Zugang" zu dem e.pilot System. Sämtliche Kommunikation zwischen den Prozessbeteiligten (Auftraggeberin, Auftragnehmer:in, Kund:in) ist im System zu dokumentieren. Termine sind ebenfalls an den entsprechenden Stellen im System zu pflegen.
Die SWL hinterlegt nach Absprache mit der/dem Auftragnehmer:in die von ihr angebotenen Pakete und Zusatzleistungen im e.pilot.
Die SWL planen für die kommenden Jahre unverbindlich mit den nachfolgenden Absatzmengen:
Jahr: PV + Speicher Wärmepumpe
2024 ca. 120 ca. 20
2025 ca. 160 ca. 80
2026 ca. 190 ca. 100
2027 ca. 220 ca. 110
Für Wallboxen liegen aktuell keine Plan-Absatzzahlen vor.
HINWEIS: Die aktuell geplanten Absatzmengen sind unverbindlich und können daher nur als grober Richtwert verstanden werden.
Rahmenvertrag kann um jeweils zwei (2) weitere Jahre verlängert werden, bis maximal 8 Jahre Gesamtlaufzeit.
Sollte die oben definierte Höchstzahl der Bieter überschritten werden, erfolgt eine weitere Auswahlentscheidung des Auftraggebers anhand der Aussagekraft und Qualität der von Bietern aufgeführten Referenzprojekten und Qualifikationsprofilen der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter mit Erfahrung im Bereich PV, Speicher, Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Gasheizungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Angebotsangabe sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 2.2) und 2.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Angebote, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (19) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
4. Erklärung zu Paragraf 4 VGSH
5 Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache. Außerdem ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben.
6. Unternehmensbeschreibung unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A4)
7. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
8. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
9. Bescheinigung über Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
10. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange
besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den
Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
11. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
12. Angabe der Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Qualifikationsprofil.
13. Angaben zu Personalkapazitäten und Qualifikationsprofile der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter mit Erfahrung im Bereich PV, Speicher, Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Gasheizungen
14. Eigenerklärung über Zusicherung von ausreichenden Personalkapazitäten für geplante Absatzerwartungen
15. Nachweis von Referenzprojekten / Referenzkunden min. 3 inkl. Angaben zum Auftraggeber, Auftragsvolumen und Leistungsumfang (vergleichbar in Art und Umfang der Leistung mit Schwerpunkten Lieferung, Installation und Wartung von PV-Anlagen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Gasheizungen, Erfahrung im Bereich Privatkunden / B2C)
16. Servicestandorte und/oder fest installierte mobile Servicekräfte im Umkreis von ca. 150 km um Lübeck, um kurze Anfahrtswege und schnelle Reaktionszeiten bei Störungs- und Wartungseinsätzen zu gewährleisten. (Fachpersonal/Elektrofachkräfte - Name + Anschrift des Service-Stützpunktes)
17. Zusicherung der Einhaltung von Reaktionszeiten: bei Störungen: 2 - 4 h nach Benachrichtigung, Vor-Ort-Anwesenheit innerhalb von 24 h nach Absprache mit dem AG.
18. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbare Nachweise (z.B. Qualitätsleitfäden, Q-Handbücher, woraus zu erkennen ist, dass ein Qualitätsmanagement im Unternehmen nachverfolgt wird).
19. Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Gründungsbereitschaft einer gemeinsamen Gesellschaft mit Stadtwerke Lübeck.
gem. Verdingungsunterlagen
gem. Verdingungsunterlagen
gem. Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projektnummer: R 5448/23
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY62J0
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884-640
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.