Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Fahrradleasingangebotes im Rahmen der Entgeltumwandlung für die Mitarbeitenden der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Fahrradleasingangebotes im Rahmen der Entgeltumwandlung für die Mitarbeitenden der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (die Auftraggeberin) – das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Träger und alleiniger Eigentümer der Investitionsbank Schleswig-Holstein ist das Land Schleswig-Holstein. Sie beschäftigt rund 800 aktive Mitarbeitende. Die Auftraggeberin beabsichtigt, für ihre Mitarbeitenden ein Fahrradleasing-Angebot über eine freiwillige Entgeltumwandlung einzuführen und schreibt hierfür im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung aus.
Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung (voraussichtlich am 08.03.2024).
Schleswig-Holstein (Kiel) und Mecklenburg-Vorpommern (Rostock).
Die Auftraggeberin beabsichtigt, für ihre Mitarbeitenden ein Fahrradleasing-Angebot über eine freiwillige Entgeltumwandlung einzuführen und schreibt hierfür im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung aus.
Der Ablauf des von der Auftraggeberin geplanten Fahrradleasings stellt sich wie folgt dar: Die Auftraggeberin schließt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung die jeweiligen Einzel-Leasingverträge mit dem Auftragnehmer ab. Die Auftraggeberin vereinbart entsprechende Nutzungs- und Überlassungsverträge mit den Rechten und Pflichten der Mitarbeitenden und regelt die Gehaltsumwandlung. Leasingnehmer wird die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin ist dabei an die Vorgaben der Tarifverträge für die öffentlichen Banken in ihrer jeweils geltenden Fassung gebunden.
Der Start des Fahrradleasing-Angebotes ist für den 08.03.2024 geplant.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Schaffung eines wirtschaftlich attraktiven und praxistauglichen Fahrradleasing-Angebotes für alle berechtigten Mitarbeitenden der Auftraggeberin. Die Fahrräder sollen sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden dürfen. Der Auftragnehmer erbringt oder vermittelt gegenüber der Auftraggeberin sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen, insbesondere:
• Leasing der Fahrräder,
• Abwicklung von Bestellung, Aus- und Rückgabe,
• Serviceleistungen wie Inspektion, Wartung und Reparatur,
• Versicherung,
• Management der Leasing- und Versicherungsverträge,
• Schadens- und Störfallabwicklung,
• Bereitstellung eines Online-Portals.
Der Auftragnehmer soll die notwendigen Leistungen und Prozesse dabei auch gegenüber den Mitarbeitenden der Auftraggeberin koordinieren und managen.
Die Auftraggeberin schließt mit dem Auftragnehmer eine unentgeltliche Rahmenvereinbarung über die zu erbringenden o.g. Leistungen. Diese beinhaltet die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen zur Einrichtung des Fahrradleasing-Angebotes wie auch die Bedingungen für die Bereitstellung und umfängliche Abwicklung der jeweiligen Einzel-Leasingverträge nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Wichtiger Bestandteil eines jeden Einzel-Leasingvertrags ist dabei neben einem grundlegenden Servicepaket auch eine Vollkaskoversicherung. Die Auftraggeberin beschäftigt ca. 800 Beschäftigte, davon rd. 630 Beschäftigte, die zum grundsätzlich berechtigten Personenkreis für ein Leasingfahrrad gehören. Die Auftraggeberin schätzt, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ca. 10% der berechtigten Mitarbeitenden das Fahrradleasing-Angebot in Anspruch nehmen werden. Es bestehen jedoch bisher keine Erfahrungswerte über ein mögliches Nutzungsverhalten, weshalb keine verbindliche Abnahmemenge genannt werden kann. Eine Mindestabnahmemenge an zu leasenden Fahrrädern wird demzufolge ausdrücklich nicht vereinbart. Die Mitarbeitenden der Auftraggeberin sollen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, ihr individuelles Wunschfahrrad auszuwählen. Eine möglichst große Auswahl an Herstellern, Marken, Modellen ist daher wünschenswert. Als Leasingobjekt kommen sowohl Fahrräder als auch E-Bikes / Pedelecs mit Motorunterstützung in Betracht, sofern sie den Vorgaben von § 63a Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) entsprechen. S-Pedelecs sind vom Fahrradleasing ausgeschlossen.
Das Angebot soll ausschließlich neue Fahrräder umfassen. Diese sollen von den Mitarbeitenden der Auftraggeberin inklusive passendem, fest verbautem leasingfähigen Zubehör (z.B. feste Fahrradkörbe- oder boxen, Lampen, Klingeln, Gepäckaufnahmen, Schutzbleche) individuell zusammengestellt werden können.
Um ein attraktives und vielseitiges Angebot sowie einen wohn- und dienstortnahen Service für die
Mitarbeitenden sicherstellen zu können, muss der AN ein umfangreiches Händlernetz in Stadtgebieten Kiel/Rostock nachweisen. Mindestens jeweils 3 Fahrradhändler in den Stadtgebieten Kiel und Rostock und mindestens jeweils 5 weitere Fahrradhändler in den Regionen Kiel und Rostock.
Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung (RV) mit dem Auftragnehmer beträgt 48 Monate. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelleasingverträge für die Mitarbeitenden beträgt maximal 36 Monate. Aufgrund der festen Laufzeiten der Einzel-Leasingverträge sind die jeweils zu erbringenden Leistungen aus diesen Verträgen auch nach Ablauf der RV bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zu erbringen.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte
"Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit", "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Weitere Eignungskriterien" max. 1000 Punkte vergeben. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden maximal 5 Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 5 belegen. Es werden nur die Bewerber, die die Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Einreichung eines (Konzern-) Jahresabschlusses des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (2021 bzw. 2022 sofern erstellt und testiert) des Unternehmens inkl. Gewinn- und Verlustrechnung, sowie ggf. (Konzern-) Jahresabschlusses des letzten Geschäftsjahres des Mutterkonzerns (wenn der bewerbende Unternehmensteil eine Tochtergesellschaft darstellt). Auf dieser Grundlage erfolgt ein Rating der Anbieter gem. dem offiziellen DSGV- oder RSU-Corporate-Ratingverfahren durch unseren Kreditbereich. Die Ratingnoten werden anschließend bewertet.
Mindestkriterium für Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist Erreichen von 11 Punkten im DSGV-Rating. Anbieter mit einer DSGV / RSU Corporate Ratingnote von 12 oder schlechter werden im Verfahren nicht weiter berücksichtigt. Nichteinreichen des Jahresabschlusses führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Es erfolgt keine Nachforderung.
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Fachliche Qualifikation des Bieters (Know-how und Kundenreferenzen)
Beschreibung des Leistungsspektrums, Know-How und Erfahrung des Unternehmens bei der Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung;
4. Einreichung einer Beschreibung der Geschäftsfelder, in denen es tätig ist.
5. Darstellung der relevanten Referenzen (mind. 3 Referenzen in der letzten 3 Jahren (2020-2022), die die umfassende Erfahrung des Bewerbers belegen (Kontaktdaten von Ansprechpartnern zu den benannten Referenzen sind mindestens auf Nachfrage zu benennen).
6. Eigenerklärung, dass die Anforderungen aus der Tabelle "Mindestanforderungen" (Anhang 2 zur Leistungsbeschreibung) erfüllt werden.
...
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3 Zusätzliche Angaben.
7. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 04. Oktober 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die maximal fünf ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 13. Dezember 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten.
...
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
8. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio
(Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße im relevanten Segment, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Beschreibung des Unternehmenszweiges, der die ausgeschriebene Dienstleistung erbringen wird, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es der IB.SH ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
9. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
...
Hinweis für die Bewerber:
Erklärung zur Geheimhaltung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein: Die Investitionsbank Schleswig-Holstein wird alle Informationen und Unterlagen, von denen sie im Rahmen dieser Ausschreibung Kenntnis erlangt, nur zur Bewertung der Bieter verwenden und deren Inhalte, auch über die Dauer dieser Ausschreibung hinaus, vertraulich behandeln. Bitte achten Sie in Ihren Unterlagen darauf, sich auf die wesentlichen Aspekte zu konzentrieren und formulieren Sie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit präzise.
...
Die Terminabsprache für das Verhandlungsgespräch findet nach der Angebotshase statt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in KW 03-04.2024 durchzuführen.
...
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1517
Internet-Adresse: www.gmsh.de