Betrieb Koordinierungsstelle Medienbildung für das Sächsische Staatsministerium für Kultus Referenznummer der Bekanntmachung: VB 103_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Carolaplatz 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smk.sachsen.de
Postanschrift: Mügelner Str. 40
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abstsachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Koordinierungsstelle Medienbildung für das Sächsische Staatsministerium für Kultus
Gegenstand der Beauftragung ist der Betrieb der Koordinierungsstelle Medienbildung (KSM). Die sachsenweit tätige Koordinierungsstelle Medienbildung (KSM) dient entsprechend der Landesstrategie zur Förderung der Medienbildung im außerschulischen Bereich („MESA – Medienbildung in Sachsen“ ) dem Ziel der Medienbildung der sächsischen Bevölkerung. Dazu vernetzt sie Anbietende und Initiativen im Bereich der Medienbildung in Sachsen und unterstützt Kooperationen zwischen außerschulischen und schulischen Akteuren.
Dresden, DE
: Gegenstand der Beauftragung ist der Betrieb der Koordinierungsstelle Medienbildung (KSM). Die sachsenweit tätige Koordinierungsstelle Medienbildung (KSM) dient entsprechend der Landesstrategie zur Förderung der Medienbildung im außerschulischen Bereich („MESA – Medienbildung in Sachsen“ ) dem Ziel der Medienbildung der sächsischen Bevölkerung. Dazu vernetzt sie Anbietende und Initiativen im Bereich der Medienbildung in Sachsen und unterstützt Kooperationen zwischen außerschulischen und schulischen Akteuren.
Optional Verlängerung um weitere zwei Jahre bis höchstens 31.12.2027
Optional Verlängerung um weitere zwei Jahre bis höchstens 31.12.2027
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Wertung Ihres Angebotes eben-falls vorzulegen:
1. Inhaltliches Umsetzungskonzept
Dem Angebot ist ein Konzept zur Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung unter 2. genannten Aufgaben beizufügen. Dabei ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:
2. Analyse von Bedarfen
Methoden, um die Bedarfe im Bereich der außerschulischen Medienbildung von Akteuren der Medienbildung (wie Trägern, Referentinnen und Referenten, Anbieterinnen und Anbietern sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern) zu identifizieren und an-schließend Handlungsempfehlungen ableiten zu können.
3. Beratung der Bevölkerung im Themengebiet Medienbildung
Maßnahmen zur Beratungs- und Vermittlungstätigkeit der KSM (einschließlich Zeitplan und Instrumente zur Erfolgsmessung).
4. Onlineportal Medienbildung
Vorschläge für eine geeignete redaktionelle Betreuung des Onlineportals als Informationsplattform zur Medienbildung für die sächsische Bevölkerung sowie für die Akteure der Medienbildung.
5. Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
Vorschläge für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, um den Bekanntheitsgrad der KSM sowie deren Angebote, das Onlineportal und die Social-Media-Kanäle bei der sächsischen Bevölkerung und bei den Akteurinnen und Akteuren der Medienbildung zu steigern.
6. Veranstaltungen der KSM
Art und Zielstellung der Veranstaltungen (jährlicher Fachtag, quartalsweise regionale Vernetzungstreffen), Themen, die Häufigkeit der Durchführung der Veranstaltungen, die Zielgruppe/n und Darstellung der Nachnutzbarkeit von Ergebnissen unter Berücksichtigung etablierter Strukturen.
7. Personalkonzept
Dem Angebot ist ein kurzgefasstes Personalkonzept zur Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung genannten personalbezogenen Anforderungen beizufügen. Dabei ist anzugeben, wie viele Personen mit welcher jeweiligen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit eingeplant sind.
8. Kostenaufstellung
Tabellarische Darstellung der Personal- und Sachkosten in strukturierter und übersichtlicher Weise. Die Gesamtsumme soll den Auftragswert i. H. v. insg. maximal 405.000,00 € nicht überschreiten. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der angebotenen Leistungen mittels einer Bewertungsmatrix ermittelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A)
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Steuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
d. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3) Angaben zum gesamten Umsatz über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind
4) Angaben zu mindestens 3 wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Fachgebiet der Medien- oder Sozialpädagogik oder dem Gebiet der Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
6) Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts (Textform).
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.