Stromausschreibung durch die Stadt und die Stadtwerke Reinfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2023FB000038
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paul-von-Schoenaich-Straße 7
Ort: Reinfeld
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23858
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Behrendt, Finn
E-Mail:
Telefon: +49 3853031-274
Fax: +49 3853031-255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Postanschrift: Paul-von-Schoenaich-Straße 7
Ort: Reinfeld (Holstein)
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23858
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung durch die Stadt und die Stadtwerke Reinfeld
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt und der Stadtwerke Reinfeld:
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025
Liefermenge: ca. 2.007.732 kWh/Jahr.
Teillos 1 Stadt und Stadtwerke Reinfeld RLM
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt und der Stadtwerke Reinfeld:
Lieferzeitraum: 01.01.2024-31.12.2025
Liefermenge: ca. 1.318.357 kWh/Jahr.
Teillos 2 Stadt und Stadtwerke Reinfeld Mix
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt und der Stadtwerke Reinfeld:
Lieferzeitrum: 01.01.2024-31.12.2025
Liefermenge: ca. 689.375 kWh/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Stadt und Stadtwerke Reinfeld RLM
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Stadt und Stadtwerke Reinfeld Mix
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über "Deutsche-eVergabe" durchgeführt. IV 2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens der 13.10.2023. Angaben zu: - zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, - fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird gegebenenfalls eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).