Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein und Träger der öffentlichen Verwaltung, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR.
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Denise Bauer, GB Beschaffung, FB Vergabewesen
E-Mail:
Telefon: +49 4315991517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für Liegenschaften und Anlagen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollstromversorgung.

Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ wurde und der nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert wurde / wird.

Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden in 10 Regional- und Einzellose unterteilt.

Insgesamt handelt es sich um ca. 4.874 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 197 GWh.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

Nordfriesland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 1

Regionallos Nordfriesland.

653 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 22,5 GWh.

...

Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).

Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.

Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.

... 

Maximalmenge der beziehbaren Energie:

Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:

Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).

Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/10/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg/Flensburg (SL_FL)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Hauptort der Ausführung:

Schleswig-Flensburg/Flensburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 2

Regionallos Schleswig-Flensburg/Flensburg.

481 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 15,2 GWh.

...

Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).

Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.

Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.

... 

Maximalmenge der beziehbaren Energie:

Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:

Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).

Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde / Neumünster / Plön (RD_NMS_PLÖ)

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Hauptort der Ausführung:

Rendsburg-Eckernförde/Neumünster/Plön

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 3

Regionallos Rendsburg-Eckernförde/Neumünster/Plön.

681 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 22,1 GWh.

...

Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).

Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.

Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.

... 

Maximalmenge der beziehbaren Energie:

Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:

Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).

Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 4 Regionallos Dithmarschen/Steinburg (HEI_IZ)

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

Dithmarschen/Steinburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 4

Regionallos Dithmarschen/Steinburg.

877 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 14,9 GWh.

...

Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).

Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.

Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.

... 

Maximalmenge der beziehbaren Energie:

Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:

Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).

Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 5 Regionallos Kiel (KI)

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 5

Regionallos Kiel.

203 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 26,8 GWh.

...

Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).

Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.

Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.

... 

Maximalmenge der beziehbaren Energie:

Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:

Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).

Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 6 Regionallos Lübeck (HL)

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Lübeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 6

Regionallos Lübeck.

185 Abnahmestellen, ca. 22,3 GWh.

...

Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).

Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.

Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.

... 

Maximalmenge der beziehbaren Energie:

Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:

Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).

Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 7 Regionallos Ostholstein/Segeberg (OH_SE)

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Hauptort der Ausführung:

Ostholstein/Segeberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 7

Regionallos Ostholstein/Segeberg.

1001 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 24,2 GWh.

...

Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).

Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.

Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.

... 

Maximalmenge der beziehbaren Energie:

Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:

Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).

Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 8 Regionallos Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg (PI_OD_RZ)

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Hauptort der Ausführung:

Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 8

Regionallos Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg.

550 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 14,8 GWh.

...

Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).

Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.

Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.

... 

Maximalmenge der beziehbaren Energie:

Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:

Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).

Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 9 Einzellos Husum

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Husum

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 9

Einzellos Husum.

227 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,4 GWh.

...

Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).

Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.

Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.

... 

Maximalmenge der beziehbaren Energie:

Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:

Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).

Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 10 Einzellos Christian-Albrechts-Universität Kiel

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 10

Einzellos Christian-Albrechts-Universität Kiel.

16 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 32,0 GWh.

...

Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).

Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.

Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.

... 

Maximalmenge der beziehbaren Energie:

Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:

Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).

Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten zwei Jahre (2021-2022) des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Ökostromversorgung).

Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.

Hinweis: Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise und die Verpflichtungserklärung sind bereits mit dem Angebot auch für alle Unterauftragnehmer einzureichen.

3. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 4 Jahren (2019-2022) erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Elektrizitätsversorgung. Es sind mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.

4. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.

4a. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und/oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen

Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.

5. Erklärung zu den Erzeugungsarten bzw. Bezugsquellen des angebotenen Ökostroms.

Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 5 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.

...

Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 zusätzliche Angaben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

7. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/10/2023
Ortszeit: 11:00
Ort:

Kiel.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Herbst 2024.

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.

Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.

Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich.Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

...

Fragen zur Ausschreibung:

Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZV-GV-23-1375000-4121.03) bis spätestens 04. Oktober 2023, 23.59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, e-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.

...

Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

8. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den

- Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.

- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.

9. Preisblatt / Leistungsverzeichnis pro Los.

10. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird bei einer Eigenerklärung einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.

11. Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen. Sie erklären, dass Sie sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichern.

...

Präqualifikation:

Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.

...

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 812
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991112
Fax: +49 4315991119
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1517
Internet-Adresse: www.gmsh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2023

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