Kläranlage Schleswig - EMSR-Technik Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.705 - E1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werkstraße 1
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Schleswig - EMSR-Technik
Die Kläranlage Schleswig wurde in einer ersten Ausbaustufe in den 70-iger Jahren errichtet und seit dieser Zeit gemäß den fortschreitenden Anforderungen des Gewässerschutzes erweitert und angepasst. An das Klärwerk sind die Haushalte der Stadt Schleswig, sowie die Haushalte von dreizehn weiteren Gemeinden im Umland über Druckrohrleitungen angeschlossen.
Nach der letzten großen Erweiterung und Modernisierung um die Jahrtausendwende, ist die Kläranlage auf eine Ausbaugröße von 75.000 EW ausgebaut und behandelt durchschnittlich 3,5 Mio. m³ Abwasser pro Jahr.
Aufgrund des Alters und der zunehmenden Störanfälligkeit der Gesamtanlage sind umfangreiche Ertüchtigungs-, bzw. Sanierungsarbeiten in allen Prozessschritten vorgesehen.
Diese Ausschreibung betrifft die Erneuerung der EMSR-Technik.
Kläranlage Schleswig
Erneuerung EMSR-Technik.
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig, sie sind bis 5 Werktage (Montag-Freitag) vor der Abgabefrist zu stellen.
2. Dass Einreichen aller Unterlagen ist nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen.
3. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
5. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen die Unterlagen zu den Ziffer 1. und 3 bis 6 nicht erneut vorlegen, sofern sie die Angaben zu ihrem Eintrag im PQ-Verzeichnis gemacht haben..
Es genügt zunächst die Vorlage von Eigenerklärungen des Bieters. Der Auftraggeber behält sich vor, offizielle Bestätigungen der jeweiligen Stellen beim Bewerber anzufordern, die dann nicht älter als drei Monate sein dürfen.
Übergabe der Urkalkulation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform und fristgerecht über diese Vergabeplattform einzureichen..
2. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.
3. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YND62NB
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.