Multimaterial-3D-Vollfarbdrucker Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-30-3D-Vollfarbdrucker-E73

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Fakultät der Universität Leipzig vertreten durch Universitätsklinikum Leipzig, AöR, Bereich 2, Abt. Materialwirtschaft
Nationale Identifikationsnummer: 2023-30-3D-Vollfarbdrucker-E73
Postanschrift: Liebigstraße 18
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-9716557
Fax: +49 341-9716539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://uniklinik-leipzig.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Multimaterial-3D-Vollfarbdrucker

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-30-3D-Vollfarbdrucker-E73
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30232100 Drucker und Plotter
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Multimaterial-3D-Vollfarbdrucker

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 306 722.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Forschungslabor ZESBO der KOUP

Semmelweisstraße 14

04103 Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Multimaterial 3D Vollfarbdrucker Strataysy J750 Primetm mit Upgrade auf J850 Digital Anatomy Printer DAP - zur Herstellung von Lehrmitteln

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem unter Ziffer V.2.1 angegebenen Datum (22.09.2023) handelt es

sich um den Tag der Entscheidung über den geplanten Abschluss eines

Vertrags mit der Firma alphacam GmbH.

Ein Vertrag wird erst nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Grund für die Anschaffung ist die Herstellung und Bereitstellung von Lehrmitteln für die Aus- und Weiterbildung von Studierenden an der Medizinischen Fakultät Leipzig. Das genannte System arbeitet mit einer speziellen Fertigungstechnologie (Polyjet), welche mehrere Materialien (z.B. harte und weiche), sowie unterschiedlichste Farbtöne (über 500.000) in einem Modell vereinen kann. Dadurch können beispielsweise fragile und äußerst komplexe anatomische Präparate aus Kunststoff nachgebildet und beliebig oft repliziert werden.

Neben den oben genannten Funktionalitäten ist eine weitere Besonderheit dieses Gerätes die Verarbeitung von medizinischen Materialien, welche das mechanische Verhalten von Knochen (BoneMatrixTM) oder Weichgewebe (TissueMatrix) imitieren könne. Außerdem bietet das Material GelMatrix die Möglichkeit zur Fertigung von dünnwandigen Hohlstrukturen, wodurch sich funktionale Modelle von blutgefäßen Herstellen lassen.

Andere 3D-Drucktechnolgien können entweder mit unterschiedlichen Materialien oder verschiedenen Farben arbeiten, bieten aber bei Weitem nicht den Funktionsumfang, des anzuschaffenden Gerätes. Zwar ließen sich simplere Modelle in Einzelteilen drucken und nachträglich zusammensetzen, jedoch ist dies bei steigender Komplexität der darzustellenden Bereiche, wie beispielsweise der Darstellung von Blutgefäßen und Nervenverläufen innerhalb einer Körperregion, nicht umsetzbar.

Die Alleinstellung der Anschaffung wird dadurch gewährleistet, dass die Firma Stratasys im Besitz der Schutzrechte für das beschriebene Druckverfahren ist. Dadurch ist gewährleistet, dass für ein derartiges Gerät kein weiterer Hersteller in Frage kommt.

Die Abwicklung des Auftrages geschieht durch die Firma alphacam GmbH, welche als Vertriebspartner von Stratasys in Deutschland zuständig ist.

Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden und die Leistung kann nur von der Firma MR Instruments erbracht bzw. bereitgestellt werden.

Es wird daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §14, Abs.: 4, Punkt 2b VgV durchgeführt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2023-30-3D-Vollfarbdrucker-E73
Bezeichnung des Auftrags:

Multimaterial 3D Vollfarbdrucker

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: alphacam GmbH
Postanschrift: Erlenwiesen 16
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
Telefon: +49 718192220
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 306 722.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 34197738003202
Fax: +49 3419771049
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkennt ein Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren,

hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 GWB unverzüglich zu rügen.

Dabei gilt eine Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen noch als unverzüglich.

Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten

Fristen (siehe II.2.14) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter

gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens

gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit,

der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung

bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als

15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2023

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