Multimaterial-3D-Vollfarbdrucker Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-30-3D-Vollfarbdrucker-E73
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2023-30-3D-Vollfarbdrucker-E73
Postanschrift: Liebigstraße 18
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-9716557
Fax: +49 341-9716539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://uniklinik-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multimaterial-3D-Vollfarbdrucker
Multimaterial-3D-Vollfarbdrucker
Forschungslabor ZESBO der KOUP
Semmelweisstraße 14
04103 Leipzig
Multimaterial 3D Vollfarbdrucker Strataysy J750 Primetm mit Upgrade auf J850 Digital Anatomy Printer DAP - zur Herstellung von Lehrmitteln
Bei dem unter Ziffer V.2.1 angegebenen Datum (22.09.2023) handelt es
sich um den Tag der Entscheidung über den geplanten Abschluss eines
Vertrags mit der Firma alphacam GmbH.
Ein Vertrag wird erst nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Grund für die Anschaffung ist die Herstellung und Bereitstellung von Lehrmitteln für die Aus- und Weiterbildung von Studierenden an der Medizinischen Fakultät Leipzig. Das genannte System arbeitet mit einer speziellen Fertigungstechnologie (Polyjet), welche mehrere Materialien (z.B. harte und weiche), sowie unterschiedlichste Farbtöne (über 500.000) in einem Modell vereinen kann. Dadurch können beispielsweise fragile und äußerst komplexe anatomische Präparate aus Kunststoff nachgebildet und beliebig oft repliziert werden.
Neben den oben genannten Funktionalitäten ist eine weitere Besonderheit dieses Gerätes die Verarbeitung von medizinischen Materialien, welche das mechanische Verhalten von Knochen (BoneMatrixTM) oder Weichgewebe (TissueMatrix) imitieren könne. Außerdem bietet das Material GelMatrix die Möglichkeit zur Fertigung von dünnwandigen Hohlstrukturen, wodurch sich funktionale Modelle von blutgefäßen Herstellen lassen.
Andere 3D-Drucktechnolgien können entweder mit unterschiedlichen Materialien oder verschiedenen Farben arbeiten, bieten aber bei Weitem nicht den Funktionsumfang, des anzuschaffenden Gerätes. Zwar ließen sich simplere Modelle in Einzelteilen drucken und nachträglich zusammensetzen, jedoch ist dies bei steigender Komplexität der darzustellenden Bereiche, wie beispielsweise der Darstellung von Blutgefäßen und Nervenverläufen innerhalb einer Körperregion, nicht umsetzbar.
Die Alleinstellung der Anschaffung wird dadurch gewährleistet, dass die Firma Stratasys im Besitz der Schutzrechte für das beschriebene Druckverfahren ist. Dadurch ist gewährleistet, dass für ein derartiges Gerät kein weiterer Hersteller in Frage kommt.
Die Abwicklung des Auftrages geschieht durch die Firma alphacam GmbH, welche als Vertriebspartner von Stratasys in Deutschland zuständig ist.
Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden und die Leistung kann nur von der Firma MR Instruments erbracht bzw. bereitgestellt werden.
Es wird daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §14, Abs.: 4, Punkt 2b VgV durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Multimaterial 3D Vollfarbdrucker
Postanschrift: Erlenwiesen 16
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
Telefon: +49 718192220
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 34197738003202
Fax: +49 3419771049
Erkennt ein Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren,
hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 GWB unverzüglich zu rügen.
Dabei gilt eine Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen noch als unverzüglich.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Fristen (siehe II.2.14) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter
gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens
gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung
bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).