Vereinigte Mulde, Polder Löbnitz, Überströmstrecke und Treibgutabweiser Referenznummer der Bekanntmachung: 298/2023/60
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gartenstraße 34
Ort: Rötha
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04571
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vereinigte Mulde, Polder Löbnitz, Überströmstrecke und Treibgutabweiser
Errichtung einer Überströmstrecke sowie 20 Treibgutabweiser, Wasserbau, Beton- und Stahlbetonbau, Deichbau
Zschepplin/Glaucha, DE
Gegenstand der vorliegenden Maßnahme ist die Errichtung der Überströmstrecke im Deichabschnitt Bad Düben – Hohenprießnitz zwischen Deich-km 2+515 bis 2+820 sowie der im Deichvorland befindlichen Treibgutabweiser. Die Überströmstrecke ist ca. 275 m lang. Im Muldevorland sind ca. 20 Treibgutabweiser zu errichten.
Es sind folgende Hauptbauleistungen auszuführen:
• Herrichten von Baustraßen (tlw. mobil), ca. 1.000 m
• Oberboden Ab- / Auftrag inkl. Zwischenlagerung gemäß Plan 070, ca. 7.500 m²
• Erd- und Deichbauarbeiten, ca. 2.500 m³
• Geogitter mit Vlies, ca. 6.600 m²
• Betonpflasterwege, ca. 900 m²
• Treibgutabweiser (Stahlbeton), 20 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vereinigte Mulde, Polder Löbnitz, Überströmstrecke und Treibgutabweiser
Ort: Dreiheide/ OT Süptitz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977100
Fax: +49 3419771049
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.