Erhöhung der Sicherheit im Data Center Netzwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 059 23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 341909-3250
Fax: +49 341909-3251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erhöhung der Sicherheit im Data Center Netzwerk
Abschluss eines Kaufvertrags für die notwendige Hard- und Software zur Erhöhung der Sicherheit im Data Center Netzwerk inkl. Zubehör, Lizenzen, Support, Umsetzungskonzept, Dienstleistung, Dokumentation und Einweisung der Mitarbeiter für die Umsetzung.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Das Klinikum St. Georg gGmbH plant, die IT-Sicherheit in der Netzwerkinfrastruktur an den vier Hauptstandorten Leipzig Eutritzsch, Leipzig Grünau, Leipzig Dösen und Wermsdorf zu verbessern.
2024 soll die vollständige Erneuerung der IT-Netzwerkinfrastruktur starten. Die Netzwerkinfrastruktur soll dabei auf einen Stand gehoben werden, die die IT-Sicherheit erhöht und an den Stand der Technik heranführt. Voraussetzung ist die Erneuerung der bestehenden Hardware, da diese nicht in der Lage ist aktuelle IT-Sicherheit Erweiterungen zu implementieren. Die Erneuerung soll in zwei Schritten stattfinden.
Die neue Netzwerkinfrastruktur soll für die nächsten 10 Jahre designed werden und auch auf diese Zeitspanne genügend Bandbreite im Backbone und im Access, sowie moderne Hochverfügbarkeits- und Sicherheitsprotokolle bieten. Die Umgebung soll daher im besonderen Maße zukunftssicher entsprechend den neusten Technologien und Industriestandards sein.
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit maximal vier Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung - auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung - mehr als vier geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand eines Punkterankings gemäß den Vergabeunterlagen beigefügter Wertungsmatrix durchgeführt. Bei Punktgleichstand zwischen Bietern entscheidet die höchste Punktzahl aus dem Bereich Referenzen. Ist auch dann keine Entscheidung möglich, wird gelost (§ 75 Abs. 6 VgV).
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.2.c)
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage des Auszugs als Scan, nicht älter als drei Monate);
5.1
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden; ferner Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG vorliegen. Das Formblatt "Fehlen von Ausschlussgründen" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben.
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5.2.b)
Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt "Interessenkonflikt" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.
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5.3.a)
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen Netzwerk und IT-Sicherheit, sofern der Bieter bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen aufgeteilt nach Dienstleistung und Hard- / Software / Lizenzen.
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5.3.b)
Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung.durch Vorlage des Versicherungsscheins in Kopie.
zu 5.3.a) Umsatz:
Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein Umsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr von 25.000.000,00 EUR. Das Formblatt "059 23_Umsatz" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Umsatz abgeben. Der Mindestumsatz ist von der Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.
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zu 5.3.b) Berufshaftpflichtversicherung
Deckungshöhe mindestens je 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine formlose Eigenerklärung des Bieters beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme wie gefordert, erhöht wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft bei geringerer Deckungssumme die Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall beifügen.
7.1.8.
Formblätter "Referenzen zu Punkt 2 der Bietereignung" (gem. Punkt 2.1 - 2.5 in
059 23_Stufe1_Anlage_Bietereignung_Teilnahmewettbewerb)
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7.2.4
anonymisierte Lebensläufe (gem. Punkt 1.1 und 1.2 in 059_23_Stufe1_Anlage_Bietereignung_Teilnahmewettbewerb)
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7.2.5.
Zertifikate (gem. Punkt 3.1 bis 3.7 in 059_23_Stufe1_Anlage_Bietereignung_Teilnahmewettbewerb); personenbezogene Zertifikate dürfen anonymisiert werden
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7.2.6.
Grobkonzept und dessen Anforderungen an Inhalt (gem. Punkt 4.1 bis 4.4 in 059_23_Stufe1_Anlage_Bietereignung_Teilnahmewettbewerb)
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7.2.7.
Stückliste (BOM (Bill Of Material)) (gem. Punkt 4.5 059_23_Stufe1_Anlage_Bietereignung_Teilnahmewettbewerb)
Bewerber- und Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt. Bewerber- und Bewerbergemeinschaften müssen keine bestimmte Rechtsform haben, um einen Antrag auf Teilnahme zu stellen oder ein Angebot abzugeben. In den Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Abschnitt 5.) ist festgelegt, wie Gruppen von Unternehmen die Eignungskriterien zu erfüllen haben. Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Das Formblatt "Bewerbergemeinschaft" ist zu verwenden.
Eine Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften bzw. die Beteiligung als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht möglich. Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch. In Papierform eingereichte Angebote führen zur Nichtberücksichtigung.
Zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist eine einmalige kostenfreie Registrierung unter www.dtvp.de als Bieter erforderlich. Alle dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind an den geforderten Stellen mit einer Unterschrift zu versehen und im Bietermodul des DTVP hochzuladen. Der Bewerber trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0462MN
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3202
Fax: +49 341977-1049
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.