B 180 Verlegung bei Thalheim Referenznummer der Bekanntmachung: 010988-01-I03-01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 140200
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5
Ort: Hainichen
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09661
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.list.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 180 Verlegung bei Thalheim
Erzgebirgskreis, 09380 Thalheim, Deutschland
A) Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA):
— Grundlagenermittlung (Lph.1) und Vorplanung (Lph. 2) sowie optional Entwurfsplanung (Lph. 3) und optional Genehmigungsplanung (Lph. 4);
— Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit HOAI Anlage (Anl.) 13.1 sowie den Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung (LB) in den Vergabeunterlagen (VU).
Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Ammonstraße 35
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (Eintrag 0,01 EUR), um die geschäftlichen Interessen der Unternehmen zu wahren und den Wettbewerb nicht zu beeinträchtigen.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Ort: trifft nicht zu
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.smwa.sachsen.de
Gem. § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB (Rügeobliegenheit ggü. dem Auftraggeber, Rügeobliegenheit ggü. zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5
Ort: Hainichen
Postleitzahl: 09661
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.list.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erzgebirgskreis, 09380 Thalheim, Deutschland
Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): anteilig Leistungsphase 2 (Vorplanung); Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit (iVm) HOAI Anlage (Anl) 13.1 sowie den Technischen Vertragsbedingungen (TVB)-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung.
Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen.
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Im Zuge des iterativen Planungsfortschritts und der daraus resultierenden neuen Erkenntnissen wurden die zusätzlichen Leistungen a) Prüfung der Befahrbarkeit der Ortslage Thalheim in Verlängerung der außerörtlichen Ortsumgehung und b) BIM-Modellierung der vierten untersuchten Variante notwendig, um im Hinblick auf eine Variantenentscheidung und der zu veranschlagenden Kosten Sicherheit zu gewinnen. Dies kann in den weiteren Planungen, insbesondere unter Berücksichtigung eines bevorstehenden Genehmigungsverfahrens, eine entscheidende Rolle für den Verlauf eines solchen Verfahrens spielen.
Die Leistung "Prüfung der Befahrbarkeit der Ortslage Thalheim" wurde zudem notwendig, da entsprechende Hinweise von Ortskundigen gegeben wurden, welche im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit geäußert wurden und welche sich auf vorhandene Engstellen im innerörtlichen Bereich bezogen. Da diese Engstellen in Verlängerung der Neubautrasse für die Nutzbarkeit des neuen Streckenzuges relevant sind (Nutzbarkeit der Neubautrasse u.a. für Schwerverkehr), ergab sich ein entsprechender Prüfauftrag.
Der Auftragnehmer hat Detailkenntnisse aus der bisherigen Bearbeitung und hat sich in das Untersuchungsgebiet eingearbeitet. Eine Trennung der im Nachtrag vereinbarten Leistung von den Leistungen des Hauptvertrages, ergäbe darüber hinaus eine zusätzliche Schnittstelle, damit enormen Koordinations- und Abstimmungsbedarf und stünde einer wirtschaftlichen Bearbeitung im Wege. Aufgrund des geringen Auftragswertes und im Zusammenhang mit den bereits vorhandenen Kenntnissen des Auftragnehmers, wäre eine Vergabe als separater Auftrag unwirtschaftlich, vgl. auch Pkt. VII.2.1) dieser Bekanntmachung.