Fügestationen Referenznummer der Bekanntmachung: PR464686
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Winterbergstr. 28
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3512553-7954
Fax: +49 3512554295
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fügestationen
Im Rahmen des Offenen Verfahrens werden 14 (+ 2 weitere optionale) Fügestationen ausgeschrieben. Die Fügestationen dienen der Fügung und Charakterisierung von Fraunhofer IKTS SOC-Stacks mit bis zu 40 Zellebenen. Die Fügung besteht dabei aus der gleichmäßigen Erwärmung des Stacks bis auf 950°C. Im Anschluss wird der Stack auf Betriebstemperatur (ca. 830°C) gebracht und als SOFC zur Charakterisierung
betrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die 14 (+2 optionale) Fügestationen dienen der Fügung und Charakterisierung von Fraunhofer IKTS SOC-Stacks mit bis zu 40 Zellebenen. Die Fügung besteht dabei aus der gleichmäßigen Erwärmung des Stacks bis auf 950°C. Im Anschluss wird der Stack auf Betriebstemperatur (ca. 830°C) gebracht und als SOFC zur Charakterisierung
betrieben.
Der Auftrag umfasst dabei folgende Leistungen:
- Beschaffung aller notwendiger Materialien für 14 (+ 2) Fügestationen,
- Aufbau und Installation inkl. Software und Automatisierung der Fügestationen,
- Lieferung der betriebsbereiten Fügestation(en), Frei Verwendungsstelle nach 99310 Arnstadt,
- Herstellung der Betriebsbereitschaft und Abnahme
In Summe werden 16 Stationen ausgeschrieben, welche in einer fest definierter Aufstellfläche in 99310 Arnstadt aufzustellen sind. Davon werden 14 Stationen beauftragt und weitere 2 Stationen sind als Option in Form eines Rückgriffsrecht für den Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung zwingend anzubieten.
Die Konstruktionsunterlagen, die Ablaufpläne/Rezepte sowie die Prozessbeschreibung unterliegen der Geheimhaltung, da es sich hier um internes Know-how des Fraunhofer IKTS handelt, welches nur demjenigen Bieter zur Verfügung gestellt wird, welcher den Zuschlag erhält. Die Bieter müssen die Geheimhaltungsvereinbarung (siehe Vergabeunterlagen, Dokument 08 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG_IKTS-GHV-gegenseitig.docx) des Fraunhofer IKTS unterschreiben und dem Angebot beifügen.
Weitere Informationen und Details entnehmen Sie den Vergabeunterlagen und insbesondere dem Dokument "006_Detailliertes Leistungsverzeichnis.pdf".
Optional für Auftraggeber und zwingend anzubieten ist die Lieferung zwei weiterer Fügestationen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Übersicht der einzureichenden Nachweise und Erklärungen zur Bietereignung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf":
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (02_Eigenerklärungen-Selfdeclaration_2023-01-01.pdf)
- Eigenerklärung zur Export-Klassifizierung (03_Export Classification Request Form.pdf)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktion EU Nr.833-2014 (07_Eigenerklärung-Selfdeclaration - (EU) Nr. 833-2014.pdf)
- Schriftliche Erklärung der Bank, dass nach Zuschlagserteilung, eine Bankbürgschaft gemäß Ausschreibungsmuster Dokument 007_BankbürgschaftBankguarantee.pdf, ausgestellt wird
vollständig ausgefüllte Unterlagen gemäß Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf", Einreichung mit dem Angebot von:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (02_Eigenerklärungen-Selfdeclaration_2023-01-01.pdf)
- Eigenerklärung zur Export-Klassifizierung (03_Export Classification Request Form.pdf)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktion EU Nr.833-2014 (07_Eigenerklärung-Selfdeclaration - (EU) Nr. 833-2014.pdf)
- Schriftliche Erklärung der Bank, dass nach Zuschlagserteilung, eine Bankbürgschaft gemäß Ausschreibungsmuster Dokument 007_BankbürgschaftBankguarantee.pdf, ausgestellt wird.
Die Übersicht der einzureichenden Nachweise und Erklärungen zur Bietereignung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf":
Gefordert sind mindestens drei vergleichbare Referenzen (vergleichbare Leistungen/vergleichbare Projekte) mit Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers (Kunden), Referenzen nicht älter als aus dem Jahr 2018. Bezüglich Vergleichbarkeit der Referenzen sollte mindestens eine Referenz im Bereich Hochtemperaturbrennstoffzelle (oder ähnlich komplexen Anwendungsbereichen) mit SPS (oder ähnliche komplexer Steuerung) liegen. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachvollziehbar und angemessen darzulegen.
vollständig ausgefüllte Unterlagen gemäß Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf", Einreichung mit dem Angebot, gefordert ist:
Gefordert sind mindestens drei vergleichbare Referenzen (vergleichbare Leistungen/vergleichbare Projekte) mit Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers (Kunden), Referenzen nicht älter als aus dem Jahr 2018. Bezüglich Vergleichbarkeit der Referenzen sollte mindestens eine Referenz im Bereich
Hochtemperaturbrennstoffzelle (oder ähnlich komplexen Anwendungsbereichen) mit SPS (oder ähnliche komplexer Steuerung) liegen. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachvollziehbar und angemessen darzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.