Ersatzneubau Multifunktionsgebäudekomplex Kita Nordstr. - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 107.03.03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Salomonstraße 21
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
E-Mail:
Telefon: +49 341/9927755
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lesg-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Multifunktionsgebäudekomplex Kita Nordstr. - Tragwerksplanung
Tragwerksplanung
Nordstrasse in 04105 Leipzig
Tragwerksplanung - Fachplanung
Mit dem Ersatzneubau für die Kita Nordstr. 43 in 04105 Leipzig sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, auf dem Grundstück an der Nordstr. 43 Ecke Ernst Pinkert-Straße verschiedene Nutzungseinheiten in einen Multifunktionsgebäudekomplex zu vereinen. Die vier Nutzungseinheiten beinhalten zwei Kindertagesstätten, Unterbringung von Wohngruppen der Jugendhilfe (HzE) sowie Büroräume für die Leipziger Stadtverwaltung.
Um auch die Fachplaner für dieses Projekt zeitnah binden zu können, erfolgen nunmehr parallel die Ausschreibungen zu den Fachdisziplinen mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Auf dem zu beplanenden Grundstück steht zurzeit eine Kindertageeinrichtung "Kindertagesstätte am Zoo" aus dem Jahr 1969 mit südlich und westlich angrenzender Freifläche inkl. altem Baumbestand. Das Bestandsgebäude der Kindertagesstätte Nordstraße 43 wurde in monolithischer Bauweise errichtet. Der Baukörper, mit einer Grundfläche von 736 m², verläuft parallel zur Ernst-Pinkert-Straße und ist mittig auf der östlichen Hälfte des insgesamt 4.689 m² großen Grundstückes angeordnet. Das Bestandsgebäude der KiTa weist jedoch zahlreiche Mängel auf. Die Gebäudehülle, technische Anlagen sowie Sanitär- und Elektroinstallationen sind flächendeckend sanierungsbedürftig. Ebenso werden die heutigen Anforderungen an den Wärmeschutz, an die Energieeffizienz, an den Brandschutz, an den Schallschutz sowie an die Barrierefreiheit nicht erfüllt. Aus diesen Gründen ist der Abriss des Gebäudes geplant.
In Bezug auf die Neubauplanung sind die anzuwendenden technischen Regelwerke mit ihren Anforderungen an den Brandschutz, das barrierefreie Bauen sowie die Vorgaben der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) einzuhalten. Außerdem sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie die Baulichen Standards der Stadt Leipzig für die Errichtung von, Kitas, HzE sowie Verwaltungsunterbringung zu beachten.
Die Gebäude müssen barrierefrei gestaltet sein.
Die Vorbereitung, Planung und Umsetzung soll durch die LESG mbH als Auftraggeber / Bauherrenvertreter gesteuert werden.
Mit Veröffentlichung dieser Ausschreibung auf evergabe, sind die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb hinterlegt und zum Download bereitgestellt.
Der Auftraggeber will mit maximal 6 Bewerbern eine Vergabeverhandlung durchführen.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Kriterien:
Die im Formblatt für den Bewerber geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 6 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit mit max. 63 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem ("Checkliste), dass der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit maximal 6 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit.
Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Leistungsphasen 5-6
Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Mindestbedingungen siehe Anlage 1 Hinweise zum Teilnahmeantrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer.
Zusätzlich gilt jeweils spezifisch für die Kategorien:
Angaben zum Projektleiter:
Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation "Ingenieur" und Nachweis Qualifizierter Tagwerksplaner" oder gleichwertig verfügen.
- Vorlage Lebenslauf
- Berufserfahrung in verschiedenen Bauweisen z.B. Massivbauweise und Holzbauweise
Der Projektleiter muss zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben zum Personal
- Name
- Berufsstand und akad. Grad
- Datum Studienabschluss
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 3 Mio. € für Personenschäden und 5 Mio € für Sach- und Vermögensschäden führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich.
Besteht momentan eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren Deckungssumme, muss eine Bereitschaftserklärung beigefügt werden, dass im Auftragsfall die Deckungssummen wie gefordert angepasst werden.
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Abfrage beim Wettbewerbsregister für eine entsprechende Auskunft zu tätigen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
Eine Bewerbergemeinschaft muss eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters vorlegen. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren 2020 bis 2022 jeweils mindestens 4 Ingenieure
Es müssen insgesamt drei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2014 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Des Weiteren müssen die eingereichten Referenzen durch das sich bewerbende Büro erbracht worden sein.
Referenzen, welche nicht fertig gestellt und in Betrieb genommen sind, werden nicht gewertet.
Weiteres siehe Teilnahmeantrag und Anlage 1 Hinweise zu den Teilnahmebedingungen.
Geforderte Mindeststandard:
Ein Referenzprojekt des bewerbenden Büros muss einem öffentlichen Auftraggeber zu zuordnen sein, dass nach dem 01.01.2014 in Betrieb genommen wurde.
Mindestanforderung an eine Referenz, welche folgende Merkmale kummulativ beinhalten sollte:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Neubau eines öffentlichen Gebäudes
- min. LPH 2-4 erbracht, HZ III
- Baukosten KG 300/ 400 betrugen mindestens 4,0 Mio € netto
siehe III.1.1
falls zutreffend:
Eine Bewerbergemeinschaft muss eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters vorlegen. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung inclusive Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-sachsen.de.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an die Technische Hotline
0351 41093-1422
Die Auskünfte sind kostenlos.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.