Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft Regis-Breitingen Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2023-0076
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Haupt- und Personalamt, Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3433241-1151
Fax: +49 3437984-7047
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft Regis-Breitingen
Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft 04565 Regis-Breitingen
Werkstraße 3
04565 Regis-Breitingen
Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 120 Geflüchtete in einer landkreiseigenen Immobilie (Werkstraße 3, 04565 Regis-Breitingen) unter Beachtung sächs. VwV-Unterbringung (01.12.2023 - 31.12.2025).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft Regis-Breitingen
Postanschrift: Magirusstraße 8 - 10
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3023923781
Fax: +49 3055572280
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.