Absicht zur Ergänzung des Rahmenvertrages über die Versorgung mit Rehabilitationshilfsmitteln (PG 26) inkl. der Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS
Postanschrift: Rosa-Luxemburg-Str. 30
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FB Heil-/Hilfsmittel
E-Mail:
Telefon: +49 80010590-43016
Fax: +49 80010590-02813
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/gp/sonstige-hilfsmittel/vertragsabsichten
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Absicht zur Ergänzung des Rahmenvertrages über die Versorgung mit Rehabilitationshilfsmitteln (PG 26) inkl. der Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33190000 Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ergänzung zum Rahmenvertrag über die Versorgung mit Rehabilitationshilfsmitteln ist die Versorgung mit Sitzschalen inkl. aller im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen wie Beratung, Anpassung, Einweisung, Erprobung, Wiedereinsatz und Reparaturen sowie Hausbesuche. Die abzuschließende Ergänzung begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmte Anzahl an Versorgungen für Versicherte der AOK PLUS bzw. eine bestimmte Abgabemenge.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung:

Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Ausführung Ziffer II.I.4.

Die Produkte sind in der Produktgruppe 26 - Sitzhilfen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V enthalten.

Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen sowie den Anforderungen wird auf die Beschreibung der Produktgruppe 26 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V verwiesen. Diese Informationen sind abrufbar unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Nach Vertragsschluss sind Leistungserbringer, welche zur Abgabe im Versorgungsbereich 26A11 präqualifiziert sind, deren Verbände oder sonstige Zusammenschlüssen (bei einem Verbandsvertrag) berechtigt, der Ergänzung zum Rahmenvertrag über die Versorgung mit Rehabilitationshilfsmitteln während der gesamten Vertragsdauer zu gleichen Bedingungen jederzeit beizutreten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Leistungsanbieter muss die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen und eine gültige Präqualifizierung nachweisen. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V sind unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/praequalifizierung.jsp abrufbar.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Als Voraussetzung gilt die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V, die durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB V nachgewiesen werden muss.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 15/10/2023
Ortszeit: 00:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei der vorgesehenen Ergänzung zum Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes

gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen

Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die

gleiche Leistung besteht. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige

Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabe-

kammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie

sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine

Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: entfällt
Ort: entfällt
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: entfällt
Ort: entfällt
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/09/2023

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